Aufbau und Betrieb eines Gigabit-Glasfasernetzes in der Gemeinde Illschwang

Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Illschwang sucht einen Netzbetreiber für den geförderten Ausbau und Betrieb eines Gigabitnetzes für 320 Adressen. Das Projekt erfolgt im Rahmen der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes. Die Vertragslaufzeit beträgt ca. 7 Jahre.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes gemäß dieser Ausschreibungsbekanntmachung, insbesondere der Karte zur Darstellung der Projektgebiete / Erschließungsgebiete, im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0, erste Änderung) vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 30.04.2024 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen.
Die Gemeinde Illschwang schreibt den Ausbau und Betrieb eines schnellen Glasfasernetzes aus, um 320 Adressen im Gemeindegebiet mit Gigabit-Internet zu versorgen. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gefördert, wobei der Netzbetreiber die Wirtschaftlichkeitslücke als wichtigstes Zuschlagskriterium anbietet. Der Auftrag läuft über einen Zeitraum von 2.555 Tagen, was etwa sieben Jahren entspricht. Interessierte Unternehmen müssen die Eignungskriterien gemäß GWB erfüllen und ein technisches sowie zeitliches Konzept für die Umsetzung vorlegen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Eignung gemäß § 123 GWB (Ausschlussgründe)
- Eignung gemäß § 124 GWB (Fakultative Ausschlussgründe)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
alle gem. §§123, 124 GWB Es können vom Auftraggeber Unterlagen im Teilnahmewettbewerb sowie im Bieterwettbewerb nachgefordert werden
Aufteilung in Lose
1 LotBestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0, erste Änderung) in der Bekanntmachung vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vom 30.04.2024 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen. Die Anzahl der Adresse beträgt 320 Adressen.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- cost85%
Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- quality10%
Realisierungszeit
- quality5%
Qualität der technischen Umsetzung (bei Nichtvorlage erfolgt die Wertung mit null Punkten)
Zeitplan
- 15. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung