Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) für technische Sanierung Terminal 2
Was wird ausgeschrieben
Die Fraport AG vergibt Dienstleistungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) im Rahmen der technischen Sanierung des Frankfurter Flughafen-Terminals 2. Der Auftrag umfasst die Koordination aller Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen während der Bauphase für ein mehrjähriges Großprojekt zur vollständigen Erfüllung bauordnungsrechtlicher, brandschutztechnischer und arbeitsschutzrechtlicher Anforderungen. Die Vertragslaufzeit beträgt rund 7,6 Jahre (2790 Tage).
Vollständige Beschreibung anzeigen
Dienstleistungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkorrdination
Die Fraport AG beauftragt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) für die technische Sanierung des Terminals 2 am Frankfurter Flughafen. Bei diesem Großprojekt soll das Terminal über einen Zeitraum von etwa sieben Jahren grundlegend modernisiert werden, um alle technischen Betriebsrisiken zu eliminieren und die aktuellen bauordnungsrechtlichen, brandschutztechnischen und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen – einschließlich einer energetischen Optimierung. Der SiGeKo ist in Deutschland bei Bauvorhaben gesetzlich vorgeschrieben und koordiniert die Sicherheitsmaßnahmen aller beteiligten Unternehmen auf der Baustelle. Bewerber müssen nachweisen, dass sie vergleichbare Koordinierungsaufgaben bei großen Infrastrukturprojekten durchführen können. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: VE0014 SiGeKo)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis vergleichbarer SiGeKo-Tätigkeit bei Großprojekten
- Eignung gemäß § 51 SektVO
- Keine Mehrfachbeteiligung als Bieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft
- Fähigkeit zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher und brandschutztechnischer Anforderungen
- Nachunternehmeranteil unter 50 % in der Regel vertretbar
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Siehe im Einzelnen „Zentrale Elemente des Verfahrens", Ziffer 2.1. "1. Nachfordern von Unterlagen: Die Vergabestelle behält sich vor, von ihrem Nachforderungsrecht gemäß § 51 SektVO Gebrauch zu machen. Macht die Vergabestelle von ihrem Nachforderungsrecht Gebrauch und werden die betreffenden Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, werden betroffene Bewerber/ Bieter und Bewerber-/ Bietergemeinschaften von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Ein nochmaliges Nachfordern erfolgt nicht. Vollständig eingereichte, unternehmensbezogene Unterlagen werden nicht nachgefordert, auch dann nicht, wenn sie inhaltlich fehlerhaft sind. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn diese die inhaltlichen Mindestanforderungen nicht einhalten. Bei Unterlagen, die noch nicht mit dem Teilnahmeantrag/ der Interessensbestätigung oder dem Angebot, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, gegebenenfalls auf separates Verlangen der Vergabestelle, vorzulegen sind, erfolgt keine Nachforderung. _______ 2. Doppelbeteiligung/ Verstoß gegen den Geheimwettbewerb: Sollte die Auswahl der Bewerber in der Angebotsphase zu einer Mehrfachbeteiligung von Bietern als Einzelbieter oder Mitglied einer/ mehrerer Bietergemeinschaft/en sowie von Unterauftragnehmern führen, wird die Auftraggeberin einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss der beteiligten Angebote wegen Verstöße gegen den Geheimwettbewerb geboten ist. Dabei sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen: Eine mehrfache Beteiligung als Bieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft ist in der Angebotsphase grundsätzlich unzulässig. Die mehrfache Beteiligung von Unternehmen als Bieter bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft und zugleich als Nachunternehmen istdagegen grundsätzlich möglich. Eine Mehrfachbeteiligung ist erst dann unzulässig und führt zum Ausschluss aller beteiligten Angebote, wenn von einer Kenntnis des Angebots oder zumindest der Angebotsunterlagen des Mitbewerbers auszugehen ist. Ein solcher Verstoß gegen den Geheimwettbewerb wird immer dann angenommen, wenn den beteiligten Bietern keine nennenswerten Gestaltungsfreiräume bei der Kalkulation des jeweils eigenen Angebots verbleiben. Maßgebend dafür sind Art, Umfang und Begleitumstände der jeweils relevanten Nachunternehmertätigkeit. Hinsichtlich des Umfangs der Nachunternehmertätigkeit wird ein Anteil von weniger als 50 % in der Regel für vertretbar gehalten, soweit nicht weitere Umstände hinzutreten."
Aufteilung in Lose
1 LotDie Fraport AG beabsichtigt das Terminal 2 (T2) in den kommenden Jahren grundlegend technisch zu sanieren. Das Terminal soll im Rahmen der technischen Sanierung in einem neuen Lebenszyklus gebracht werden. Ziel der Sanierung ist die Eliminierung aller Risiken des technischen Betriebs und die vollständige Erfüllung bauordnungsrechtlicher, brandschutztechnischer sowie arbeitsschutzrechtlicher Anforderungen einschließlich einer energetischen Optimierung auch in den folgenden Jahren nach der erneuten Nutzungsaufnahme. Mit der Sanierung des T2 soll auch eine funktionale Optimierung der Terminalanlage vorgenommen werden, um die Anlage in das Hub-System der Lufthansa Group und der Star Alliance integrieren zu können. Im Rahmen einer Voruntersuchung seitens IFM/ZIM wurden diverse Maßnahmen mit dem Schwerpunkt für die Sanierung des T2 identifiziert, um die Betriebssicherheit und den baugenehmigungsrechtlichen Betrieb einschließlich Brandschutz zu gewährleisten. Der Schwerpunkt der Bauleistungen liegt in der technischen Gebäudeausrüstung. Zur Sanierung wurden u. a. folgende Gewerke identifiziert: Wasser, Abwasser, Wärme/Kälte, RLT/Entrauchung, Allgemein- und Sicherheitsstromversorgung, BMA und ELA, Fahranlagen, Sprinklerung und sonstige Feuerlöschanlagen, GA, sonstige Gewerke. Es ist vorgesehen ab dem Jahr 2027 mit der Ausführung von einzelnen Vorabmaßnahmen zu beginnen. Die Hauptmaßnahmen der Sanierungs- und Umbauarbeiten sollen voraussichtlich im Zeitraum von Anfang 2030 bis Ende 2033 durchgeführt werden. Für diesen Zeitraum soll das T2 temporär für den Passagierbetrieb operativ außer Nutzung genommen werden. Einzelne Teilleistungen sollen nachlaufend, bis 2034 erbracht werden. Im Sinne des Bauordnungsrechts verbleibt das T2 in Betrieb. Andere Funktionen bleiben auch während der Baumaßnahmen in Nutzung (z. B. die Station des Passagiertransportsystems (PTS) T2 als Umsteigestation, Gepäckhandlingsflächen und Anlagen der Gepäckförderanlage, Bereiche für die Flugzeugabfertigung mit Einsatzleitungen, Parkierungsanlagen T2). Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß BaustellV im Rahmen der Hauptmaßnahmen. Der AN übernimmt die sich aus der BaustellV für die AG ergebende Gesamtverantwortung für das Bauvorhaben in arbeitssicherheitsrelevanter Hinsicht einschließlich einer umfassenden Unterstützung der AG zur bestmöglichen Gewährleistung der Arbeitssicherheit während Planung und Bauabwicklung der Hauptmaßnahmen. Auf Grund der Komplexität der Gesamtmaßnahme ist die Gliederung der Leistungen des AN wie folgt vorgesehen: - Die übergeordnete Koordination (Ü-SiGeKoordination) und die - projektspezifische Koordination (P-SiGeKoordination). Die Leistungen des SiGeKo beinhalten sowohl in der Planungsphase als auch in der Ausführungsphase eine enge Abstimmung mit dem Teil GP-OPL bzw. der HBO-Bauleitung. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, 1. Stufe (Leistungen zu LPH 3-4) 2. Stufe (Leistungen zu LPH 6-7) 3. Stufe (Leistungen zu LPH 5 und 8). Die Beauftragung erfolgt zunächst für Stufe 1. Ein Abruf von weiteren Stufen wird vorbehalten. Hierdurch kann sich eine zeitliche Parallelität der Leistungsphasen ergeben. Details sind in den informatorischen Vergabeunterlagen enthalten, die mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung elektronisch unter der Adresse www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt werden. Die Auftraggeberin hat im Rahmen der Bedarfsplanung umfangreiche Studien erstellen lassen, die als Grundlage für die Planung dienen. Die Planungsaufgabe wird im Wesentlichen von vier Teil-Generalplanern wahrgenommen. Auf Basis der Entwurfsplanung erfolgt für die Hauptmaßnahme eine funktionale Ausschreibung für sechs Teil-Generalunternehmer. Die Bauleistungen der Vorabmaßnahmen erfolgen voraussichtlich in separaten Ausschreibungen. Weitere Details sind in den informatorischen Vergabeunterlagen enthalten, die mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung elektronisch unter der Adresse www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt werden. Ausführungsdauer Leistungsbeginn: Start Q2/2027 Leistungsende: Abschluss Q4/2034 (plus Nachlauf/ Restleistungen).
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Zeitplan
- 22. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 27. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung