Ausbau und Betrieb eines Gigabit-Glasfasernetzes in Seehausen am Staffelsee

Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Seehausen am Staffelsee sucht einen Netzbetreiber für den Ausbau und Betrieb eines Gigabitnetzes zur Erschließung von 23 Adressen. Das Projekt erfolgt im Rahmen der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes. Die Vertragslaufzeit beträgt etwa sieben Jahre.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes gemäß dieser Ausschreibungsbekanntmachung, insbesondere der Karte zur Darstellung der Projektgebiete / Erschließungsgebiete, im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 30.04.2024 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen.
Die Gemeinde Seehausen am Staffelsee schreibt den Ausbau und den langfristigen Betrieb eines Glasfasernetzes aus, um 23 unterversorgte Adressen mit Gigabit-Geschwindigkeit anzubinden. Es handelt sich um ein gefördertes Projekt nach der aktuellen Gigabit-Richtlinie des Bundes, bei dem der Netzbetreiber die Wirtschaftlichkeitslücke minimieren muss. Der Auftrag umfasst sowohl die technische Errichtung als auch den anschließenden Betrieb der Infrastruktur über einen Zeitraum von sieben Jahren. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nachweisen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Eignung gemäß § 123 GWB (Ausschlussgründe)
- Eignung gemäß § 124 GWB (Fakultative Ausschlussgründe)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
alle gem. §§123, 124 GWB Es können vom Auftraggeber Unterlagen im Teilnahmewettbewerb sowie im Bieterwettbewerb nachgefordert werden
Aufteilung in Lose
1 LotBestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzes in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in der Bekanntmachung vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr vom 30.04.2024 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen. Die Anzahl der Adresse beträgt 23 Adressen.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- cost85%
Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- quality10%
Realisierungszeit
- quality5%
Qualität der technischen Umsetzung (bei Nichtvorlage erfolgt die Wertung mit null Punkten)
Zeitplan
- 1. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung