TED·391645-2026

Lieferung von losen Möbeln (Stühle und Tische)

Bayern
Ingolstadt, Germany·Veröffentlicht 8. Juni 2026
Möbel und AusstattungGesundheitswesenGesundheitswesenÖffentliche VerwaltungMoebelKlinikumAusstattungOeffentliche AusschreibungLieferauftrag
Auftragswert
~€50k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
13. Juli 2026
-9 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Klinikum Ingolstadt schreibt die Lieferung von losen Möbeln, konkret Stühlen und Tischen, für den Bereich Ost aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Beschaffung von Ausstattungselementen. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 13. Juli 2026.

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Liefern von Stühlen und Tischen

VergabeHero-Einschätzung

Das Klinikum Ingolstadt benötigt neue lose Möbel, speziell Stühle und Tische, für den Bereich Ost des Klinikgeländes. Bei dieser Ausschreibung geht es um die reine Lieferung der Ausstattung, wobei das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, können sich interessierte Unternehmen direkt um den Auftrag bewerben. Die Frist für die Einreichung der Unterlagen läuft bis Mitte Juli 2026.

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Ausschluss von Angeboten gemäß §16 EU VOB/A
  • Ausschluss von Angeboten gemäß §123f. GWB
  • Nachforderung von Unterlagen gemäß §16a EU VOB/A

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Ausschluss von Angeboten gem. §16 EU VOB/A und §123f. GWB Nachforderung von Unterlagen gem. §16a EU VOB/A

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001VE 4.2.118b lose Möbel - Ost

Liefern von Stühlen und Tischen

CPV 45422000Frist 13. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Zuschlagskriterium = Wirtschaftlichkeit

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 8. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 13. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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