Trägerschaft für Offene Ganztagsschulen und Betreuungsangebote
Was wird ausgeschrieben
Die Hansestadt Herford schreibt die Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule (OGS) an 11 Grundschulen für den Zeitraum 2026 bis 2030 aus. Der Auftrag umfasst neben der pädagogischen Betreuung auch die Organisation der Essensversorgung. Das Gesamtvolumen beläuft sich auf rund 34,96 Millionen Euro, wobei die Vergabe in 11 Einzellose unterteilt ist.
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Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV).
Die Hansestadt Herford sucht neue Träger für die Betreuung an ihren 11 Grundschulen. Das Angebot umfasst die sogenannte Offene Ganztagsschule (OGS), bei der Kinder nach dem Unterricht betreut werden, sowie die Organisation des Mittagessens. Die Ausschreibung läuft über vier Schuljahre, mit der Option auf eine Verlängerung um ein weiteres Jahr. Da die Aufgabe in 11 einzelne Lose unterteilt ist – eines pro Schule –, können sich Anbieter auch nur für einzelne Standorte bewerben, wobei ein Bieter maximal vier Lose erhalten kann. Der Gesamtwert für alle Standorte zusammen liegt bei knapp 35 Millionen Euro.
Aufteilung in Lose
11 LoteÜbernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet.
Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet.
Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet.
Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet.
Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet.
Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet.
Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet.
Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet.
Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet.
Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet.
Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offene Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich Schuljahr 2029/2030. Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essensversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen, sofern an der Grundschule gefordert. Eine Abdeckung der Schulferien ist mit Ausnahme der beweglichen Ferientage nicht vorgesehen. Die Gesamtausschreibungssumme (OGS-Angebote, andere Betreuungsangebote, Essensversorgung) über alle Lose beträgt 34.959.134 € brutto (Oberschwellenbereich, VgV). Je Schule wird ein Los gebildet. Je Bieter können für max. 4 Lose Angebote abgeben werden (§ 30 (1) VgV). Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV. Übernahme der Trägerschaft für die Angebote der Offenen Ganztagsschule an den 11 Herforder Grundschulen für den Zeitraum Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) bis einschließlich Schuljahr 2029/2030 (31.07.2030). Es besteht als Option die Möglichkeit der Verlängerung um ein Schuljahr (Schuljahr 2030/2031) im gegenseitigen Einvernehmen. Der Auftragsumfang umfasst auch die Organisation der Essenversorgung und ggfls. andere Betreuungsformen (Stichwort: „Verlässliche Halbtagsschule bzw. „Schule von acht bis eins“), sofern an der Grundschule gefordert. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 2.035 Herforder Grundschulkinder die Angebote des Offenen Ganztags. An 6 Standorten wird für insgesamt 114 Kinder zusätzlich eine verlässliche Halbtagsbetreuung (andere Betreuungsformen) vorgehalten. Maßgebliche Grundlagen für das zu erarbeitende Angebot sind: a) die Kooperationsvereinbarung Offene Ganztagsgrundschule der Hansestadt Herford für den Offenen Ganztag auf Basis des RdErl. MSW NRW in der beigefügten Fassung, b) die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung und Ausgestaltung anderer Betreuungsformen an Offenen Ganztagsgrundschulen, c) die standortspezifischen Angaben zu jeder Schule. Die Finanzierung der OGS-Angebote erfolgt auf Basis von Pauschalen je OGS-Kind und Schuljahr. SJ 26/27: 2.727 € (4.140 € je Förderkind), SJ 27/28: 2.863 € (4.324 € je Förderkind), SJ 28/29: 3.006 € (4.516 € je Förderkind), SJ 29/30: 3.156 € (4.717 € je Förderkind). Hinzu kommen die Essensentgelte und die Landesmittel für die anderen Betreuungsformen. Die Vereinbarungen, die Erlässe und der genaue Finanzrahmen je Los können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Bewertung: Das einzureichende Gesamtkonzept wird je Los (Schule) und je Konzeptteil (I. Pädagogisches Konzept, Gewichtung 40 %; II. Berücksichtigung von standortspezifischen Anforderungen, Gewichtung 20 %; III. Konzept zur Wirtschaftlichkeit und dem Personaleinsatz, Gewichtung 40 %) im Rahmen einer Jury-Sitzung bewertet. a) Die Jury besteht je Los aus 2 Vertretungen des Schulträgers (bewertungsberechtigt), 2 Vertretungen der Schule des jeweiligen Loses (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Jugendamtes (bewertungsberechtigt), 1 Vertretung des Rechnungsprüfungsamtes (prozessbegleitend). b) Die Bewertung erfolgt anhand von Bewertungsbögen, mit Schulnoten entsprechender Bepunktung (Anlage D): sehr gut -> 5 Punkte, gut -> 4 Punkte, befriedigend -> 3 Punkte, ausreichend -> 2 Punkte, mangelhaft -> 1 Punkt, ungenügend -> 0 Punkte. c) Je Jurymitglied wird je Kriterium (Konzeptteile I-III) ein Punktwert gebildet. Aus den einzelnen Punktwerten wird je Kriterium der Durchschnitt aller Jurymitglieder ermittelt und mit der zugehörigen Gewichtung multipliziert. Abschließend werden die so ermittelten Punktwerte zur Gesamtpunktzahl zusammenaddiert (ebenfalls Anlage D). Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. d) Liegt nach Summierung der Punkte der Jurymitglieder und der Durchschnittbildung bei einem oder mehreren Kriterien die je Kriterium erreichte Punktzahl unter 3 Punkten, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet. Wurden Teile des Gesamtkonzepts (I-III) nicht berücksichtigt bzw. nicht abgegeben, so gilt das gesamte Angebot als ungenügend und wird mit 0 Punkten gewertet.
Zuschlagskriterien
33 Kriterien- quality40%
KRITERIUM I = Qualität des pädagogischen Konzeptes
- quality20%
KRITERIUM II = Standortspezifische Anforderungen
- quality40%
KRITERIUM III = Wirtschaftlichkeit / Personal
- quality40%
KRITERIUM I = Qualität des pädagogischen Konzeptes
- quality20%
KRITERIUM II = Standortspezifische Anforderungen
- quality40%
KRITERIUM III = Wirtschaftlichkeit / Personal
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KRITERIUM I = Qualität des pädagogischen Konzeptes
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KRITERIUM II = Standortspezifische Anforderungen
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KRITERIUM III = Wirtschaftlichkeit / Personal
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KRITERIUM I = Qualität des pädagogischen Konzeptes
- quality20%
KRITERIUM II = Standortspezifische Anforderungen
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KRITERIUM III = Wirtschaftlichkeit / Personal
- quality40%
KRITERIUM I = Qualität des pädagogischen Konzeptes
- quality20%
KRITERIUM II = Standortspezifische Anforderungen
- quality40%
KRITERIUM III = Wirtschaftlichkeit / Personal
- quality40%
KRITERIUM I = Qualität des pädagogischen Konzeptes
- quality20%
KRITERIUM II = Standortspezifische Anforderungen
- quality40%
KRITERIUM III = Wirtschaftlichkeit / Personal
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KRITERIUM I = Qualität des pädagogischen Konzeptes
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KRITERIUM II = Standortspezifische Anforderungen
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KRITERIUM III = Wirtschaftlichkeit / Personal
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KRITERIUM I = Qualität des pädagogischen Konzeptes
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KRITERIUM II = Standortspezifische Anforderungen
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KRITERIUM III = Wirtschaftlichkeit / Personal
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KRITERIUM I = Qualität des pädagogischen Konzeptes
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KRITERIUM II = Standortspezifische Anforderungen
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KRITERIUM III = Wirtschaftlichkeit / Personal
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KRITERIUM I = Qualität des pädagogischen Konzeptes
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KRITERIUM II = Standortspezifische Anforderungen
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KRITERIUM III = Wirtschaftlichkeit / Personal
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KRITERIUM III = Wirtschaftlichkeit / Personal
Zeitplan
- 11. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert