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Grundstücksveräußerung mit Bauverpflichtung und Betrieb von Wohn- und Betreuungseinrichtungen in Lichtenfels

Bayern
Lichtenfels, Germany·Veröffentlicht 17. Juli 2026
Immobilien & BauSoziale DiensteÖffentliche VerwaltungGesundheits- und SozialwesenGrundstuecksveraeusserungSozialimmobilienKindertagesstaetteBetreutes WohnenStadtentwicklungOeffentliche Verwaltung
Auftragswert
~€12M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
17. Aug. 2026
32 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Lichtenfels veräußert ein ca. 8.880 m² großes Grundstück in der Nordgauerstraße 2 mit der Verpflichtung zur Planung, Errichtung und zum Betrieb eines betreuungsnahen Wohnkomplexes, ambulanter Wohngemeinschaften sowie einer Kindertagesstätte. Der Auftrag umfasst neben dem Grundstückskauf die langfristige konzeptionelle und betriebliche Verantwortung für die sozialen Einrichtungen. Das Verfahren ist als Verhandlung mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Veräußerung eines Grundstücks mit Bauverpflichtung sowie über die Verpflichtung des Erwerbers zur Planung, Errichtung und zum anschließenden Betrieb eines betreuungsnahen Wohnens, ambulant betreuter Wohngemeinschaften und einer Kindertagesstätte, Nordgauerstraße 2.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Lichtenfels sucht einen Partner für die Entwicklung und den Betrieb eines sozialen Wohn- und Betreuungsprojekts auf einem städtischen Grundstück. Das Vorhaben umfasst den Bau und den dauerhaften Betrieb von ambulant betreuten Wohngemeinschaften, betreuungsnahem Wohnen sowie einer Kindertagesstätte. Interessenten müssen ein städtebauliches Konzept sowie ein Betriebs- und Pflegekonzept vorlegen, die neben dem gebotenen Kaufpreis für das Grundstück maßgeblich in die Bewertung einfließen. Das Projekt richtet sich an Investoren und Betreiber, die sowohl die bauliche Umsetzung als auch die soziale Nutzung langfristig sicherstellen können.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
  • Nachweis der Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Vorlage eines städtebaulichen Ausführungskonzepts
  • Vorlage eines Betriebs-, Betreuungs- und Pflegekonzepts

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB: Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB: Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; dies gilt auch für Personen, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben, - das Unternehmen nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen nicht o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen. Vor der Zuschlagserteilung überprüft der Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 6e Abs. 1 VOB/A-EU). Dem Bieter / der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe des Angebots die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe. Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien (§ 3b EU Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 VOB/A) betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Der öffentliche Auftraggeber muss Bewerber und Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren (vgl. § 16a EU Abs. 1 VOB/A). Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A nicht entsprechen, sind auszuschließen. § 16a EU Abs. 2 Sätze 3 bis 5 VOB/A gilt nicht. Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind vom Bewerber und Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten (§ 16a EU Abs. 4 VOB/A). Aufklärung von Teilnahmeanträgen und Angeboten: Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Widersprüchen in den eingereichten Teilnahmeanträgen oder Angeboten Aufklärungen durchzuführen. Im Rahmen der Aufklärung können Bewerber oder Bieter aufgefordert werden, ihre Angaben zu erläutern, zu bestätigen oder zu präzisieren, soweit dadurch keine nachträgliche Änderung des Teilnahmeantrags oder Angebots erfolgt. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen der Aufklärung weitere Unterlagen oder Nachweise zur Plausibilisierung der gemachten Angaben anzufordern, sofern dies zur sachgerechten Beurteilung erforderlich ist. Erfolgt gar keine oder keine fristgerechte oder keine ausreichende Mitwirkung im Rahmen der Aufklärung oder bleiben Zweifel des Auftraggebers trotz Aufklärung bestehen, kann der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen werden. Die Aufklärung erfolgt in Textform über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform. Antworten sind innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist einzureichen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Veräußerung eines Grundstücks mit Bauverpflichtung / Betrieb eines betreuungsnahen Wohnens, ambulant betreuter WGs sowie einer Kindertagesstätte in der Nordgauerstraße 2, 96215 Lichtenfels

Die Stadt Lichtenfels ist Eigentümerin eines am südlichen Stadtrand gelegenen Grundstücks mit der Fläche von ca. 8.880 m² (Nordgauerstraße 2, 96215 Lichtenfels), das mit einem ehemaligen Altenheim und einem Blockheizkraftwerk (BHKW) bebaut ist. Der Grundstücksteil mit dem BHKW ist nicht Gegenstand der Grund-stücksübertragung. Das ehemalige Altenheim steht überwiegend leer. Das Erdgeschoss und der Garten werden als provisorische Kindertagesstätte mit drei (3) Gruppen (zwei (2) Kindergartengruppen und eine (1) Krippengruppe) genutzt. Die Stadt Lichtenfels veräußert eine Teilfläche dieses Grundstücks an einen Auftragnehmer. Gegenstand der Veräußerung ist ein Grundstück mit Bauverpflichtung sowie der Verpflichtung des Erwerbers zum anschließenden Betrieb eines betreuungsnahen Wohnens, von ambulant betreuten Wohngemeinschaften sowie einer Kindertagesstätte in der Nordgauerstraße 2, 96215 Lichtenfels (Gesamtvorhaben). Der Auftragnehmer hat das von ihm angebotene Gesamtkonzept umzusetzen. Das Gesamtkonzept besteht aus dem auftragsbezogenen städtebaulichen Ausführungskonzept sowie dem Betriebs-, Betreuungs- und Pflegekonzept. Das Gesamtkonzept hat eine Nutzung des Grundstücks und der Gebäude primär für ältere Menschen sowie für die Kindertagesstätte vorzusehen. Im Mittelpunkt stehen Wohnen, Betreuung, Pflege und gemeinschaftliches Leben. Das Gesamtkonzept hat insbesondere betreuungsnahes Wohnen, ambulant betreute Wohngemeinschaften sowie eine Kindertagesstätte vorzusehen. Das Gesamtkonzept hat den Erhalt und die Sanierung mit anschließender Umnutzung des Bestandsgebäudes oder dessen vollständigen oder teilweisen Rückbau mit anschließender Neubebauung darzustellen. Der Anschluss des zu sanierenden bzw. des neu zu errichtenden Gebäudes an das auf dem Grundstück befindliche BHKW der Stadtwerke Lichtenfels ist als Rahmenvorgabe in dem Gesamtkonzept zu berücksichtigen. Mit dem Erwerb des Grundstücks übernimmt der Auftragnehmer als Totalprojektträger die verbindliche Verpflichtung, das von ihm angebotene Gesamtkonzept innerhalb der vertraglich festgelegten Fristen umzusetzen. Der Auftragnehmer hat hierfür sämtliche zur Projektrealisierung erforderlichen Leistungen zu verantworten. Dies umfasst insbesondere die weitere Planung, die Herbeiführung der erforderlichen Genehmigungen, die bauliche Umsetzung sowie die Sicherstellung des späteren Betriebs betreuungsnahen Wohnens, der ambulant betreuten Wohngemeinschaften und der Kindertagesstätte. Der Auftragnehmer hat geeignete Betreiber für das betreuungsnahe Wohnen, die ambulant betreuten Wohngemeinschaften sowie die Kindertagesstätte zu benennen und deren Einbindung vertraglich sicherzustellen. Die Bieter können hierzu Kontakt aufnehmen zu dem derzeitigen Betreiber, das Bayerische Rote Kreuz. Die Betreiber haben nach Inbetriebnahme die im bezuschlagten Gesamtkonzept vorgesehenen Leistungen zu erbringen. Die Verantwortung des Auftragnehmers für die ordnungsgemäße Realisierung des Gesamtprojekts einschließlich der Sicherstellung des Betriebs des betreuungsnahen Wohnens, der ambulant betreuten Wohngemeinschaften sowie der Kindertagesstätte bleibt hiervon unberührt. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Leistungsbeschreibung [Anlage 802]; - Projektunterlagen [Anlage 810]; - Vertrag [Anlage 907].

CPV 45000000, 71320000, 853100009125 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

3 Kriterien
  • quality

    Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes städtebauliches Ausführungskonzept. In diesem städtebaulichen Ausführungskonzept hat der Bieter die von ihm vorgesehene städtebauliche und architektonische Konzeption sowie Projektumsetzung des Vorhabens darzustellen, die er im Falle der Zuschlagserteilung an ihn realisieren wird. In dem städtebaulichen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Zuschlagserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um die nachfolgenden Ziele bestmöglich zu erreichen: - Städtebauliche Qualität: Bewertet wird, inwieweit das städtebauliche Ausführungskonzept des Bieters eine hochwertige städtebauliche Einbindung des Vorhabens gewährleistet. Hierbei werden insbesondere die Einfügung in das städtebauliche Umfeld, die Qualität der Erschließung, die Anordnung und Unterbringung der Stellplätze sowie die Gestaltung und Aufenthaltsqualität von Begegnungsflächen und Hofsituationen berücksichtigt. (Unterkriterium 1: 0 bis 5 Bewertungspunkte). - Architektur und Klimaadaption: Bewertet wird, inwieweit das städtebauliche Ausführungskonzept des Bieters eine hochwertige architektonische Lösung sowie eine klimaangepasste Bauweise erkennen lässt. Berücksichtigt werden insbesondere die Ausbildung des Baukörpers zur Reduzierung von Fassadenflächen, Maßnahmen des aktiven und passiven Hitzeschutzes, Konzepte zur Regenwasserretention im Gebäude- und Freiraumbereich, die Minimierung versiegelter Flächen sowie Maßnahmen zur Durchgrünung. (Unterkriterium 2: 0 bis 5 Bewertungspunkte). - Projektabwicklung und Umsetzung: Bewertet wird, inwieweit das Konzept eine schlüssige und praktikable Umsetzung des Vorhabens gewährleistet. Berücksichtigt werden insbesondere die Einbindung der Kindertagesstätte in das Gesamtvorhaben, die Sicherstellung des Kita-Betriebs während der Bauzeit oder die vorgesehene Auslagerungslösung, die Schaffung erforderlicher Sozialinfrastrukturen vor Ort, die Benennung und Einbindung eines zentralen Ansprechpartners ("Kümmerer") sowie die Anbindung an das bestehende Blockheizkraftwerk. (Unterkriterium 3: 0 bis 5 Bewertungspunkte). Der Bieter hat ein städtebauliches Ausführungskonzept einzureichen mit folgendem Umfang: Die textliche Darstellung darf zu jedem Unterkriterium jeweils maximal drei (3) DIN-A-4-Seiten umfassen. Der Bieter hat die Unterkriterien in chronologischer Reihenfolge abzuarbeiten (Unterkriterium 1; dann Unterkriterium 2 und schließlich Unterkriterium 3). Der Bieter darf in seinem städtebaulichen Ausführungskonzept auf Skizzen, Bilder und Renderings verweisen. Diese zählen nicht zu dem Umfang der textlichen drei (3) DIN-A-4-Seiten. Angaben ab Seite vier (4) je Unterkriterium bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt und haben keinen Einfluss auf die Angebotswertung. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, nach Zuschlagserteilung bestimmte Inhalte von überschüssigen Seiten (Seite 4 ff.) zur optionalen Umsetzung im Vertrag zu übernehmen, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Mehrvergütung entsteht. Der Bieter hat das städtebauliche Ausführungskonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Das städtebauliche Ausführungskonzept ist vom Bieter eigen-ständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wird von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter soll das auftragsbezogene städtebauliche Ausführungs-konzept wie folgt bezeichnen: Anlage 601_städtebauliches Ausführungskonzept. Sollte das städtebauliche Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wird insoweit nicht erfolgen. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seinem städtebaulichen Ausführungskonzept zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem städtebaulichen Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Die erzielten Bewertungspunkte für das Unterkriterium 1, für das Unterkriterium 2 und für das Unterkriterium 3 werden addiert. Je Unterkriterium können maximal 5 Bewertungspunkte erzielt werden. Es können somit maximal 15 Bewertungspunkte für das auftragsbezogene städtebauliche Ausführungskonzept erzielt werden. HINWEIS: Die erreichten Bewertungspunkte (maximal 15 Bewertungspunkte) werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 20. Maximal können für das "auftragsbezogenes städtebauliches Ausführungskonzept" 300,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden.

    30%
  • quality

    Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Betriebs-, Betreuungs- und Pflegekonzept. In diesem Betriebs-, Betreuungs- und Pflegekonzept hat der Bieter darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn das vorgesehene betreuungsnahe Wohnen, die ambulant betreuten Wohngemeinschaften sowie die Kindertagesstätte (= Gesamtvorhaben) realisieren und betreiben wird, um die von dem Auftraggeber angestrebte Betreuung, Pflege und Versorgung älterer Menschen sowie die Kinderbetreuung auf dem von dem Auftraggeber zu veräußernden Grundstück bestmöglich sicherzustellen. Der Bieter hat in dem Betriebs-, Betreuungs- und Pflegekonzept folgende Inhalte darzustellen: - Geplantes Konzept für das betreuungsnahe Wohnen einschließlich der Anzahl der vorgesehenen Wohneinheiten, der vorgesehenen Größendurchmischung sowie etwaiger Begegnungsflächen und sonstiger gemeinschaftsfördernder Angebote; - geplantes Konzept für die ambulant betreuten Wohngemeinschaften unter Angabe der Anzahl der vorgesehenen Wohngemeinschaften sowie der angebotenen Pflegeplätze; - geplantes Konzept für die Kindertagesstätte unter Angabe der vorgesehenen Betreuungsplätze sowie der wesentlichen organisatorischen und betrieblichen Rahmenbedingungen; - Betriebsphilosophie und Qualitätssicherungskonzept für das Gesamtvorhaben; - Personalkonzept und Qualifikationsanforderungen (für das Gesamtvorhaben); - Benennung und Vorstellung der vorgesehenen Betreiber einschließlich deren Referenzen, Erfahrungen und gegebenenfalls erforderlicher Zulassungen; - Einbindung des Gesamtvorhabens in das regionale und lokale Betreuungs-, Pflege- und Versorgungsnetz. Der Bieter erhält für das Konzept für die ambulant betreuten Wohngemeinschaften folgende Punkte: Pflegeplätze in ambulant betreuten Wohngemeinschaften im Sinne des Gesetzes zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (PfleWoqG) [Anlage 911] als private Wohnform, in der mehrere pflegebedürftige Personen in einer Wohnung leben und einen gemeinsamen Pflegedienst beauftragen. Es besteht eine strikte rechtliche Trennung von Miet- und Pflegevertrag; die Versorgung gilt als ambulant. Bewertungssystematik: Für die Bewertung werden ausschließlich Pflegeplätze in ambulant betreuten Wohngemeinschaften berücksichtigt. Der Bieter hat folgende Vorgaben zu beachten: - Es dürfen höchstens zwei (2) ambulant betreute Wohngemeinschaften angeboten werden. - Jede ambulant betreute Wohngemeinschaft darf höchstens zwölf (12) Pflegeplätze umfassen. - Insgesamt dürfen höchstens vierundzwanzig (24) Pflegeplätze angeboten werden (Wohngemeinschaften zusammengerechnet). Anzahl an Pflegeplätzen in ambulant betreuten Wohngemeinschaften Punkte: 24 Pflegeplätze (Wohngemeinschaften zusammengerechnet) = 20 Punkte; 0 Pflegeplätze = 0 Punkte. Soweit ein Bieter eine Anzahl an Pflegeplätzen in ambulant betreuten Wohngemeinschaften zwischen 0 und 24 Pflegeplätzen anbietet, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer Anzahl von 12 angebotenen Pflegeplätzen erhält der Bieter 10,00 Punkte. Hinweis: Die Wertung des Konzepts für die ambulant betreuten Wohngemeinschaften erfolgt nur für Angebote, die die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung (Anlage 802) erfüllen. Formale Anforderungen an das auftragsbezogene Betriebs-, Betreuungs- und Pflegekonzept: Der Bieter hat ein Betriebs-, Betreuungs- und Pflegekonzept einzureichen mit folgendem Umfang: Die textliche Darstellung darf maximal fünf (5) DIN-A-4-Seiten umfassen. Angaben ab Seite sechs (6) bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt und haben keinen Einfluss auf die Angebotswertung. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, nach Zuschlagserteilung bestimmte Inhalte von überschüssigen Seiten (Seite 6 ff.) zur optionalen Umsetzung im Vertrag zu übernehmen, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Mehrvergütung entsteht. Der Bieter hat das Betriebs-, Betreuungs- und Pflegekonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Das auftragsbezogene Betriebs-, Betreuungs- und Pflegekonzept ist vom Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wird von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter soll das auftragsbezogene Betriebs-, Betreuungs- und Pflegekonzept wie folgt bezeichnen: Anlage 602_Betriebs_Betreuungs_Pflegekonzept. Sollte das Betriebs-, Betreuungs- und Pflegekonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wird insoweit nicht erfolgen. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seinem Betriebs-, Betreuungs- und Pflegekonzept zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Betriebs-, Betreuungs- und Pflegekonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. HINWEIS: Die erreichten Punkte (maximal 20,00 Punkte) werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 10. Maximal können in diesem Zuschlagskriterium 200,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden.

    20%
  • price

    Kaufpreis EUR gemäß Anlage 803 "Preisblatt" Das Angebot mit dem höchsten angebotenen Grundstückskauf-preis netto erhält 500,00 preisliche Leistungspunkte. Angebote, die lediglich den vorgegebenen Mindestkaufpreis in Höhe von EUR 1.350.000,- erreichen, erhalten 0,00 preisliche Leistungspunkte. Angebote mit einem Grundstückskaufpreis zwischen dem Mindestkaufpreis und dem höchsten angebotenen Grundstückskaufpreis werden linear interpoliert. Die Bewertung erfolgt nach folgender Formel: Preisliche Leistungspunkte = ((Angebotspreis minus Mindestkaufpreis) / (höchster angebotener Kaufpreis minus Mindestkaufpreis netto)) × 500 Maximal können 500,00 preisliche Leistungspunkte erzielt werden. Angebote unterhalb des Mindestkaufpreises werden ausgeschlossen. Vorgegebener Mindestkaufpreis: EUR 1.350.000,-

    50%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 17. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 17. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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