Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Feuerlöschsysteme für Klinikum-Neubau
Was wird ausgeschrieben
Vorabmaßnahme für den Neubau von Neu ZOP und Energiegebäude am Klinikum St. Georg in Georgsmarienhütte. Die Arbeiten umfassen die Neuinstallation von Regen- und Abwasserleitungen mit Regenrückhaltung und Abscheideanlage, Feuerlöschleitungen mit Hydranten sowie einen Feuerlöschtank (200 m³). Zusätzlich werden eine Sauerstoff-Tankanlage installiert und Oberflächen wie Fuß- und Radwege wiederhergestellt. Die Bauzeit beträgt 210 Tage.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Vorabmaßnahme: Vor Beginn der Baustufe 1 Neu ZOP und Energiegebäude ist es erforderlich, die bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen im Baufeld voll funktionsfähig zu ersetzen. Hierzu gehören folgende Maßnahmen / Medien: - Neuinstallation der Regen- und Abwasserleitungen im Außenbereich mit Regenrückhaltung und Abscheideanlage - Rückbau der vorhandenen Regen- und Abwasserleitungen mit den zugehörigen Schächten im Baufeld - Neuinstallation der Feuerlöschleitung mit den Hydranten - Rückbau der vorhandenen Feuerlöschleitungen und Hydranten im Baufeld - Erstellung provisorische Anbindeleitung - Neuinstallation des Feuerlöschtank mit einem Nennvolumen von 200m³ - Neuinstallation Sauerstoff- Tankanlage (bauseits) mit Neuanbindung der Versorgungsleitung zum Bestand - Wiederherstellen der Oberflächen, wie Fuß- und Radwege sowie Straßenbereiche
Das Franziskus-Hospital Harderberg in Georgsmarienhütte vergibt Vorarbeiten für einen Klinik-Neubau. Bevor die eigentliche Baustufe 1 für das neue ZOP (Zentrales Operationszentrum) und das Energiegebäude beginnen kann, müssen sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen im Baufeld vollständig erneuert werden. Die Arbeiten umfassen die Neuinstallation von Regen- und Abwasserleitungen mit Regenrückhaltung und Abscheideanlage, den Einbau eines 200 m³ großen Feuerlöschtanks sowie die Verlegung neuer Feuerlöschleitungen mit Hydranten. Zusätzlich wird eine Sauerstoff-Tankanlage an das Bestandsgebäude angeschlossen und die Oberfläche mit Wegen und Straßen wiederhergestellt. Das Projekt ist auf 210 Tage angelegt und richtet sich an Bauunternehmen mit Erfahrung im Infrastruktur- und Rohrleitungsbau.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eignung nach §§ 123 bis 126 GWB (Ausschlussgründe)
- Nachweis vergleichbarer Referenzprojekte im Rohrleitungs- und Infrastrukturbau
- Fähigkeit zur Ausführung von Feuerlöschinstallationen
- Erfahrung mit Regenrückhaltungs- und Abscheideanlagen
- Nachweis der Zahlungsfähigkeit und Entrichtung von Steuern/Sozialversicherungsbeiträgen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Nach Ermessen des Beschaffers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag/Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert. Unterlagen zur Prüfung des Angebotes werden nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotVorabmaßnahme: Vor Beginn der Baustufe 1 Neu ZOP und Energiegebäude ist es erforderlich, die bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen im Baufeld voll funktionsfähig zu ersetzen. Hierzu gehören folgende Maßnahmen / Medien: - Neuinstallation der Regen- und Abwasserleitungen im Außenbereich mit Regenrückhaltung und Abscheideanlage - Rückbau der vorhandenen Regen- und Abwasserleitungen mit den zugehörigen Schächten im Baufeld - Neuinstallation der Feuerlöschleitung mit den Hydranten - Rückbau der vorhandenen Feuerlöschleitungen und Hydranten im Baufeld - Erstellung provisorische Anbindeleitung - Neuinstallation des Feuerlöschtank mit einem Nennvolumen von 200m³ - Neuinstallation Sauerstoff- Tankanlage (bauseits) mit Neuanbindung der Versorgungsleitung zum Bestand - Wiederherstellen der Oberflächen, wie Fuß- und Radwege sowie Straßenbereiche
Zeitplan
- 30. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 29. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung