Phytoplanktonanalyse und Diatomeenpräparation für bayerische Fließgewässer 2027/2028

Was wird ausgeschrieben
Das Bayerische Landesamt für Umwelt schreibt die qualitative und quantitative Analyse von Phytoplankton sowie die Erstellung von Diatomeen-Dauerpräparaten für die Jahre 2027 und 2028 aus. Der Auftrag ist in 24 Lose unterteilt, die verschiedene Analyse- und Präparationsleistungen umfassen. Ziel ist die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie durch das Monitoring bayerischer Fließgewässer.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Im Rahmen der qualitativen und quantitativen Auswertung des Phytoplanktons des bayerischen Fließgewässer Monitorings 2027 und 2028 nach den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist es notwendig, lichtmikroskopisch zu analysierende Dauerpräparate von planktischen Diatomeen aus gelieferten Rohproben zu erstellen. Diese Dauerpräparate, auch Schalenpräparate genannt, bilden eine Teilprobe und werden zusammen mit der weiteren Teilprobe, der Lugolprobe analysiert. Die resultierenden Daten werden nach dem Bewertungsverfahren PhytoFluss in der aktuellen Version bewertet. Zudem soll eine Fotodokumentation und ein Bericht erstellt werden.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt sucht Dienstleister für die wissenschaftliche Untersuchung von Wasserproben aus bayerischen Fließgewässern. Dabei geht es um die Analyse von Phytoplankton (kleine im Wasser schwebende Organismen) und die Erstellung von speziellen Dauerpräparaten von Kieselalgen, sogenannten Diatomeen. Die Ergebnisse dienen der Überwachung der Wasserqualität gemäß EU-Vorgaben. Der Auftrag ist in 24 einzelne Lose aufgeteilt, die sich auf die Jahre 2027 und 2028 verteilen, was es spezialisierten Laboren ermöglicht, sich gezielt auf einzelne Teilbereiche zu bewerben.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Verpflichtungserklärung bei Einsatz von Nachunternehmern mit Eignungsleihe
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen gegen russische Unternehmen (VO (EU) 833/2014)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß §§ 123, 124 GWB; §§ 57, 42 Abs. 1 VgV bzw. falls einschlägig § 16 VOB/A. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer mit Eignungsleihe (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). - Die Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB wird von beteiligten Nachunternehmen ohne Eignungsleihe nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - Eine Verpflichtungserklärung der beteiligten Nachunternehmer ist von jenen mit Eignungsleihe mit dem Angebot (bzw. in zweistufigen Verfahren mit Teilnahmeantrag) vorzulegen (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten). Von Nachunternehmern ohne Eignungsleihe wird die Erklärung nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt. - ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich). - Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
24 LoteDiatomeenpräparation_A_2027
Diatomeenpräparation_A_2028
Phytoplanktonanalyse_B_2027
Phytoplanktonanalyse_C_2027
Phytoplanktonanalyse_D_2027
Phytoplanktonanalyse_E_2027
Phytoplanktonanalyse_F_2027
Phytoplanktonanalyse_G_2027
Phytoplanktonanalyse_H_2027
Phytoplanktonanalyse_I_2027
Phytoplanktonanalyse_J_2027
Phytoplanktonanalyse_K_2027
Phytoplanktonanalyse_L_2027
Phytoplanktonanalyse_B_2028
Phytoplanktonanalyse_C_2028
Phytoplanktonanalyse_D_2028
Phytoplanktonanalyse_E_2028
Phytoplanktonanalyse_F_2028
Phytoplanktonanalyse_G_2028
Phytoplanktonanalyse_H_2028
Phytoplanktonanalyse_I_2028
Phytoplanktonanalyse_J_2028
Phytoplanktonanalyse_K_2028
Phytoplanktonanalyse_L_2028
Zuschlagskriterien
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Zeitplan
- 8. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 6. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung