Betrieb der Regionalbuslinie 545 im Landkreis Landshut

Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Landshut schreibt den Betrieb der Regionalbuslinie 545 auf der Strecke von Velden über Bodenkirchen und Bonbruck nach Vilsbiburg aus. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren, beginnend am 15. September 2026 bis zum 14. September 2031. Ziel ist die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im südlichen Landkreis.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Landkreis Landshut beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 und 2 BayÖPNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG für einen Linienverkehr auf der Regionalbuslinie 545 von Velden über Bodenkirchen und Bonbruck nach Vilsbiburg im Gebiet des südlichen Landkreises Landshut für den Zeitraum vom 15.09.2026 bis 14.09.2031 zu vergeben. Die Regionalbuslinie trägt die Bezeichnung 545: mit einer Streckenrelation von Velden über Bodenkirchen und Bonbruck nach Vilsbiburg. Gegenstand des beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) ist die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung auf der Linie 545, welche im südlichen Landkreis Landshut verläuft. Hierzu wurde eine Vorabinformation über das geplante Verfahren sowie über die betroffenen Dienste und Gebiete am 08.09.2025 unter der Veröffentlichungsnummer 585693-2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Der Landkreis Landshut sucht einen Verkehrsunternehmer für den Betrieb der Regionalbuslinie 545. Diese Busverbindung verläuft von Velden über Bodenkirchen und Bonbruck bis nach Vilsbiburg. Der Auftrag umfasst die Durchführung der Personenbeförderung für einen Zeitraum von fünf Jahren, konkret vom 15. September 2026 bis zum 14. September 2031. Bieter müssen die üblichen Anforderungen an die Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit im öffentlichen Personennahverkehr erfüllen. Der Zuschlag wird ausschließlich auf Basis des Preises erteilt.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Bestätigung der Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Arbeitsrecht
- Nachweis über wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Erfüllung der Auftragspflichten
- Erklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gemäß VO (EU) Nr. 833/2014
- Bestätigung über das Nichtvorliegen von Verstößen nach § 21 MiLoG oder § 23 AEntG
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1) keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4) der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7) der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8) dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9) dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10) der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist; 11) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12) der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13) der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14) der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Zudem gelten die aus der Regelung des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ("Russlandsanktionen") folgende Ausschlussgründe. siehe Vergabeunterlagen
Aufteilung in Lose
1 LotDer Landkreis Landshut beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 und 2 BayÖPNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG für einen Linienverkehr auf der Regionalbuslinie 545 von Velden über Bodenkirchen und Bonbruck nach Vilsbiburg im Gebiet des südlichen Landkreises Landshut für den Zeitraum vom 15.09.2026 bis 14.09.2031 zu vergeben. Die Regionalbuslinie trägt die Bezeichnung 545: mit einer Streckenrelation von Velden über Bodenkirchen und Bonbruck nach Vilsbiburg. Gegenstand des beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) ist die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung auf der Linie 545, welche im südlichen Landkreis Landshut verläuft. Hierzu wurde eine Vorabinformation über das geplante Verfahren sowie über die betroffenen Dienste und Gebiete am 08.09.2025 unter der Veröffentlichungsnummer 585693-2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Preis
Zeitplan
- 19. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung