Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Mueller Benzing Partner mbB Freie Architekten +2 weitere

Auftragswert

€507k

Zuschlag am

20. Juli 2026

TED·525583-2026

Planungsleistungen für Umbau und Sanierung des Rathauses Neuweiler

Baden-Württemberg
Neuweiler, Germany·Veröffentlicht 29. Juli 2026
Architektur- und IngenieurdienstleistungenÖffentliche VerwaltungArchitekturIngenieurwesenOeffentliche VerwaltungSanierungTga PlanungHoai
Auftragswert
~€325k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Neuweiler schreibt Planungsleistungen für die Sanierung und den Umbau ihres Rathauses aus. Der Auftrag ist in vier Lose unterteilt: Objektplanung, Tragwerksplanung sowie Fachplanung für technische Gebäudeausrüstung (HLS und Elektro). Eine Entwurfsplanung gemäß HOAI Leistungsphase 3 liegt bereits vor.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Vergabe von Objektplanungsleistungen und Fachplanungsleistungen für den Um-bau und die Sanierung des Rathauses der Gemeinde Neuweiler, Ortsteil Neuweiler

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Neuweiler plant die Sanierung und den Umbau ihres Rathauses und sucht hierfür externe Unterstützung durch Architekten und Ingenieure. Der Auftrag ist in vier Fachbereiche aufgeteilt: die allgemeine Objektplanung, die Tragwerksplanung für die Statik sowie die technische Gebäudeausrüstung für Heizung, Lüftung, Sanitär (HLS) und Elektroinstallationen. Da bereits eine erste Entwurfsplanung vorliegt, liegt der Fokus der beauftragten Büros auf der weiteren Ausarbeitung und Umsetzung des Projekts. Interessierte Unternehmen können sich für eines oder mehrere dieser Fachlose bewerben.

Lose

Aufteilung in Lose

4 Lote
LOT-0001Los 1 - Objektplanung Gebäude

Die Gemeinde Neuweiler beabsichtigt das bestehende Rathaus zu sanieren und umzubauen. Ausschreibungsgegenstand ist die vollständige Erbringung der Planungsleistungen, die Objektplanung sowie weiterer Fachplanungen zur Sanierung und dem Umbau des Rathauses Neuweiler. Der Gemeinde liegt bereits die Entwurfsplanung der Objektplanung vor gemäß Leistungsphase 3 der HOAI 2021. Diese wird zum aktuellen Planungsstand allen interessierten Bewerbern zur Verfügung gestellt. Es ist zu erwarten, dass sich der bisherige Objektplaner, der die Entwurfsplanung hergestellt hat, auch um die weiteren Aufträge bewerben wird. Zum Ausgleich des durch seinen Vorauftrag angesammelten Know-how´s werden alle bisher ausgearbeiteten Planstände dem Wettbewerb zur Verfügung gestellt. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 216.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 4 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPh 4. Die Fachplanung Tragwerk für die LPh 1-4 sowie die Fachplanungen technische Ausrüstung HLS und Elektro erfolgt ebenfalls eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPh 3 bis zur LPh 4. Zwischen der Gemeinde Neuweiler als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Sanierung des Rathauses erfolgt mit öffentlichen Fördermitteln aus dem Programm zur Zuwendung zur Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßname „Ortsmitte (LSP)“ im Rahmen des Landessanierungsprogramms (LSP) gemäß Zuwendungsbescheid des Landes Baden-Württemberg – Regierungspräsidiums Karlsruhe – vom 19.05.2025 für die Gemeinde Neuweiler. Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung des Rathauses der Gemeinde stehen dem Auftraggeber maximal 4,9 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.

CPV 71221000
LOT-0002Los 2 - Fachplanung Tragwerk

Die Gemeinde Neuweiler beabsichtigt das bestehende Rathaus zu sanieren und umzubauen. Ausschreibungsgegenstand ist die vollständige Erbringung der Planungsleistungen, die Objektplanung sowie weiterer Fachplanungen zur Sanierung und dem Umbau des Rathauses Neuweiler. Der Gemeinde liegt bereits die Entwurfsplanung der Objektplanung vor gemäß Leistungsphase 3 der HOAI 2021. Diese wird zum aktuellen Planungsstand allen interessierten Bewerbern zur Verfügung gestellt. Es ist zu erwarten, dass sich der bisherige Objektplaner, der die Entwurfsplanung hergestellt hat, auch um die weiteren Aufträge bewerben wird. Zum Ausgleich des durch seinen Vorauftrag angesammelten Know-how´s werden alle bisher ausgearbeiteten Planstände dem Wettbewerb zur Verfügung gestellt. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 216.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 4 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPh 4. Die Fachplanung Tragwerk für die LPh 1-4 sowie die Fachplanungen technische Ausrüstung HLS und Elektro erfolgt ebenfalls eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPh 3 bis zur LPh 4. Zwischen der Gemeinde Neuweiler als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Sanierung des Rathauses erfolgt mit öffentlichen Fördermitteln aus dem Programm zur Zuwendung zur Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßname „Ortsmitte (LSP)“ im Rahmen des Landessanierungsprogramms (LSP) gemäß Zuwendungsbescheid des Landes Baden-Württemberg – Regierungspräsidiums Karlsruhe – vom 19.05.2025 für die Gemeinde Neuweiler. Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung des Rathauses der Gemeinde stehen dem Auftraggeber maximal 4,9 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.

CPV 71300000
LOT-0003Los 3 - Fachplanung TGA HLS

Die Gemeinde Neuweiler beabsichtigt das bestehende Rathaus zu sanieren und umzubauen. Ausschreibungsgegenstand ist die vollständige Erbringung der Planungsleistungen, die Objektplanung sowie weiterer Fachplanungen zur Sanierung und dem Umbau des Rathauses Neuweiler. Der Gemeinde liegt bereits die Entwurfsplanung der Objektplanung vor gemäß Leistungsphase 3 der HOAI 2021. Diese wird zum aktuellen Planungsstand allen interessierten Bewerbern zur Verfügung gestellt. Es ist zu erwarten, dass sich der bisherige Objektplaner, der die Entwurfsplanung hergestellt hat, auch um die weiteren Aufträge bewerben wird. Zum Ausgleich des durch seinen Vorauftrag angesammelten Know-how´s werden alle bisher ausgearbeiteten Planstände dem Wettbewerb zur Verfügung gestellt. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 216.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 4 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPh 4. Die Fachplanung Tragwerk für die LPh 1-4 sowie die Fachplanungen technische Ausrüstung HLS und Elektro erfolgt ebenfalls eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPh 3 bis zur LPh 4. Zwischen der Gemeinde Neuweiler als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Sanierung des Rathauses erfolgt mit öffentlichen Fördermitteln aus dem Programm zur Zuwendung zur Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßname „Ortsmitte (LSP)“ im Rahmen des Landessanierungsprogramms (LSP) gemäß Zuwendungsbescheid des Landes Baden-Württemberg – Regierungspräsidiums Karlsruhe – vom 19.05.2025 für die Gemeinde Neuweiler. Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung des Rathauses der Gemeinde stehen dem Auftraggeber maximal 4,9 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.

CPV 71300000
LOT-0004Los 4 - Fachplanung TGA Elektro

Die Gemeinde Neuweiler beabsichtigt das bestehende Rathaus zu sanieren und umzubauen. Ausschreibungsgegenstand ist die vollständige Erbringung der Planungsleistungen, die Objektplanung sowie weiterer Fachplanungen zur Sanierung und dem Umbau des Rathauses Neuweiler. Der Gemeinde liegt bereits die Entwurfsplanung der Objektplanung vor gemäß Leistungsphase 3 der HOAI 2021. Diese wird zum aktuellen Planungsstand allen interessierten Bewerbern zur Verfügung gestellt. Es ist zu erwarten, dass sich der bisherige Objektplaner, der die Entwurfsplanung hergestellt hat, auch um die weiteren Aufträge bewerben wird. Zum Ausgleich des durch seinen Vorauftrag angesammelten Know-how´s werden alle bisher ausgearbeiteten Planstände dem Wettbewerb zur Verfügung gestellt. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 216.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 4 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPh 4. Die Fachplanung Tragwerk für die LPh 1-4 sowie die Fachplanungen technische Ausrüstung HLS und Elektro erfolgt ebenfalls eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPh 3 bis zur LPh 4. Zwischen der Gemeinde Neuweiler als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Sanierung des Rathauses erfolgt mit öffentlichen Fördermitteln aus dem Programm zur Zuwendung zur Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßname „Ortsmitte (LSP)“ im Rahmen des Landessanierungsprogramms (LSP) gemäß Zuwendungsbescheid des Landes Baden-Württemberg – Regierungspräsidiums Karlsruhe – vom 19.05.2025 für die Gemeinde Neuweiler. Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung des Rathauses der Gemeinde stehen dem Auftraggeber maximal 4,9 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.

CPV 71300000
Bewertung

Zuschlagskriterien

15 Kriterien
  • quality

    Zusammensetzung des Projektteams

    20%
  • quality

    Arbeitsweise des Projektteams

    10%
  • quality

    Umsetzung der Planung

    25%
  • quality

    Termin- und Kosteneinhaltung

    10%
  • quality

    Herangehensweise an gestellte Aufgabe zur Umsetzung möglicher Kostenreduzierungen

    15%
  • cost

    Honorar

    20%
  • quality

    Zusammensetzung des Projektteams

    30%
  • quality

    Umsetzung der Planung

    40%
  • cost

    Honorar

    30%
  • quality

    Zusammensetzung des Projektteams

    30%
  • quality

    Umsetzung der Planung

    40%
  • cost

    Honorar

    30%
  • quality

    Zusammensetzung des Projektteams

    30%
  • quality

    Umsetzung der Planung

    40%
  • cost

    Honorar

    30%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 20. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Mueller Benzing Partner mbB Freie Architekten +2 weitere · €507k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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