Veräußerung eines Grundstücks mit Bauverpflichtung und Betrieb einer Pflegeeinrichtung

Was wird ausgeschrieben
Der Markt Höchberg schreibt die Veräußerung eines ca. 5.200 m² großen Grundstücks im Ortsteil Hexenbruch aus. Der Erwerber verpflichtet sich zur Planung, Errichtung und zum langfristigen Betrieb einer Pflegeeinrichtung. Das Projekt umfasst sowohl die bauliche Realisierung als auch die konzeptionelle Ausgestaltung des Pflegeangebots.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Veräußerung eines Grundstücks mit Bauverpflichtung sowie über die Verpflichtung des Erwerbers zur Planung, Errichtung und zum anschließenden Betrieb einer Einrichtung zur Pflege und Unterbringung pflegebedürftiger Menschen auf dem ehemaligen Derag-Ladenzentrum im Ortsteil Hexenbruch, Höchberg.
Der Markt Höchberg sucht einen Partner für die Entwicklung eines Pflegeheims auf dem Gelände des ehemaligen Derag-Ladenzentrums. Der ausgewählte Bieter erwirbt das rund 5.200 Quadratmeter große Grundstück und übernimmt die vollständige Planung, den Bau sowie den anschließenden Betrieb der Pflegeeinrichtung. Neben dem Kaufpreis für das Grundstück bewertet die Gemeinde vor allem die Qualität des eingereichten Pflege- und Betriebskonzepts sowie die städtebauliche Gestaltung des Entwurfs. Es handelt sich um ein langfristiges Projekt, das eine hohe fachliche Kompetenz im Bereich der stationären Pflege und der Immobilienentwicklung erfordert.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Markt Höchberg beabsichtigt, auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 677/50 und 677/28 (Teilfläche), Albert-Schweitzer-Straße 51, 97204 Höchberg, Ortsteil Hexenbruch auf dem ehemaligen Derag-Ladenzentrum ein Projekt für die Pflege und Unterbringung pflegebedürftiger Menschen zu errichten. Der Markt Höchberg beabsichtigt hierzu die betreffenden Grundstücke mit einer von Gesamtfläche ca. 5.200 m² an den Auftragnehmer zu veräußern und sämtliche erforderlicher Leistungen für die Projektrealisierung zu vergeben. Die betreffenden Grundstücke samt Umgriffsfläche befinden sich im Herzen des Ortsteils Hexenbruch des Markt Höchberg und verfügen damit über eine zentrale, gut erschlossene und fußläufig erreichbare Lage innerhalb der Marktgemeinde Höchberg. Die infrastrukturelle Einbindung in das bestehende Quartier prädestiniert das Areal für die geplante soziale und wohnungswirtschaftliche Nutzung. In der derzeitigen Bestandsbebauung befinden sich noch Mietparteien. Die letzten bestehenden Mietverträge laufen zum 30. April 2028 aus. Ein Baubeginn ist daher frühestens ab dem 1. Mai 2028 möglich. Bieter haben dies bei der Planung ihres Gesamtkonzepts (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept) und der Angebotsgestaltung zwingend zu berücksichtigen. Neben dem Erwerb der oben genannten Grundstücke übernimmt der Auftragnehmer als Totalprojektträger die verbindliche Verpflichtung, auf dem erworbenen Areal innerhalb der vertraglich festzulegenden Fristen das von ihm angebotene Gesamtkonzepts (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept) umzusetzen. Der Auftragnehmer hat hierfür sämtliche zur Projektrealisierung erforderlichen Leistungen zu verantworten. Dies umfasst insbesondere die weitere Planung, die Herbeiführung der erforderlichen Genehmigungen, die bauliche Umsetzung sowie die Sicherstellung des späteren Betriebs der Pflegeeinrichtung. Je nach angebotenem Gesamtkonzepts (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept), kann die Realisierung insbesondere den Abbruch der vorhandenen Bebauung und den Neubau eines Quartiers oder alternativ die Sanierung, Umnutzung und Weiterentwicklung des Bestandsgebäudes einschließlich der zugehörigen Umgriffsflächen umfassen. Der Auftragnehmer hat zudem einen geeigneten Betreiber für die Pflegeeinrichtung zu benennen und dessen Einbindung vertraglich sicherzustellen. Der Betreiber hat nach Inbetriebnahme das von dem Auftragnehmer angebotene und bezuschlagte Gesamtkonzept (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept) umzusetzen. Die Verantwortung des Auftragnehmers für die ordnungsgemäße Realisierung des Gesamtprojekts einschließlich der Sicherstellung des Betriebs bleibt hiervon unberührt. Im Mittelpunkt der Quartiersentwicklung steht die Errichtung und der Betrieb einer Einrichtung zur Pflege und Unterbringung pflegebedürftiger Menschen. Das angebotene Gesamtkonzept (städtebauliche Ausführungskonzept sowie Pflege- und Betriebskonzept) muss zwingend Plätze für vollstationäre Pflege und/oder Pflegeplätze in ambulant betreuten Wohngruppen enthalten. Die Umsetzung von pflegenahen und/oder betreuten Wohnen sollte in Ergänzung mit angeboten werden. Zur Stärkung des Quartiersgedankens können darüber hinaus Wohnangebote für folgende Zielgruppen vorgesehen werden: Mitarbeitende der auf dem Areal angesiedelten Pflegeeinrichtung; weitere Wohnungsnachfragende auf dem freien Wohnungsmarkt.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- quality30%
Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Pflege- und Betriebskonzept. In diesem Pflege- und Betriebskonzept hat der Bieter darzustellen, welches Pflegeangebot der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung an ihn realisieren wird, um die von dem Auftraggeber angestrebte Pflege pflegebedürftiger Personen auf dem vom Auftraggeber zu veräußernden Grundstück bestmöglich sicherzustellen. Der Bieter hat in dem Pflege- und Betriebskonzept folgende Inhalte darzustellen: - Geplantes Pflegeangebot unter Angabe der Anzahl und Kategorien der angebotenen Pflegeplätze (Die wertungsrelevante Kategorien von Pflegeplätzen sind: vollstationäre Dauerpflegeplätze, Pflegeplätze in ambulant betreuten Wohngemeinschaften, Pflegenahes Wohnen und betreutes Wohnen. Die Kategorien werden im Folgenden näher definiert.) - Betriebsphilosophie und Qualitätssicherungskonzept - Personalkonzept und Qualifikationsanforderungen - Benennung und Vorstellung des vorgesehenen Betreibers (Referenzen, Erfahrungen, Zulassungen) - Einbindung in das regionale Pflegeversorgungsnetz Der Bieter erhält für das Pflegeangebot gemessen an der Anzahl und Kategorien der im Rahmen des Pflege- und Betriebskonzepts bereitgestellten Pflegeplätze folgende Bewertungspunkte: a) Vollstationäre Dauerpflegeplätze in stationärer Einrichtung im Sinne des Gesetzes zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (PfleWoqG) [Anlage 911]. Umfasst sind die dauerhafte Unterbringung, Verpflegung und umfassende pflegerische Versorgung in einer Pflegeeinrichtung. Die Bewohner leben vollständig in der Institution. Die Finanzierung der reinen Pflegeleistungen erfolgt durch die Pflegekasse, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt der Bewohner. Der Bieter mit der höchsten Anzahl an solchen Pflegeplätzen erhält 70 Bewertungspunkte. Ein fiktives Angebot mit 0 solcher Pflegeplätze erhält 0 Bewertungspunkte. Dazwischen werden die Bewertungspunkte mittels Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle . Rechenbeispiel: Der Bieter, mit der höchsten Anzahl an solchen angebotenen Pflegeplätzen in diesem Unterkriterium hat 40 solcher Pflegeplätze angeboten. Dieses Angebot mit der höchsten Anzahl an solchen Pflegeplätzen erhält in diesem Unterkriterium 70 Bewertungspunkte. Ein Bieter, der 20 solcher Pflegeplätze anbietet, erhält 35 Bewertungspunkte. Ein Bieter der 10 solcher Pflegeplätze anbietet, erhält 17,5 Bewertungspunkte. Ein Bieter, der 5 solcher Pflegeplätze anbietet, erhält 8,75 Bewertungspunkte. b) Pflegeplätze in ambulant betreuten Wohngemeinschaften im Sinne des PfleWoqG als private Wohnform, in der mehrere pflegebedürftige Personen in einer Wohnung leben und einen gemeinsamen Pflegedienst beauftragen. Es besteht eine strikte rechtliche Trennung von Miet- und Pflegevertrag; die Versorgung gilt als ambulant. Der Bieter mit der höchsten Anzahl an solchen Pflegeplätzen erhält 15 Bewertungspunkte. Ein fiktives Angebot mit 0 solcher Pflegeplätze erhält 0 Bewertungspunkte. Dazwischen werden die Bewertungspunkte mittels Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle . Rechenbeispiel: Der Bieter, mit der höchsten Anzahl an solchen angebotenen Pflegeplätzen in diesem Unterkriterium hat 24 solcher Pflegeplätze an geboten. Dieses Angebot mit der höchsten Anzahl an solchen Pflegeplätzen erhält in diesem Unterkriterium 15 Bewertungspunkte. Ein Bieter, der 12 solcher Pflegeplätze anbietet, erhält 7,5 Bewertungspunkte. Ein Bieter der 6 solcher Pflegeplätze anbietet, erhält 3,75 Bewertungspunkte. c) Pflegenahes Wohnen - Barrierearme Wohnungen in unmittelbarer räumlicher Nähe zu einer stationären Pflegeeinrichtung. Bewohner leben eigenständig, können aber bei Bedarf flexibel Dienstleistungen (z. B. Mittagstisch, Notruf) des benachbarten Heims in Anspruch nehmen. Der Bieter mit der höchsten Anzahl an solchen Pflegeplätzen erhält 10 Bewertungspunkte. Ein fiktives Angebot mit 0 solcher Pflegeplätze erhält 0 Bewertungspunkte. Dazwischen werden die Bewertungspunkte mittels Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle . Rechenbeispiel: Der Bieter, mit der höchsten Anzahl an solchen angebotenen Pflegeplätzen in diesem Unterkriterium hat 12 solcher Pflegeplätze an geboten. Dieses Angebot mit der höchsten Anzahl an solchen Pflegeplätzen erhält in diesem Unterkriterium 10 Bewertungspunkte. Ein Bieter, der 6 solcher Pflegeplätze anbietet, erhält 5 Bewertungspunkte. d) Betreutes Wohnen als Wohnform, bei der das Mieten oder Kaufen einer barrierearmen Wohnung mit einem Betreuungsvertrag gekoppelt ist. Dieser sichert Grundleistungen wie Notruf und Ansprechpartner. Pflege- und Wahlleistungen sind separat buchbar. Der Bieter mit der höchsten Anzahl an solchen Pflegeplätzen erhält 5 Bewertungspunkte. Ein fiktives Angebot mit 0 solcher Pflegeplätze erhält 0 Bewertungspunkte. Dazwischen werden die Bewertungspunkte mittels Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle . Rechenbeispiel: Der Bieter, mit der höchsten Anzahl an solchen angebotenen Pflegeplätzen in diesem Unterkriterium hat 10 solcher Pflegeplätze an geboten. Dieses Angebot mit der höchsten Anzahl an solchen Pflegeplätzen erhält in diesem Unterkriterium 5 Bewertungspunkte. Ein Bieter, der 5 solcher Pflegeplätze anbietet, erhält 2,5 Bewertungspunkte. Die je Kategorie für die Anzahl der im Rahmen des Pflege- und Betriebskonzepts bereitgestellten Pflegeplätze erzielten Bewertungspunkte werden addiert. Der Bieter kann somit maximal 100,00 Bewertungspunkte (70 + 15 + 10 + 5) für das auftragsbezogenes Pflege- und Betriebskonzept erzielen. Siehe "Fortführung Auftragsbezogenes Pflege- und Betriebskonzept"
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Fortführung Auftragsbezogenes Pflege- und Betriebskonzept: Hinweis: Die Wertung des Pflege- und Betriebskonzepts erfolgt nur für Angebote, die die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen. Das angebotene Pflege- und Betriebskonzept muss zwingend Pflegeplätze der Kategorie a) vollstationäre Dauerpflegeplätze und/oder b) Pflegeplätze in ambulant betreuten Wohngemeinschaften enthalten. Diese Vorgabe ist eine nicht verhandelbare Mindestanforderung an die Leistungserbringung. Eine Abweichung hiervon führt zum Ausschluss des Erstangebots bzw. des endgültigen Angebots. Die Kategorien c) pflegenahes Wohnen und/oder d) betreutes Wohnen können ergänzend angeboten werden. Sie reichen jedoch allein nicht aus, um die Mindestanforderung an das Pflege- und Betriebskonzept zu erfüllen. Der Bieter hat ein Pflege- und Betriebskonzept einzureichen mit folgendem Umfang: Die textliche Darstellung darf je Kategorie der Pflegeplätze maximal vier (4) DIN-A-4-Seiten umfassen. Angaben ab Seite fünf (5) je Kategorie der Pflegeplätze bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt und haben keinen Einfluss auf die Angebotswertung. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, nach Zuschlagserteilung bestimmte Inhalte von überschüssigen Seiten (Seite 5 ff.) zur optionalen Umsetzung im Vertrag zu übernehmen, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Mehrvergütung entsteht. Der Bieter hat das Pflege- und Betriebskonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Sollte das Pflege- und Betriebskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wird insoweit nicht erfolgen. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seinem Pflege- und Betriebskonzept zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Pflege- und Betriebskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. HINWEIS: Die erreichten Bewertungspunkte (maximal 100,00 Bewertungspunkte) werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 3. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Pflege- und Betriebskonzept" 300,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden.
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Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes städtebauliches Ausführungskonzept. In diesem städtebaulichen Ausführungskonzept hat der Bieter die Qualität der architektonischen und frei räumlichen Planung darzustellen, die er im Falle der Zuschlagserteilung an ihn realisieren wird. In dem städtebaulichen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Zuschlagserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um die nachfolgenden Ziele bestmöglich zu erreichen: - Nutzung des Grundstücks und des Gebäudes primär für die ältere Bevölkerung. Wohnen, Betreuung und gemeinschaftliches Leben stehen im Fokus (Soziales Konzept) (Unterkriterium 1: 0 bis 5 Bewertungspunkte). - Städtebauliche Qualität, insbesondere Einfügen in das städtebauliche Umfeld, Qualität der Erschließung, städtebauliche Gestaltung der Begegnungsflächen (Plätze, Gehwege, öffentliche Aufenthaltsräume und Erschließungsflächen (Unterkriterium 2: 0 bis 5 Bewertungspunkte). Der Bieter hat ein städtebauliches Ausführungskonzept einzureichen mit folgendem Umfang: Die textliche Darstellung darf zu jedem Unterkriterium jeweils maximal vier (4) DIN-A-4-Seiten umfassen. Der Bieter hat die Unterkriterien in chronologischer Reihenfolge abzuarbeiten (Unterkriterium 1; dann Unterkriterium 2). Der Bieter darf in seinem Ausführungskonzept auf Skizzen, Bilder und Renderings verweisen. Diese zählen nicht zum Umfang der textlichen vier (4) DIN-A-4-Seiten. Angaben ab Seite fünf (5) je Unterkriterium bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt und haben keinen Einfluss auf die Angebotswertung. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, nach Zuschlagserteilung bestimmte Inhalte von überschüssigen Seiten (Seite 5 ff.) zur optionalen Umsetzung im Vertrag zu übernehmen, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Mehrvergütung entsteht. Der Bieter hat das städtebauliche Ausführungskonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Sollte das städtebauliche Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wird insoweit nicht erfolgen. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seinem städtebaulichen Ausführungskonzept zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem städtebaulichen Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Die erzielten Bewertungspunkte für das Unterkriterium 1 und für das Unterkriterium 2 werden addiert. Je Unterkriterium können maximal 5,00 Bewertungspunkte erzielt werden. Es können somit maximal 10 Bewertungspunkte für das auftragsbezogene städtebauliche Ausführungskonzept erzielt werden. HINWEIS: Die erreichten Bewertungspunkte (maximal 10,00 Bewertungspunkte) werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 20. Maximal können für das "auftragsbezogenes städtebauliches Ausführungskonzept" 200,00 qualitative Leistungspunkte erzielt wer-den .
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Kaufpreis EUR gemäß Anlage 803 "Preisblatt" Das Angebot mit dem höchsten angebotenen Kaufpreis erhält 500,00 preisliche Leistungspunkte. Angebote, die lediglich den vorgegebenen Mindestkaufpreis in Höhe von EUR 2.200.000,00 erreichen, erhalten 0,00 preisliche Leistungspunkte. Angebote mit einem Kaufpreis zwischen dem Mindestkaufpreis und dem höchsten angebotenen Kaufpreis werden linear interpoliert, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. Die Bewertung erfolgt nach folgender Formel: Punkte = ((Angebotspreis minus Mindestkaufpreis) / (höchster angebotener Kaufpreis minus Mindestkaufpreis)) × 500 Maximal können 500,00 preisliche Leistungspunkte erzielt werden. Angebote unterhalb des Mindestkaufpreises werden ausgeschlossen. Vorgegebener Mindestkaufpreis: 2.200.000,- EUR
Zeitplan
- 2. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 20. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung