Vergabe von Busverkehrsleistungen für mehrere Linien im Landkreis Biberach

Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Biberach beabsichtigt die Vergabe von Busverkehrsleistungen für acht Linien (216, 217, 217a, 270, 271, 318, 327, E216) für einen Zeitraum von 10 Jahren ab April 2027. Es handelt sich um einen Bruttoverkehrsvertrag, bei dem die Fahrgelderlöse an den Aufgabenträger abzuführen sind. Die jährlichen Einnahmen aus Fahrgeldern und Ausgleichsleistungen werden auf ca. 1,5 Mio. EUR geschätzt.
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Der Landkreis Biberach ist Aufgabenträger für den ÖPNV im Landkreis Biberach und beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 die Verkehrslinien 216, 217, 217a, 270, 271, 318, 327, E216 im Rahmen eines beabsichtigten Vergabeverfahrens gemäß Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007, §§ 8, 8a Abs. 1 und 2, PBefG und §§ 97 ff GWB für den Zeitraum vom 01.04.2027 bis 31.03.2037 und damit mithin für 10 Jahre zu vergeben. Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz des Landes Baden-Württemberg wird angewandt. Die Einnahmen der Linienkonzession nach §§ 2, 42 PBefG stehen im Einfluss- und Zuordnungsbereich des Unternehmers, welches diese aufgrund des beabsichtigen Bruttoverkehrsvertrags an den Aufgabenträger abführen muss. Die Einnahmen aus den Fahrgelderlösen gem. Einnahmeaufteilungsvertrag des Verkehrsverbundes Donau-Iller (DING) aus der Allgemeinen Vorschriften des Landkreises Biberach "Satzung zur Änderung der Satzung über Höchsttarife im öffentlichen Personennahverkehr", des Alb-Donau-Kreises, des Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbundes (Bodo) und des Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau GmbH (Naldo), aus der Allgemeinen Vorschrift der Landkreise Ravensburg und Sigmaringen sowie nach § 148 SGB IX, stehen dem Landkreis Biberach als zuständiger Aufgabenträger und Vertragspartner zu. Auf Basis der zum Zeitpunkt der Vorabbekanntmachung vorliegenden Informationen wurden folgende jährlich zu erwartende Einnahmen für die gesamten Verkehrsleistungen kalkuliert: Bruttofahrgelderlöse und Ausgleichsleistungen aus der Allgemeinen Vorschrift in Höhe von ca. 1,5 Mio. € / pro Jahr. Weitere Informationen sind bei den Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Biberach, Ravensburg, Sigmaringen oder den Verkehrsverbünden (Bodo, DING, Naldo) anzufragen.
Der Landkreis Biberach plant die Neuvergabe von Busverkehrsleistungen für acht verschiedene Linien im Kreisgebiet. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zehn Jahren und beginnt am 1. April 2027. Als Bruttoverkehrsvertrag konzipiert, führt das beauftragte Verkehrsunternehmen die eingenommenen Fahrgelder an den Landkreis ab, während dieser die Verkehrsleistung vergütet. Die jährlichen Einnahmen aus Fahrgeldern und Ausgleichsleistungen werden auf etwa 1,5 Millionen Euro geschätzt, was über die gesamte Laufzeit ein erhebliches Auftragsvolumen darstellt.
Aufteilung in Lose
1 LotSiehe "Ergänzendes Dokument zur Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. §§ 8, 8a, 12 Abs. 6, 13 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und § 119 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)" zu den Verkehrslinien 216, 217, 217a, 270, 271, 318, 327, E216 unter: https://www.biberach.de/de/aktuelles/ausschreibungen/beabsichtigte-ausschreibungen
Zeitplan
- 3. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert