Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Mediasystem GmbH

Auftragswert

€694k

Zuschlag am

13. Juli 2026

TED·508033-2026

Medientechnik für Bühnenausstattung im Theater- und Orchestersaal

Schleswig-Holstein
Heide, Germany·Veröffentlicht 22. Juli 2026
IT-DienstleistungenBauleistungenÖffentliche VerwaltungKultur und FreizeitMedientechnikBuehnentechnikOeffentliche VerwaltungVeranstaltungstechnikKulturinfrastruktur
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Heide schreibt die Lieferung und Installation von Medientechnik für die Bühnenbereiche im Theater- und Orchestersaal aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren für ein einzelnes Los. Die Ausschreibung umfasst die technische Ausstattung der Bühneninfrastruktur.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Medientechnik für die Bühnen im Theater- und Orchestersaal

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Heide sucht einen Dienstleister für die medientechnische Ausstattung ihrer Bühnen im Theater- und Orchestersaal. Dabei geht es um die Installation moderner Technik, die für den reibungslosen Betrieb von Theateraufführungen und Orchesterkonzerten notwendig ist. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, können sich Unternehmen direkt auf diesen Auftrag bewerben. Die genauen technischen Anforderungen und der Leistungsumfang sind in den Vergabeunterlagen der Stadt detailliert beschrieben.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000VE 31 Bühnenausstattung

Medientechnik für die Bühnen im Theater- und Orchestersaal

CPV 45214200, 45237000, 45214420
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    siehe Vergabeunterlagen

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 13. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Mediasystem GmbH · €694k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero