Totalabbruch und Schadstoffsanierung des Beruflichen Schulzentrums Bad Windsheim

Was wird ausgeschrieben
Das Landratsamt Neustadt a. d. Aisch schreibt den vollständigen Abbruch eines viergeschossigen Schulgebäudes inklusive vorheriger Schadstoffsanierung aus. Das Projekt umfasst eine Bruttogeschossfläche von rund 3.696 m² und erfordert aufgrund von Asbest- und Schadstoffbelastungen spezielle Fachkenntnisse. Die Arbeiten sollen nach der Räumung des Gebäudes durchgeführt werden.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Neubau Berufliches Schulzentrum (BSZ) Bad WindsheimTotalabbruch des bestehenden Gebäudes der Berufsschule des Beruflichen Schulzentrums (BSZ) Bad Windsheim mit vorheriger Schadstoffsanierung. Das Gebäude wird vollständig bis in das Erdreich abgebrochen, einschließlich der Fundamente, Tiefergründungen und Bodenkanäle, da an gleicher Stelle ein Neubau errichtet wird. Der Abbruch ist Teil des Gesamtvorhabens Neubau des Beruflichen Schulzentrums Bad Windsheim. Der Schulbetrieb wird für die Dauer der Baumaßnahme in ein Interimsgebäude ausgelagert, der Abbruch erfolgt erst nach vollständiger Räumung des Bestandsgebäudes. Bei der abzubrechenden baulichen Anlage handelt es sich um einen viergeschossigen Schulbau (Untergeschoss, Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss), errichtet in mehreren Bauphasen mit den Baujahren 1962, 1976 und 1980. Die Bruttogeschossfläche beträgt rund 3.696 m², der umbaute Raum rund 10.902 m³. Konstruktiv handelt es sich um ein Massivgebäude aus Stahlbeton und Mauerwerk, teilweise als Stahlbetonskelettbau mit Mauerwerksausfachungen, teilweise als tragendes Mauerwerk. Die Leistungen umfassen die Baustelleneinrichtung, den Abbruch der Außenanlagen einschließlich Baumfällungen und Rodungen sowie die Herstellung einer Baustraße, die Schadstoffsanierung, den Rückbau der technischen Gebäudeausrüstung (Sanitär, Heizung, Elektro), die Beräumung und Sperrmüllentfrachtung, den selektiven Rückbau des Hochbaus, den maschinellen Großabbruch sowie die Entsorgung und Verwertung der anfallenden Materialien. Im Gebäude sind Schadstoffe vorhanden, im Wesentlichen asbesthaltige Bodenbeläge und Belagskleber, asbesthaltige Papiertrennlagen und Spachtelmassen, Asbestzementbauteile, Dämmungen aus alter künstlicher Mineralwolle in Böden, Wänden, Decken und an Rohrleitungen sowie teerhaltige Korkdämmungen, Kleber und Abdichtungen (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe). Die Schadstoffsanierung ist nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524 und TRGS 551 auszuführen. Die Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten dürfen nur von Unternehmen ausgeführt werden, die über eine behördliche Zulassung nach der Gefahrstoffverordnung verfügen.Der Auftragnehmer erbringt sämtliche Leistungen einschließlich der Schadstoffsanierung. Die Abfuhr und Entsorgung von Bodenmaterial, der weitere Bodenaushub sowie die Verfüllung und Verdichtung der entstandenen Baugrube sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung und erfolgen im Zuge der nachfolgenden Rohbauarbeiten.
Das Landratsamt Neustadt a. d. Aisch plant den Abriss des bestehenden Beruflichen Schulzentrums in Bad Windsheim, um Platz für einen Neubau zu schaffen. Der Auftrag umfasst neben dem eigentlichen Gebäudeabbruch eine umfangreiche Schadstoffsanierung, da im Altbau unter anderem Asbest und teerhaltige Dämmstoffe verbaut wurden. Interessierte Unternehmen müssen über die notwendigen behördlichen Zulassungen für den Umgang mit Gefahrstoffen verfügen, da die Arbeiten strengen technischen Regeln unterliegen. Der Abbruch erstreckt sich über ein viergeschossiges Gebäude mit einem umbauten Raum von etwa 10.900 Kubikmetern.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß §§ 123, 124 GWB
- Behördliche Zulassung für Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten gemäß Gefahrstoffverordnung
- Erklärung zu Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Erklärung zu Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Erklärung zu Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. siehe hierzu Formblatt 216
Aufteilung in Lose
1 LotTotalabbruch Schulgebäude, viergeschossig, Bruttogeschossfläche ca. 3.696 m², umbauter Raum ca. 10.902 m³, nach Schadstoffsanierung und Entkernung, einschließlich Fundamente, Tiefergründungen und Bodenkanäle, pauschalSchadstoffsanierung in Schwarzbereichen nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519: asbesthaltige Bodenbeläge und Belagskleber ca. 2.000 m², Gipskartonwände und -decken mit asbesthaltigen Spachtelmassen ca. 550 m², Mineralwolldämmung (künstliche Mineralfasern) in Böden, Wänden und Decken ca. 2.700 m² sowie an Rohrleitungen ca. 1.150 m, teerhaltige Dämmungen, Beläge und Abdichtungen ca. 1.320 m²Entsorgung gefährliche Abfälle (Asbest, künstliche Mineralfasern, teerhaltige Produkte) ca. 130 tAbbruch Außenanlagen: befestigte Flächen aus Pflaster und Platten ca. 870 m², Asphalt ca. 195 t, Baumfällungen 21 Stück, Rodung Sträucher ca. 1.100 m², Herstellung Baustraße ca. 180 m²Demontage technische Gebäudeausrüstung (Sanitär, Heizung, Elektro)Fenster, Außentüren und Fassadenelemente ausbauen ca. 1.000 m²Abgehängte Decken abbrechen ca. 2.840 m²Estrich und Bodenaufbauten abbrechen ca. 2.730 m²Dachaufbauten abbrechen ca. 1.660 m²Dachkonstruktion aus Trapezblech einschließlich Stahlunterkonstruktion abbrechen ca. 275 m²Entsorgung Bauschutt ca. 4.400 tEntsorgung Polystyroldämmung aus Dachaufbauten ca. 10 tBauzaun ca. 335 mEine Objektbesichtigung kann nur nach individueller Terminvereinbarung über Herrn Stefan Hahn Landratsamt Neustadt a. d. Aisch, Tel. +49 9161-921213 E-Mail: stefan.hahn@kreis-nea.de erfolgen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Zeitplan
- 17. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 20. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung