Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: Lemka Infra GmbH
Auftragswert
€198k
Zuschlag am
20. Mai 2026
Aufbau und Betrieb eines Gigabit-Glasfasernetzes
Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Neunkirchen am Sand sucht einen Netzbetreiber für den Ausbau und Betrieb eines Gigabitnetzes zur Erschließung von 100 Adressen. Das Projekt erfolgt im Rahmen der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes. Die Vertragslaufzeit beträgt ca. 7 Jahre.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes gemäß dieser Ausschreibungsbekanntmachung, insbesondere der Karte zur Darstellung der Projektgebiete / Erschließungsgebiete, im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 30.04.2024 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen.
Die Gemeinde Neunkirchen am Sand schreibt den Ausbau und den langfristigen Betrieb eines Glasfasernetzes aus, um 100 Adressen mit Gigabit-Geschwindigkeit anzubinden. Es handelt sich um ein gefördertes Projekt nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes, bei dem der Netzbetreiber die sogenannte Wirtschaftlichkeitslücke minimieren muss, also den Betrag, der zur Deckung der Kosten über die Einnahmen hinaus benötigt wird. Der Auftrag umfasst sowohl die technische Erschließung als auch den anschließenden Betrieb des Netzes über einen Zeitraum von sieben Jahren. Da es sich um ein staatlich gefördertes Vorhaben handelt, sind die Kriterien für die Vergabe stark auf die Kostenoptimierung für die Gemeinde ausgerichtet.
Aufteilung in Lose
1 LotBestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in der Bekanntmachung vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vom 30.04.2024 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen. Die Anzahl der Adresse beträgt 100 Adressen.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- cost85%
Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- quality10%
Realisierungszeit
- quality5%
Qualität der technischen Umsetzung (bei Nichtvorlage erfolgt die Wertung mit null Punkten)
Zeitplan
- 25. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 20. Mai 2026Zuschlag erteiltZuschlag an Lemka Infra GmbH · €198k