Rahmenvertrag zur Lieferung von Mittel- und Niederspannungskabeln für das Stromverteilnetz
Was wird ausgeschrieben
Die SWS Netze Solingen GmbH vergibt einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Mittel- und Niederspannungskabeln für ihr Stromverteilnetz. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von maximal drei Jahren (1 Jahr plus zwei Verlängerungsoptionen). Zu liefern sind Mittelspannungskabel (Typen NA2XS(F)2Y und N2XS(F)2Y, 6/10 kV) sowie Niederspannungskabel (Typen NAYY-J und NYY-J) in verschiedenen Leiterquerschnitten. Die geschätzte Jahresmenge beträgt ca. 65 km, die Höchstmenge 250 km über die gesamte Vertragslaufzeit.
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Ausgeschrieben wird eine bis zu dreiährige Rahmenvereinbarung mit einem Rahmenvertragspartner über die Lieferung von Mittel- und Niederspannungskabeln für das Stromverteilnetz der Stadtwerke Solingen GmbH. Ausgeschrieben werden Mittelspannungskabel der Typen NA2XS(F)2Y sowie N2XS(F)2Y in verschiedenen Leiterquerschnitten (u. a. 1x150, 1x185, 1x240, 1x400 mm² sowie 3-fach verseilte Ausführungen 3x1x185, 3x1x240, 3x1x400) mit einer Nennspannung von 6/10 kV gemäß DIN VDE 0276 Teil 620. Weiterhin umfasst die Ausschreibung Niederspannungskabel der Typen NAYY-J sowie NYY-J in unterschiedlichen Querschnitten (u. a. 4x240se, 4x185se, 4x150, 4x70, 4x35) gemäß DIN VDE 0276 Teil 603. Insgesamt werden pro Jahr Kabel mit einer Länge von geschätzt ca. 65 km benötigt. Die Höchstmenge der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von max. drei Jahren (1 Jahr sowie Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr) beträgt 250 km Kabel.
Die Stadtwerke Solingen (SWS Netze Solingen GmbH) schließen einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Stromkabeln für ihr Verteilnetz ab. Der Vertrag läuft bis zu drei Jahre und umfasst Mittel- und Niederspannungskabel in verschiedenen Größen — von kleinen 35 mm²-Kabeln bis zu 400 mm²-Starkstromleitungen. Pro Jahr werden etwa 65 Kilometer Kabel benötigt, insgesamt maximal 250 Kilometer. Die Kabel müssen bestimmten DIN-Normen entsprechen (VDE 0276 Teil 620 und 603). Einziges Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis. Da es sich um einen Auftrag im Bereich der Sektorenverordnung (SektVO) handelt, gelten besondere vergaberechtliche Regelungen für Versorgungsunternehmen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit gemäß SektVO
- Eignungsprüfung nach § 51 Abs. 2 und 3 SektVO
- Konformität der Kabel mit DIN VDE 0276 Teil 620 (Mittelspannung) und Teil 603 (Niederspannung)
- Referenzen im Bereich Kabel- oder Elektroinstallationslieferungen für Versorgungsunternehmen
- Bieter müssen die technischen Spezifikationen der ausgeschriebenen Kabeltypen erfüllen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Vergabe erfolgt nach den Bestimmungen der Sektorenverordnung (SektVO). Bezüglich der Nachforderung von im Angebot fehlenden Unterlagen gilt § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO.
Aufteilung in Lose
1 Lotsiehe Ziff. 2.1
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Einziges Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis für die ausgeschriebenen verschiedenen Kabel auf Basis eines geschätzten Mengengerüstes.
Zeitplan
- 22. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung