TED·379809-2026

Betrieb von Buslinien im Linienbündel Neckargemünd

Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbHMannheim, GermanyVeröffentlicht 3. Juni 2026
Auftragswert
~€20M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Rhein-Neckar-Kreis und die Stadt Heidelberg schreiben den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) für das Linienbündel Neckargemünd aus. Der Auftrag umfasst den Betrieb mehrerer Buslinien ab Dezember 2026 für eine Laufzeit von zehn Jahren bis Dezember 2036. Es gelten strenge Vorgaben zur Tariftreue, zu Sozialstandards für das Fahrpersonal sowie zur Übernahme von Mitarbeitern des Altbetreibers.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Der Rhein-Neckar-Kreis, die Stadt Heidelberg sowie die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH als lokale sowie regionale Aufgabenträgerorganisation im Kreis Bergstraße beabsichtigen als ÖPNV Aufgabenträger und zuständige Behörden im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 13.12.2026 für das VRN-Linienbündel Neckargemünd einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036 zu vergeben. Sie bedienen sich des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH- beide B1 3-5, 68159 Mannheim - als gemeinsamer Vergabestelle. Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTMG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction? eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.id=jlr- Tarift_MindLohnGBWpP8. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schicht maximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird.

VergabeHero-Einschätzung

Der Rhein-Neckar-Kreis und die Stadt Heidelberg suchen einen neuen Betreiber für den Busverkehr im Linienbündel Neckargemünd. Der Auftrag umfasst verschiedene Linien im Raum Heidelberg und Umgebung und startet zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 für eine Dauer von zehn Jahren. Der künftige Betreiber muss sich an verbindliche Tarifvorgaben halten, bestimmte Pausenregelungen für Fahrer einhalten und einen Teil des Personals vom bisherigen Betreiber übernehmen. Dies dient dazu, die Qualität des Nahverkehrs langfristig zu sichern und faire Arbeitsbedingungen für das Fahrpersonal zu gewährleisten.

VerkehrsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehr und TransportOepnvBusverkehrOeffentliche AusschreibungVerkehrsleistungenPersonennahverkehr
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Buslinienverkehr gemäß § 42 PBefG im Linienbündel Neckargemünd

• Linie 735: Heidelberg - Neckargemünd - Schönau – Heiligkreuzsteinach • Linie 736: Schulverkehr Kleingemünd - Neckargemünd • Linie 737: Wiesenbach - Reilsheim - Gauangelloch – Gaiberg • Linie 743: Meckesheim - Mönchzell - Lobenfeld - Waldwimmersbach • Linie 744: Schulverkehr Lobenfeld – Waldwimmersbach • Linie 746: Schulverkehr Neckargemünd GHS • Linie 748: Neckargemünd – Elsenztal – Meckesheim (– Lobbach/Zuzenhausen) • Linie 752: Heidelberg - Neckargemünd - Dilsberg - Mückenloch • Linie 753: Mückenloch - Dilsberg - Neckargemünd – Kleingemünd • Linie 754: Heidelberg - Neckargemünd - Waldwimmersbach - Schönbrunn • Linie 755: Heidelberg - Neckargemünd - Waldhilsbach - Bammental (-Sinsheim) • Linie 817: Grein - Darsberg - Neckarsteinach

CPV 60112000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot aufgrund der in Ziff. 23 der Angebotsbedingungen genannten Kriterien. Die Wertung erfolgt anhand eines Punktesystems.

    100%
  • quality

    Den Bietern steht es frei, Mehrqualitäten anzubieten, die über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehen. Beispiel für solche vom Bieter über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehende Mehrqualitäten können z.B. bessere Qualitätsmaßstäbe bei Fahrzeugen oder qualitativ bessere Vertriebsstrukturen sein (s. Angebotsbedingungen Ziff. 23.3). Zu den Punkten aus der Preiswertung werden die Punkte aus der Qualitätswertung hinzuaddiert.

    45%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 3. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert