Beratungs- und Betriebsunterstützungsleistungen Digitalfunk BOS Bayern
Was wird ausgeschrieben
Das Bayerische Landeskriminalamt vergibt Rahmenvereinbarungen für Beratungs- und Betriebsunterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Die Ausschreibung umfasst 13 Fachlose, darunter IT-Technik, Nutzermanagement, Bau und Infrastruktur, Netzhärtung, Funknetzmessung, Funknetzplanung, Zugangsnetz, Projektmanagement, Sicherheitsmanagement, Landesweite IT-Verfahren sowie Verwaltungsleistungen. Je Los werden Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Wirtschaftsteilnehmern für eine Laufzeit von maximal 48 Monaten abgeschlossen.
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Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA), vertreten durch die Autorisierte Stelle Bayern, beabsichtigt Rahmenvereinbarungen zur Vergabe von Beratungs- und Betriebsunterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) abzuschließen. Gegenstädnlich wird bei insgesamt dreizehn (13) Fachlosen, je Los eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei (3) Wirtschaftsteilnehmern abgeschlossen.
Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) in München vergibt Rahmenverträge für Beratungs- und Betriebsunterstützungsleistungen rund um den Digitalfunk der Sicherheitsbehörden in Bayern. Digitalfunk BOS ist das bundesweite Funknetz für Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und andere Sicherheitsorganisationen – ein kritische Infrastruktur für die öffentliche Sicherheit. Die Ausschreibung ist in 13 Fachlose aufgeteilt, das heißt 13 verschiedene Leistungsbereiche wie IT-Technik, Netzplanung, Netzhärtung, Funknetzmessung, Bau und Infrastruktur, Projektmanagement und Sicherheitsmanagement werden separat vergeben. Pro Los können bis zu drei Anbieter einen Rahmenvertrag über 48 Monate erhalten. Die Bedarfsmengen sind unverbindliche Schätzungen, eine Abnahmepflicht besteht nicht. Bewerber müssen nachweisen, dass sie vergleichbare Projekte im Bereich öffentliche Sicherheit oder kritische Infrastruktur umsetzen können.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Erfahrung mit Digitalfunk-Projekten für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
- Nachweis vergleichbarer Referenzprojekte im öffentlichen Sektor
- Fachkenntnisse in TETRA/Digitalfunk-Technologie
- Eignung für IT-Beratungs- und Betriebsunterstützungsleistungen
- Fähigkeit zur Erbringung von Leistungen in mehreren Fachgebieten (IT, Bau, Funktechnik, Verwaltung)
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
13 LoteMit der vorliegenden Ausschreibung sollen Unterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen aus den Bereichen Funktechnik, Bau, Elektro, IT – Technik, Büro und Vertragsverwaltung. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden. Leistungsgegenstand ist die temporäre Überlassung von Arbeitnehmern durch Fachunternehmen, welche die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzen und auf dieser Grundlage Personal stellen für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von voraussichtlich insgesamt 48 Monaten. Die Laufzeit der Überlassung der Arbeitnehmer abweichend von der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten (§1 Abs. 1 AÜG) ist nur unter den Voraussetzungen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Unterstützungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Beauftragt werden sollen Leistungen aus den Bereichen Funktechnik, Bau, Elektro, IT – Technik, Büro und Vertragsverwaltung. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Bedarfsbeschreibungen sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden. Leistungsgegenstand ist die temporäre Überlassung von Arbeitnehmern durch Fachunternehmen, welche die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzen und auf dieser Grundlage Personal stellen für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von voraussichtlich insgesamt 48 Monaten. Die Laufzeit der Überlassung der Arbeitnehmer abweichend von der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten (§1 Abs. 1 AÜG) ist nur unter den Voraussetzungen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in der Personentagschätzung und in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Die Beratungsleistungen werden an jeweils bis zu drei Auftragnehmer (AN) je Los vergeben. Eine Loslimitierung pro AN ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Bedarfsmengen sind für jedes Fachlos in den losspezifischen Preisblättern für die maximale Rahmenvereinbarungslaufzeit von 48 Monaten je Beratungsspektrum definiert. Der zu den jeweiligen Losen erhobene Bedarf stellt keine verbindliche Abnahmemenge dar. Bei den erhobenen Bedarfen je Los handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlich benötigten Digitalfunk - Beratungsleistungen. Der Leistungsauftrag erfolgt auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über Einzelaufträge nach wettbewerblichen Verfahrensregeln. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Beratungsleistungen im Bereich Digitalfunk BOS beauftragt werden, welche für Digitalfunkprojekte und die Sicherstellung des Betriebs fortlaufend erforderlich sind. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll auch auf Ad-Hoc-Bedarf, der mangels eigener Personalressourcen entsteht, reagiert werden können. Die enthaltenen Anforderungsprofile sind nicht abschließend und können durch den AG laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst bzw. erweitert werden.
Zuschlagskriterien
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Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen je Los einen Mindestnutzen von 60 % für das Hauptkriterium „Fachkonzept Arbeitnehmerüberlassung“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % je Anforderungsprofil (Los 1: Anforderungsprofil 1, 2 und 3) zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Anforderungsprofilen nicht erreichen, werden von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
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Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
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Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen je Los einen Mindestnutzen von 60 % für das Hauptkriterium „Fachkonzept Arbeitnehmerüberlassung“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % je Anforderungsprofil (Los 2: Anforderungsprofil 4, 5 und 6) zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Anforderungsprofilen nicht erreichen, werden von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
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Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
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Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
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Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
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Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
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Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
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Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
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Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
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Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
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Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
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Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“, einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ wird dabei der Gesamtangebotspreis (zzgl. USt.) herangezogen. Dieser errechnet sich je Los automatisch aus den Angaben des Bieters im jeweiligen Preisblatt.
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Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt eine Bewertung nach der erweiterten Richtwertmethode auf Basis der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) mit den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ einem Schwankungsbereich von 10 % und dem Zuschlagskriterium „Qualität“ als Auswahlkriterium. Für das Zuschlagskriterium „Qualität“ wird je Los eine konkrete Leistungskennzahl ermittelt. Die Ermittlung der Leistungspunktzahl, insbesondere die von den Bietern insgesamt sowie je Hauptkriterium, Kriterium und Unterkriterium maximal zu erreichende Leistungspunktzahl ist je Los in den besonderen Bewerbungsbedingungen dargestellt. Die Bieter haben gem. den Bestimmungen der besonderen Bewerbungsbedingungen einen Mindestnutzen von 60 % für die Hauptkriterien „Fragenkatalog“ und „Zentraler Ansprechpartner“ sowie einen Mindestnutzen von 60 % für die Kriterien „Unternehmenskonzept“ und „Fachkonzept“ zu erreichen. Angebote, welche den v.g. Mindestnutzen in einem oder mehreren Hauptkriterien oder einem oder mehreren Kriterien nicht erreichen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Zeitplan
- 6. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert