TED·320113-2026

Öffentliche Personenverkehrsdienste als Anruf-Sammel-Taxi im Landkreis Uelzen

Landkreis UelzenUelzen, GermanyVeröffentlicht 11. Mai 2026
Auftragswert
~€120k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Uelzen vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für den Betrieb eines Anruf-Sammel-Taxi-Systems zur Ergänzung des regulären Busverkehrs. Das Angebot deckt montags bis sonntags die Abend- und Nachtstunden ab und verbindet sieben Bahnhöfe mit Haustürbeförderung im Bediengebiet. Nach aktuellem Planungsstand umfasst das Volumen rund 8.000 Kilometer pro Jahr bei einer Vertragslaufzeit von drei Jahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Der Landkreis Uelzen beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 Abs. 2 NNVG. Der zu vergebende ÖDA umfasst die Erbringung des Anruf-Sammel-Taxi(AST)-Verkehrs im Landkreis Uelzen. Das AST ist ein zusätzliches Angebot als Ergänzung zum Busverkehr im Landkreis Uelzen sowie in der Stadt Uelzen, d.h. AST-Fahrten werden grundsätzlich nur zu Zeiten und in Bereichen angeboten, in denen keine Busangebote vorhanden sind. Das AST-System ist so aufgebaut, dass montags bis sonntags von etwa 19:30 Uhr bis etwa 04 Uhr nachts, auch an Feiertagen, allerdings kein Betrieb am Heiligabend (vom 24.12. zum 25.12.) und Silvester (vom 31.12. zum 01.01.), AST-Fahrten von den Bahnhöfen Bad Bevensen, Bad Bodenteich, Bienenbüttel, Ebstorf, Stederdorf, Suderburg und Uelzen (mit Verknüpfung zu den ankommenden Zügen) angeboten werden. Die Fahrgäste können innerhalb des Bediengebietes bis zur Haustür befördert werden. Der AST-Verkehr ist in 15 AST-Linien organisiert. Die Abfahrtszeiten der Linien sind in entsprechenden Fahrplänen festgelegt. Eine Fahrt wird aber nur dann tatsächlich durchgeführt, wenn ein Fahrgast mindestens 60 Minuten vor der planmäßigen Abfahrt einen Fahrtwunsch telefonisch anmeldet. Die Durchführung der Fahrten erfolgt mit PKW. Es handelt sich hierbei um einen Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG. Zusätzliche Verkehre gemäß § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 8000 Kilometer pro Jahr. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur, inklusive der Möglichkeit zur telefonsichen Fahrtanmeldung. Die zum Betriebsbeginn umfassten Verkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne.

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Uelzen sucht einen Dienstleister für ein Anruf-Sammel-Taxi, das den regulären Busverkehr in den Abend- und Nachtstunden ergänzt. Fahrgäste können innerhalb des Bediengebiets ab etwa 19:30 Uhr bis 04:00 Uhr telefonisch ein Taxi bestellen, das sie von den sieben ausgewählten Bahnhöfen oder direkt zur Haustür bringt. Pro Jahr sind zunächst rund 8.000 Kilometer geplant, die mit einem eigenen Fuhrpark und einem Buchungssystem abgedeckt werden müssen. Der Vertrag läuft voraussichtlich drei Jahre und sieht flexible Anpassungen an veränderte Fahrgastzahlen oder Fahrpläne vor.

VerkehrsdienstleistungenÖffentlicher PersonennahverkehrMobilitätsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehr und InfrastrukturKommunalverwaltungOeffentlicher PersonennahverkehrAnruf Sammel TaxiMobilitaetsdienstleistungenVerkehrsdienstleistungenLandkreis Uelzen
Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Kraftfahrlinienbeförderungserlaubnis nach PBefG
  • Eignungsnachweis für öffentliche Personenverkehrsdienste
  • Vorhaltung eines geeigneten Fahrzeugparks
  • Betrieb eines telefonischen Buchungs- und Leitsystems
  • Nachweis der finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit
  • Zuverlässigkeit der Bewerber

Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in Form eines Anruf-Sammel-Taxi(AST)-Verkehrs im Landkreis Uelzen

Siehe Beschreibung unter Abschnitt Verfahren 2.1.

CPV 601120001095 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 11. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert