TED·468460-2026·Schließt in 44 Tagen

Errichtung und Erneuerung von Brandmeldeanlagen im Terminal 2 der Fraport AG

Hessen
Frankfurt Main, Germany·Veröffentlicht 8. Juli 2026
BauleistungenIT-DienstleistungenVerkehrLogistikÖffentliche VerwaltungBrandschutzGebaeudeautomationFlughafen InfrastrukturElektrotechnikSanierung
Auftragswert
~€2.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
20. Aug. 2026
44 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Fraport AG schreibt die technische Sanierung der Brandmeldeanlagen im Terminal 2 des Frankfurter Flughafens aus. Ziel ist die Erfüllung aktueller brandschutztechnischer und bauordnungsrechtlicher Anforderungen sowie eine energetische Optimierung. Die Laufzeit des Projekts beträgt 780 Tage.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Errichtung und Erneuerung von Brandmeldeanlagen

VergabeHero-Einschätzung

Die Fraport AG plant eine umfassende technische Sanierung des Terminals 2 am Frankfurter Flughafen, um den Betrieb für die Zukunft abzusichern. Im Rahmen dieses Projekts werden die Brandmeldeanlagen erneuert, um aktuelle Sicherheits- und Brandschutzstandards zu erfüllen und die Energieeffizienz zu steigern. Der Auftrag umfasst die fachgerechte Planung und Installation der neuen Anlagentechnik über einen Zeitraum von etwa 780 Tagen. Da es sich um eine sicherheitskritische Infrastruktur an einem internationalen Flughafen handelt, sind hohe Anforderungen an die technische Ausführung zu erwarten. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: VE7301 BMA GFA)

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Einhaltung des Geheimwettbewerbs bei Mehrfachbeteiligungen
  • Vollständige Einreichung aller Unterlagen bei Angebotsabgabe
  • Nachweis der Eignung gemäß SektVO

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

1. Nachfordern von Unterlagen: Die Vergabestelle behält sich vor, von ihrem Nachforderungsrecht gemäß § 51 SektVO Gebrauch zu machen. Macht die Vergabestelle von ihrem Nachforderungsrecht Gebrauch und werden die betreffenden Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, werden betroffene Bewerber/ Bieter und Bewerber-/ Bietergemeinschaften von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Ein nochmaliges Nachfordern erfolgt nicht. Vollständig eingereichte Unterlagen werden nicht nachgefordert, auch dann nicht, wenn sie inhaltlich fehlerhaft sind. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn diese die inhaltlichen Mindestanforderungen nicht einhalten. Bei Unterlagen, die noch nicht mit dem Teilnahmeantrag/ der Interessensbestätigung oder dem Angebot, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, gegebenenfalls auf separates Verlangen der Vergabestelle, vorzulegen sind, erfolgt keine Nachforderung. _______ 2. Doppelbeteiligung/ Verstoß gegen den Geheimwettbewerb: Sollte die Auswahl der Bewerber in der Angebotsphase zu einer Mehrfachbeteiligung von Bietern als Einzelbieter oder Mitglied einer/ mehrerer Bietergemeinschaft/en sowie von Unterauftragnehmern führen, wird die Auftraggeberin einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss der beteiligten Angebote wegen Verstöße gegen den Geheimwettbewerb geboten ist. Dabei sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen: Eine mehrfache Beteiligung als Bieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft ist in der Angebotsphase grundsätzlich unzulässig. Die mehrfache Beteiligung von Unternehmen als Bieter bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft und zugleich als Nachunternehmen ist dagegen grundsätzlich möglich. Eine Mehrfachbeteiligung ist erst dann unzulässig und führt zum Ausschluss aller beteiligten Angebote, wenn von einer Kenntnis des Angebots oder zumindest der Angebotsunterlagen des Mitbewerbers auszugehen ist. Ein solcher Verstoß gegen den Geheimwettbewerb wird immer dann angenommen, wenn den beteiligten Bietern keine nennenswerten Gestaltungsfreiräume bei der Kalkulation des jeweils eigenen Angebots verbleiben. Maßgebend dafür sind Art, Umfang und Begleitumstände der jeweils relevanten Nachunternehmertätigkeit. Hinsichtlich des Umfangs der Nachunternehmertätigkeit wird ein Anteil von weniger als 50 % in der Regel für vertretbar gehalten, soweit nicht weitere Umstände hinzutreten.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001VE7301 BMA GFA

Die Fraport AG beabsichtigt das Terminal 2 (T2) in den kommenden Jahren grundlegend technisch zu sanieren. Das Terminal soll im Rahmen der technischen Sanierung in einem neuen Lebenszyklus gebracht werden. Ziel der Sanierung ist die Eliminierung aller Risiken des technischen Betriebs und die vollständige Erfüllung bauordnungsrechtlicher, brandschutztechnischer sowie arbeitsschutzrechtlicher Anforderungen einschließlich einer energetischen Optimierung auch in den folgenden Jahren nach der erneuten Nutzungsaufnahme. Mit der Sanierung des T2 soll auch eine funktionale Optimierung der Terminalanlage vorgenommen werden, um die Anlage in das Hub-System der Lufthansa Group und der Star Alliance integrieren zu können. Im Rahmen einer Voruntersuchung seitens IFM/ZIM wurden diverse Maßnahmen mit dem Schwerpunkt für die Sanierung des T2 identifiziert, um die Betriebssicherheit und den baugenehmigungsrechtlichen Betrieb einschließlich Brandschutz zu gewährleisten. Der Schwerpunkt der Bauleistungen liegt in der technischen Gebäudeausrüstung. Zur Sanierung wurden u. a. folgende Gewerke identifiziert: Wasser, Abwasser, Wärme/Kälte, RLT/Entrauchung, Allgemein- und Sicherheitsstromversorgung, BMA und ELA, Fahranlagen, Sprinklerung und sonstige Feuerlöschanlagen, GA, sonstige Gewerke. Es ist vorgesehen ab dem Jahr 2027 mit der Ausführung von einzelnen Vorabmaßnahmen zu beginnen. Die Hauptmaßnahmen der Sanierungs- und Umbauarbeiten sollen voraussichtlich im Zeitraum von Anfang 2030 bis Ende 2033 durchgeführt werden. Für diesen Zeitraum soll das T2 temporär für den Passagierbetrieb operativ außer Nutzung genommen werden. Einzelne Teilleistungen sollen nachlaufend, bis 2034 erbracht werden. Im Sinne des Bauordnungsrechts verbleibt das T2 in Betrieb. Andere Funktionen bleiben auch während der Baumaßnahmen in Nutzung (z. B. die Station des Passagiertransportsystems (PTS) T2 als Umsteigestation, Gepäckhandlingsflächen und Anlagen der Gepäckförderanlage, Bereiche für die Flugzeugabfertigung mit Einsatzleitungen, Parkierungsanlagen T2). Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen zum VE7301 BMA mit unter anderem nachfolgenden Leistungsbereichen: Gegenstand der Ausschreibung ist die Errichtung und Erneuerung von insgesamt vier Brandmeldeanlagen im Bereich der Gepäckförderanlage am Flughafen Frankfurt Terminal 2. Die Bereiche der vier Anlagen erstrecken sich über vier Ebenen (E01-U2) und überwachen eine Gesamtfläche von ca. 60.000 m². Für jede der vier Brandmeldeanlagen ist ein separates Feuerwehr-Erstinformationssystem (FEIS) vorzusehen. Eine Vernetzung der vier Brandmeldeanlagen untereinander erfolgt nicht. Für die Übergabe an die Gebäudeautomation (GA) ist zusätzlich je Anlage ein separater Schrank mit Kopplern zu errichten, welche an die jeweiligen Hauptbrandmeldeanlage anzubinden ist. Dazu sind weitere Ansteuerungen wie die Abschaltung der Aufzüge oder der Gepäckförderanlage im Brandfall vorzusehen. Die überwachten Flächen erhalten ebenfalls DIN-Ton Signalgeber über die Brandmeldeanlage mit externen Stromversorgungen. Im Zuge der Maßnahme sind innerhalb der Bestandsflächen sämtliche vorhandenen Rauchmelder im laufenden Betrieb der bestehenden Brandmeldeanlage auszutauschen. Die Verkabelung wird nicht übernommen. Besondere Anforderungen ergeben sich hierbei aus dem durchgehenden Betrieb der Gepäckförderanlage. Teile der Arbeiten müssen daher außerhalb der regulären Betriebszeiten, insbesondere in Nachtarbeit, durchgeführt werden. Bei relevanten Gewerken: „Lieferung und betriebsfähige Montage der Neuanlagen, einschließlich Inbetriebnahme. Ingebrauchnahmeleistungen vor rechtsgeschäftlicher Abnahme. Gegebenenfalls ist eine Wartungsleistung von ca. 5 Jahren mit auszuführen.“ bei relevanten Gewerken (Lieferung, Montage und nachlaufende Leistungen I&W): Leistungsbeginn: III. Quartal 2027 Beginn Montage/Ausführung: IV. Quartal 2027 Leistungsende (inkl. Inbetriebnahme und Abnahme): III. Quartal 2029

CPV 45000000, 45312100780 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 8. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 20. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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