Linienverkehrsleistungen ALFA im Kreis Plön

Was wird ausgeschrieben
Die Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH sucht Subunternehmer für Linienverkehrsleistungen gemäß § 42 PBefG im Kreis Plön. Der Auftrag umfasst jährlich rund 655.460 IST-Fahrplankilometer, aufgeteilt in vier Teillose. Die Vertragslaufzeit beträgt fünf Jahre ab Dezember 2026 mit einer Verlängerungsoption.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens sucht die VKP Subunternehmer, die die ALFA-Leistungen - Linienverkehrsleistungen gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) - im Kreis Plön mit eigenen Fahrzeugen erbringen. Die Linienverkehrsleistungen „ALFA“ umfassen insgesamt rund 4.777.325 SOLL-Fahrplankilometer/Jahr (655.460 IST-Fahrplankilometer/Jahr) und werden aufgeteilt in vier Teillose vergeben. Die Vertragslaufzeit beginnt je Los am 11.12.2026 und endet am 10.12.2031 (zzgl. Verlängerungsoption). Die umfassten Linien sind den Angaben je Los sowie den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Mindestanforderung: Bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027 müssen mindestens 38,5 % der zur Erbringung der vertraglichen Leistungen je Los eingesetzten Fahrzeuge emissionsfreie Fahrzeuge im Sinne des SaubFahrzeugBeschG sein. Die Mindestanforderung ist zwingend einzuhalten. Der Bieter hat die Erfüllung der Anforderungen des SaubFahrzeugBeschG in der (Anlage B.13 - Formularvorlage 13) zu garantieren und anzugeben, wie viele der von ihm je Los zur Erbringung der Verkehrsleistungen insgesamt einzusetzenden Fahrzeuge emissionsfreie Fahrzeuge (0 g CO₂/km) sind.
Die Verkehrsbetriebe Kreis Plön suchen für den Betrieb von Linienverkehrsleistungen (ALFA) im Kreis Plön zuverlässige Subunternehmer, die den Verkehr mit eigenen Fahrzeugen abwickeln. Der Auftrag ist in vier regionale Teillose unterteilt und umfasst eine jährliche Leistung von über 650.000 Kilometern. Eine wichtige Besonderheit ist die ökologische Anforderung: Bis Dezember 2027 müssen mindestens 38,5 % der eingesetzten Fahrzeuge emissionsfrei sein, um den gesetzlichen Vorgaben des Sauberen-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes zu entsprechen. Der Vertrag läuft über fünf Jahre ab Dezember 2026 und bietet eine Option auf Verlängerung.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einhaltung der Anforderungen des SaubFahrzeugBeschG
- Nachweis von mindestens 38,5 % emissionsfreien Fahrzeugen bis Dezember 2027
- Erfüllung der Anforderungen gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Die VKP behält sich gemäß § 51 Abs. 2 SektVO vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Im Übrigen wird die VKP nach § 51 Abs. 3 bis Abs. 5 SektVO verfahren. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Aufteilung in Lose
4 LoteBestehend aus Teilleistungen der Linien: 120, 219, 220, 221, 230, 261, 104, 302 Fahrplankilometer / Jahr: - SOLL-Fahrplankilometer/Jahr 2026/2027: 1.156.614 - IST-Fahrplankilometer/Jahr 2025: 155.255
Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 320, 416, 425, 328, 330, 351, 352, 353, 362 Fahrplankilometer / Jahr: - SOLL-Fahrplankilometer/Jahr 2026/2027: 1.503.819 - IST-Fahrplankilometer/Jahr 2025: 152.489
Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 361, 366, 451, 454, B-454, W-411 Fahrplankilometer / Jahr: - SOLL-Fahrplankilometer/Jahr 2026/2027: 816.503 - IST-Fahrplankilometer/Jahr 2025: 198.902
Bestehend aus Teilleistungen der Linien: 217, 311, 312, 313, 314, 350, 233, 260 Fahrplankilometer / Jahr: - SOLL-Fahrplankilometer/Jahr 2026/2027: 1.300.389 - IST-Fahrplankilometer/Jahr 2025: 148.814
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price
Der Zuschlag wird nach Maßgabe desr § 52 Abs. 1 SektVO in Verbindung mit § 127 GWB für jedes Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird für jedes Los anhand des alleinigen Zuschlagskriteriums Wertungspreis (netto) pro Fahrplanjahr ermittelt. