TED·265956-2026

Luftrettung im 24-Stunden-Betrieb mit Dual-Use-Hubschrauber in Westmecklenburg

Auftragswert
€115M
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
17. Apr. 2026
-42 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Land Mecklenburg-Vorpommern vergibt eine Dienstleistungskonzession für den Betrieb einer Luftrettungsstation mit einem Dual-Use-Hubschrauber (RTH) im 24-Stunden-Betrieb. Der Standort wird in der Gemeinde Pampow (Landkreis Ludwigslust-Parchim) südlich von Schwerin errichtet. Die Konzessionslaufzeit beträgt 20 Jahre (7300 Tage). Das Versorgungsgebiet umfasst den westlichen Teil Mecklenburg-Vorpommerns mit den Landkreisen Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg und der Stadt Schwerin.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist Träger der Luftrettung . Nach Überplanung der Luftrettungsstandorte unter Federführung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern ist südlich der Landeshauptstadt Schwerin in der Gemeinde Pampow (Landkreis Ludwigslust-Parchim) ein Luftrettungsstandort mit einem sog. Dual-Use-Hubschrauber (nachfolgend „RTH“) im 24-Stunden-Betrieb zu errichten. Nach erfolgreichem Vergabeverfahren soll dem erstplatzierten Luftfahrtunternehmen die Konzession für die Errichtung und den Betrieb des Luftrettungsstandortes erteilt werden.Der Konzessionsgeber beabsichtigt die Konzession für den RTH für 20 Jahre (Betriebszeit) zu erteilen. Der Konzessionsgeber behält sich ausdrücklich vor, im Einklang mit seiner gesetzlichen Sicherstellungspflicht gemäß § 18 Abs. 2 RDG M-V entsprechend der Bedarfsentwicklung auch während der genannten Laufzeit weitere Konzessionen/Genehmigungen für Rettungs- und oder Intensivtransporthubschrauber zu erteilen. Versorgungsgebiet des RTH ist primär der westliche Teil des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit den Landkreisen Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg und der Stadt Schwerin.

VergabeHero-Einschätzung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern vergibt eine Konzession für den Betrieb eines Rettungshubschraubers, der rund um die Uhr einsatzbereit sein muss. Der neue Luftrettungsstandort entsteht in der Gemeinde Pampow nahe der Landeshauptstadt Schwerin und versorgt den westlichen Teil des Bundeslandes mit etwa 1,1 Millionen Einwohnern. Der Konzessionsnehmer muss sowohl den Standort errichten als auch den 24-Stunden-Betrieb mit einem Dual-Use-Hubschrauber für 20 Jahre lang sicherstellen. Bewerber müssen als Luftfahrtunternehmen zugelassen sein und unter anderem Nachweise zur Zuverlässigkeit ihrer Piloten sowie einen Auszug aus dem Bundeszentralregister vorlegen.

TransportationHealthcarePublic ServicesHealthcareGovernmentAviationAir RescueHelicopter Service24 7 OperationMedical TransportPublic SafetyEmergency ServicesConcession
Eignung

Zentrale Anforderungen

7 Punkte
  • Luftfahrtunternehmen mit gültiger Betriebsgenehmigung (LuftVO)
  • Zuverlässigkeitsprüfung aller gesetzlichen Vertreter (Bundeszentralregister)
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister für alle benannten Piloten
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
  • Nachweis zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
  • Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
  • Erfahrung im Betrieb von Rettungshubschraubern im 24-Stunden-Betrieb

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Vorzulegen sind: - eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124 GWB, 22 LkSG - für alle gesetzliche Vertreter und alle zur Führung der Geschäfte als bestellt benannte Personen ein Auszug aus dem Bundeszentralregister nicht älter als drei Monate bzw. Nachweis der Antragstellung - für alle im Angebot benannte Piltoten eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister nicht älter als drei Monate. Ausgeschlossen werden Unternehmen, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nach den folgenden Tatbeständen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Ein Unternehmen kann ausgeschlossen werden, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Ein Unternehmen wird weiter ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 24 Abs. 2 LkSG belegt wurde. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Durchführung der Luftrettung im 24-Stunden-Betrieb mittels eines Dual-Use-Hubschraubers an der Luftrettungsstation in Westmecklenburg
€115M

Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist Träger der Luftrettung . Nach Überplanung der Luftrettungsstandorte unter Federführung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern ist südlich der Landeshauptstadt Schwerin in der Gemeinde Pampow (Landkreis Ludwigslust-Parchim) ein Luftrettungsstandort mit einem sog. Dual-Use-Hubschrauber (nachfolgend „RTH“) im 24-Stunden-Betrieb zu errichten. Nach erfolgreichem Vergabeverfahren soll dem erstplatzierten Luftfahrtunternehmen die Konzession für die Errichtung und den Betrieb des Luftrettungsstandortes erteilt werden.Der Konzessionsgeber beabsichtigt die Konzession für den RTH für 20 Jahre (Betriebszeit) zu erteilen. Der Konzessionsgeber behält sich ausdrücklich vor, im Einklang mit seiner gesetzlichen Sicherstellungspflicht gemäß § 18 Abs. 2 RDG M-V entsprechend der Bedarfsentwicklung auch während der genannten Laufzeit weitere Konzessionen/Genehmigungen für Rettungs- und oder Intensivtransporthubschrauber zu erteilen. Versorgungsgebiet des RTH ist primär der westliche Teil des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit den Landkreisen Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg und der Stadt Schwerin.

CPV 75252000, 45216120Frist 17. Apr. 20267300 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • quality

    Der Konzessionsgeber wird den Zuschlag auf das Angebot erteilen, für das er einen wirtschaftlichen Gesamtvorteil ermittelt hat (§ 152 Abs. 3 S. 1 GWB). Dies beurteilt sich anhand der in der Bewertungsmatrix (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) aufgeführten Bewertungskriterien.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 20. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 17. Apr. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link