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Mietcontainer für Pausenheim in Berlin-Schöneweide

Berlin
Berlin, Germany·Veröffentlicht 9. Juli 2026
DienstleistungenMiet- und LeasingleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehr und TransportMietcontainerOeffentliche VerkehrsmittelGebaeudeausstattungLogistikdienstleistungenBerlin
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
12. Aug. 2026
34 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) schreiben die Anmietung von Containern für ein Pausenheim am Standort Schöneweide aus. Der Auftrag umfasst insgesamt fünf Einheiten, darunter Aufenthalts-, Fahrrad- und Sanitärcontainer inklusive Klimatisierung. Zudem sind Logistik-, Service- und Reinigungsleistungen Teil des Leistungsumfangs.

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Vergabe Pausenheim Mietcontainer Schöneweide

VergabeHero-Einschätzung

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) benötigen für ihren Standort in Schöneweide eine mobile Raumlösung in Form von Mietcontainern. Konkret werden drei Aufenthaltscontainer mit Klimaanlage, ein Fahrradraum-Container sowie ein Sanitärcontainer beschafft. Der Auftrag beinhaltet neben der reinen Bereitstellung auch die Anlieferung, den Aufbau sowie laufende Service- und Reinigungsarbeiten. Da es sich um eine standardisierte Mietlösung handelt, ist das Projekt überschaubar und richtet sich an Anbieter von mobilen Raumsystemen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Vergabe Pausenheim Mietcontainer Schöneweide

3 x Aufthaltscontainer inkl. Klimaanlage 1 x Fahrradraum Container 1 x Sanitärcontainer Inkl. Logistik, Service und Reinigung

CPV 70000000, 70220000Frist 12. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Gesamtpreis aus Einzelpreisen LV und Preisblatt Pos. 1 bis 15

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 9. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 12. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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