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (netto) pro Fahrplanjahr je Los erhält den Zuschlag. Im Falle der Preisgleichheit zweier Angebote wird die Rangfolge durch Losentscheid bestimmt. Für die Ermittlung des niedrigsten Wertungspreises (netto) pro Fahrplanjahr werden ausschließlich Angebote berücksichtigt, die zur Wertung zugelassen wurden. Ausgeschlossene Angebote bleiben unberücksichtigt. Berücksichtigung und Wertung eines Loskombinationsrabatts (Formularblatt 12A) Macht ein Bieter von der optionalen Möglichkeit Gebrauch, für die Loskombination A (Los 1 „Gebiet Schönberg“ und Los 4 „Gebiet Lütjenburg“) und/oder die Loskombination B (Los 2 „Gebiet Plön & Preetz“ und Los 3 „Gebiet Neumünster & Bornhöved“) einen Loskombinationsrabatt anzubieten, werden die angebotenen rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr der jeweiligen Loskombination nur dann berücksichtigt, wenn die rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr in beiden Losen der jeweiligen Loskombination unter dem jeweils niedrigsten für das betreffende Einzellos angebotenen Wertungspreis (netto) je Fahrplanjahr liegen. Preisgleichheit genügt nicht. Wird diese Voraussetzung auch nur für eines der von der Loskombination erfassten Lose nicht erfüllt, bleibt der angebotene Loskombinationsrabatt für sämtliche von der Loskombination erfassten Lose unberücksichtigt. Die Wertung erfolgt in diesem Fall ausschließlich auf Grundlage der für die jeweiligen Einzellose angebotenen (nicht rabattierten) Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr. Ist die vorstehende Voraussetzung hingegen erfüllt, werden die rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr für die von der Loskombination erfassten Lose anstelle der jeweils für die Einzellose angebotenen Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr gewertet. Erfüllen mehrere Angebote auf die Loskombinationen die vorstehende Voraussetzung, werden die angebotenen rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr der jeweils zur Loskombination gehörenden Lose addiert. Der Zuschlag auf die von der jeweiligen Loskombination erfassten Lose wird dem Bieter erteilt, dessen Loskombination die niedrigste Summe der rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr aufweist.
- price
Der Zuschlag wird nach Maßgabe desr § 52 Abs. 1 SektVO in Verbindung mit § 127 GWB für jedes Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird für jedes Los anhand des alleinigen Zuschlagskriteriums Wertungspreis (netto) pro Fahrplanjahr ermittelt. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (netto) pro Fahrplanjahr je Los erhält den Zuschlag. Im Falle der Preisgleichheit zweier Angebote wird die Rangfolge durch Losentscheid bestimmt. Für die Ermittlung des niedrigsten Wertungspreises (netto) pro Fahrplanjahr werden ausschließlich Angebote berücksichtigt, die zur Wertung zugelassen wurden. Ausgeschlossene Angebote bleiben unberücksichtigt. Berücksichtigung und Wertung eines Loskombinationsrabatts (Formularblatt 12A) Macht ein Bieter von der optionalen Möglichkeit Gebrauch, für die Loskombination A (Los 1 „Gebiet Schönberg“ und Los 4 „Gebiet Lütjenburg“) und/oder die Loskombination B (Los 2 „Gebiet Plön & Preetz“ und Los 3 „Gebiet Neumünster & Bornhöved“) einen Loskombinationsrabatt anzubieten, werden die angebotenen rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr der jeweiligen Loskombination nur dann berücksichtigt, wenn die rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr in beiden Losen der jeweiligen Loskombination unter dem jeweils niedrigsten für das betreffende Einzellos angebotenen Wertungspreis (netto) je Fahrplanjahr liegen. Preisgleichheit genügt nicht. Wird diese Voraussetzung auch nur für eines der von der Loskombination erfassten Lose nicht erfüllt, bleibt der angebotene Loskombinationsrabatt für sämtliche von der Loskombination erfassten Lose unberücksichtigt. Die Wertung erfolgt in diesem Fall ausschließlich auf Grundlage der für die jeweiligen Einzellose angebotenen (nicht rabattierten) Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr. Ist die vorstehende Voraussetzung hingegen erfüllt, werden die rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr für die von der Loskombination erfassten Lose anstelle der jeweils für die Einzellose angebotenen Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr gewertet. Erfüllen mehrere Angebote auf die Loskombinationen die vorstehende Voraussetzung, werden die angebotenen rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr der jeweils zur Loskombination gehörenden Lose addiert. Der Zuschlag auf die von der jeweiligen Loskombination erfassten Lose wird dem Bieter erteilt, dessen Loskombination die niedrigste Summe der rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr aufweist.
- price
Der Zuschlag wird nach Maßgabe desr § 52 Abs. 1 SektVO in Verbindung mit § 127 GWB für jedes Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird für jedes Los anhand des alleinigen Zuschlagskriteriums Wertungspreis (netto) pro Fahrplanjahr ermittelt. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (netto) pro Fahrplanjahr je Los erhält den Zuschlag. Im Falle der Preisgleichheit zweier Angebote wird die Rangfolge durch Losentscheid bestimmt. Für die Ermittlung des niedrigsten Wertungspreises (netto) pro Fahrplanjahr werden ausschließlich Angebote berücksichtigt, die zur Wertung zugelassen wurden. Ausgeschlossene Angebote bleiben unberücksichtigt. Berücksichtigung und Wertung eines Loskombinationsrabatts (Formularblatt 12A) Macht ein Bieter von der optionalen Möglichkeit Gebrauch, für die Loskombination A (Los 1 „Gebiet Schönberg“ und Los 4 „Gebiet Lütjenburg“) und/oder die Loskombination B (Los 2 „Gebiet Plön & Preetz“ und Los 3 „Gebiet Neumünster & Bornhöved“) einen Loskombinationsrabatt anzubieten, werden die angebotenen rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr der jeweiligen Loskombination nur dann berücksichtigt, wenn die rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr in beiden Losen der jeweiligen Loskombination unter dem jeweils niedrigsten für das betreffende Einzellos angebotenen Wertungspreis (netto) je Fahrplanjahr liegen. Preisgleichheit genügt nicht. Wird diese Voraussetzung auch nur für eines der von der Loskombination erfassten Lose nicht erfüllt, bleibt der angebotene Loskombinationsrabatt für sämtliche von der Loskombination erfassten Lose unberücksichtigt. Die Wertung erfolgt in diesem Fall ausschließlich auf Grundlage der für die jeweiligen Einzellose angebotenen (nicht rabattierten) Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr. Ist die vorstehende Voraussetzung hingegen erfüllt, werden die rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr für die von der Loskombination erfassten Lose anstelle der jeweils für die Einzellose angebotenen Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr gewertet. Erfüllen mehrere Angebote auf die Loskombinationen die vorstehende Voraussetzung, werden die angebotenen rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr der jeweils zur Loskombination gehörenden Lose addiert. Der Zuschlag auf die von der jeweiligen Loskombination erfassten Lose wird dem Bieter erteilt, dessen Loskombination die niedrigste Summe der rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr aufweist.
- price
Der Zuschlag wird nach Maßgabe desr § 52 Abs. 1 SektVO in Verbindung mit § 127 GWB für jedes Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird für jedes Los anhand des alleinigen Zuschlagskriteriums Wertungspreis (netto) pro Fahrplanjahr ermittelt. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis (netto) pro Fahrplanjahr je Los erhält den Zuschlag. Im Falle der Preisgleichheit zweier Angebote wird die Rangfolge durch Losentscheid bestimmt. Für die Ermittlung des niedrigsten Wertungspreises (netto) pro Fahrplanjahr werden ausschließlich Angebote berücksichtigt, die zur Wertung zugelassen wurden. Ausgeschlossene Angebote bleiben unberücksichtigt. Berücksichtigung und Wertung eines Loskombinationsrabatts (Formularblatt 12A) Macht ein Bieter von der optionalen Möglichkeit Gebrauch, für die Loskombination A (Los 1 „Gebiet Schönberg“ und Los 4 „Gebiet Lütjenburg“) und/oder die Loskombination B (Los 2 „Gebiet Plön & Preetz“ und Los 3 „Gebiet Neumünster & Bornhöved“) einen Loskombinationsrabatt anzubieten, werden die angebotenen rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr der jeweiligen Loskombination nur dann berücksichtigt, wenn die rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr in beiden Losen der jeweiligen Loskombination unter dem jeweils niedrigsten für das betreffende Einzellos angebotenen Wertungspreis (netto) je Fahrplanjahr liegen. Preisgleichheit genügt nicht. Wird diese Voraussetzung auch nur für eines der von der Loskombination erfassten Lose nicht erfüllt, bleibt der angebotene Loskombinationsrabatt für sämtliche von der Loskombination erfassten Lose unberücksichtigt. Die Wertung erfolgt in diesem Fall ausschließlich auf Grundlage der für die jeweiligen Einzellose angebotenen (nicht rabattierten) Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr. Ist die vorstehende Voraussetzung hingegen erfüllt, werden die rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr für die von der Loskombination erfassten Lose anstelle der jeweils für die Einzellose angebotenen Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr gewertet. Erfüllen mehrere Angebote auf die Loskombinationen die vorstehende Voraussetzung, werden die angebotenen rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr der jeweils zur Loskombination gehörenden Lose addiert. Der Zuschlag auf die von der jeweiligen Loskombination erfassten Lose wird dem Bieter erteilt, dessen Loskombination die niedrigste Summe der rabattierten Wertungspreise (netto) pro Fahrplanjahr aufweist.
Zeitplan
- 29. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung