TED·375023-2026·Schließt in 36 Tagen

Erweiterung der Gepäckförderanlagen im Terminal 3 (Maßnahmen M7 und M9)

Fraport AGFrankfurt Main, GermanyVeröffentlicht 2. Juni 2026
Auftragswert
~€2.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
7. Juli 2026
36 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Fraport AG plant die Erweiterung der Gepäckförderanlagen im Terminal 3 am Flughafen Frankfurt. Das Projekt umfasst die Maßnahmen M7 und M9, welche die Installation zusätzlicher Gepäckrundläufe, die Erweiterung der Gepäckbänder für die Inbound-Abfertigung sowie die Schaffung redundanter Abförderungen für Check-in-Anlagen beinhalten. Die Ausführungsdauer ist auf 180 Tage angesetzt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Starkstrom GFA (M9, M7)

VergabeHero-Einschätzung

Die Fraport AG schreibt Arbeiten an den Gepäckförderanlagen im Terminal 3 des Frankfurter Flughafens aus. Ziel ist es, die Kapazitäten durch die Maßnahmen M7 und M9 zu erweitern, was unter anderem neue Gepäckrundläufe, zusätzliche Förderbänder für die Ankunft und eine redundante Anbindung der Check-in-Bereiche umfasst. Das Projekt ist auf eine Dauer von 180 Tagen ausgelegt und richtet sich an spezialisierte Unternehmen im Bereich der Fördertechnik und Starkstrominstallation. Da es sich um ein komplexes Infrastrukturprojekt an einem Flughafen handelt, ist eine präzise Einhaltung der technischen Anforderungen und Sicherheitsvorgaben essenziell.

BauleistungenAnlagentechnikVerkehrFlughafenbetriebFlughafen InfrastrukturFoerdertechnikStarkstromGepaeckfoerderanlageBauleistungen
Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Einhaltung der Vorgaben zum Geheimwettbewerb bei Mehrfachbeteiligungen
  • Nachweis der Eignung gemäß SektVO
  • Vollständige Einreichung aller unternehmensbezogenen Unterlagen mit dem Angebot

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Zum Verfahrensablauf siehe „Zentrale Elemente des Verfahrens", Ziffer 2.1. 1. Nachfordern von Unterlagen: Die Vergabestelle behält sich vor, von ihrem Nachforderungsrecht gemäß § 51 SektVO Gebrauch zu machen. Macht die Vergabestelle von ihrem Nachforderungsrecht Gebrauch und werden die betreffenden Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, werden betroffene Bewerber/ Bieter und Bewerber-/ Bietergemeinschaften von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Ein nochmaliges Nachfordern erfolgt nicht. Vollständig eingereichte, unternehmensbezogene Unterlagen werden nicht nachgefordert, auch dann nicht, wenn sie inhaltlich fehlerhaft sind. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn diese die inhaltlichen Mindestanforderungen nicht einhalten. Bei Unterlagen, die noch nicht mit dem Teilnahmeantrag/ der Interessensbestätigung oder dem Angebot, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, gegebenenfalls auf separates Verlangen der Vergabestelle, vorzulegen sind, erfolgt keine Nachforderung. _______ 2. Doppelbeteiligung/ Verstoß gegen den Geheimwettbewerb: Sollte die Auswahl der Bewerber in der Angebotsphase zu einer Mehrfachbeteiligung von Bietern als Einzelbieter oder Mitglied einer/ mehrerer Bietergemeinschaft/en sowie von Unterauftragnehmern führen, wird die Auftraggeberin einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss der beteiligten Angebote wegen Verstöße gegen den Geheimwettbewerb geboten ist. Dabei sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen: Eine mehrfache Beteiligung als Bieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft ist in der Angebotsphase grundsätzlich unzulässig. Die mehrfache Beteiligung von Unternehmen als Bieter bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft und zugleich als Nachunternehmen ist dagegen grundsätzlich möglich. Eine Mehrfachbeteiligung ist erst dann unzulässig und führt zum Ausschluss aller beteiligten Angebote, wenn von einer Kenntnis des Angebots oder zumindest der Angebotsunterlagen des Mitbewerbers auszugehen ist. Ein solcher Verstoß gegen den Geheimwettbewerb wird immer dann angenommen, wenn den beteiligten Bietern keine nennenswerten Gestaltungsfreiräume bei der Kalkulation des jeweils eigenen Angebots verbleiben. Maßgebend dafür sind Art, Umfang und Begleitumstände der jeweils relevanten Nachunternehmertätigkeit. Hinsichtlich des Umfangs der Nachunternehmertätigkeit wird ein Anteil von weniger als 50 % in der Regel für vertretbar gehalten, soweit nicht weitere Umstände hinzutreten.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001VE9407

Die FAS (Frankfurt-Ausbau-Süd) von Fraport AG, beabsichtigt im Terminal 3 die Gepäckförderanlagen mit der Maßnahmen M7 und M9 zu erweitern. Die Maßnahme M7 gliedert sich im Wesentlichen in die Erweiterung von zwei zusätzlichen Gepäckrundläufen in der Gepäckausgabehalle, die Erweiterung der Gepäckbänder zur Gepäckabfertigung Inbound und die Anbindung der Gepäckförderanlage an den Bestand. Zu der Maßnahme M9 gehört die Schaffung einer redundanten Abförderung der Check-In Bandanlagen in die Behälteranlage (Bypass zu den Röntgenanlagen in E02) sowie die Realisierung von 2 zusätzlichen in die GFA integrierten Röntgenkontrollanlagen inkl. Fördertechnische Anbindung. Es ist vorgesehen, ab dem Jahr 2027 mit der Ausführung von einzelnen Maßnahmen zu beginnen. Im Sinne des Bauordnungsrechts verbleibt das T3 in Betrieb. Andere Funktionen bleiben auch während der Baumaßnahmen in Nutzung. Maßnahme M7: Ausbau der zwei vorgehaltenen Gepäckausgaberundläufe in Gebäude 600, Ebene E01 (Ankunftsgepäckausgabehalle), einschließlich des Ausbaus der zwei vorgehaltenen Aufgabestellen für Ankunftsgepäck sowie der zwei Transportlinien für Ankunftsgepäck (Verbindungsstrecken E01-EU1 zwischen den Ankunftsgepäckaufgabestellen in Gebäude 601, Ebene E01, und den Gepäckausgaberundläufen in Gebäude 600, Ebene E01). Gegenstand der Maßnahme M7 sind Leistungen zur VE9407 Starkstrom GFA (M9, M7) mit unter anderem nachfolgenden Leistungsbereichen: Aus elektrotechnischer Sicht muss der Bestandshauptverteiler der GFA X_T002 aufgrund einer Leistungserhöhung mit zusätzliche Parallelkabel erweitert werden. Es ist vorgesehen, zur Verkabelung die Bestandstrassen zu verwenden und ggfs. kleinere Anpassungen auszuführen. Die geöffneten Brandschotts sind zulassungskonform wieder zu verschließen. An die neuen Rundläufe werden im Wartungsgang Beleuchtung, Steckdosen und ELT-Anschlüsse ergänzt. Die Versorgungswege (EÜK) zu den Rundläufen über den Boden müssen ebenfalls ertüchtigt werden. Weitere Beleuchtungen im Verlauf der Bänder und neuen Arbeitsplätze sind zu ergänzen. M7-Mengenabschätzung ELT: Ca. 20m Trassensystem erweitern, 160m Kabel N2XCH 4x95/50mm² neu verlegen und anschließen, Stromkreiserweiterung an Bestandsverteiler, 15x Bestands-Brandschott öffnen und Neuaufbau bis 0,4m², 25 neue Leuchten incl. Verkabelung. Maßnahme M9: Steigerung der Verfügbarkeit der vorhandenen MRKA-Kontrollgeräte in Gebäude 602, Ebene E02, durch den Ausbau einer redundanten Bandanlage in derselben Ebene. Darüber hinaus ist der Ausbau von zwei zusätzlichen Röntgen-Kontrollgeräten mit Trenner/Füger in Gebäude 602, Ebene EU2, einschließlich der entsprechenden Transportlinie sowie die Vorhaltung für ein weiteres (drittes) Röntgen-Kontrollgerät zu planen und umzusetzen. Gegenstand der Maßnahme M9 sind Leistungen zur VE9407 Starkstrom GFA (M9, M7) mit unter anderem nachfolgenden Leistungsbereichen: Lieferung und betriebsfähige Montage der für die Erweiterungen der GFA-Anlagen/Röntgengeräte erforderlichen Stromversorgungen (Kabelanlagen mit Anschlüssen an NSHV und GFA-Hauptverteilungen). Aufbau eines Zwischenverteilers für die Versorgung von maximal 3 Röntgengeräten. Erweiterung der zur Verlegung erforderliche Kabeltrassen, Ergänzung von Installationen, wie Beleuchtung, Steckdosen, Brandschutztechnische Maßnahmen sowie die durch entstehende Kollisionen erforderliche Demontage und Umbaumaßnahmen von Bestandsinstallationen wie Leuchten, Leuchtentragschienen, Trassen, Kabelanlagen, Ergänzung der Schutzmaßnahmen/Potentialausgleich. M9-Mengenabschätzung ELT: Ca. 1 Verteilerschrank (108 kW) mit Hauptschalter, ÜSS, Sicherungen und 6 Abgängen, 200m Bestandstrassen mit Trennstegen erweitern, ca. 50m neue Trassen, 180m Kabel N2XCH 4x70/35mm², 1150m Kabel N2XCH 4x120/70mm², 90m N2XCH 4x150/70mm² verlegen und anschließen, 25x Brandschotts öffnen und 30x neue Brandschotts bis 0,4m² herstellen, ca. 60 St Demontage von Beleuchtung, Leuchtenschienen, Kabeltrassen und wieder Aufbau. Leistungsbeginn: Q2/2027 Beginn Montage/Ausführung M7: Q2/ 2027 Ende Montage/Ausführung M7: Q3/ 2027 Beginn Montage/Ausführung M9: Q2/2027 Ende Montage/Ausführung M9: Q4/ 2027 Leistungsende (inkl. Abnahme): Q4/2027

CPV 45000000180 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 2. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 7. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link