Abbrucharbeiten für Sanierung und Erweiterung eines Bestandsgebäudes in Berlin

Was wird ausgeschrieben
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf schreibt Abbrucharbeiten für ein fünfgeschossiges Bestandsgebäude aus den 1980er Jahren aus. Der Auftrag umfasst den Rückbau im Innen-, Dach- und Fassadenbereich sowie die fachgerechte Entsorgung der Materialien bei einer Bruttogeschossfläche von ca. 3.500 m². Die Maßnahme ist Teil einer umfassenden Sanierung inklusive eines Erweiterungsbaus.
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VE 03 Abbrucharbeiten Kurze Beschreibung: Das Bestandsgebäude (Typenbau SK Berlin, aus den 80er Jahren) wird saniert und durch einen kleinen Erweiterungsbau ergänzt. Das Bestandsgebäude bestehend aus fünf oberirdischen Geschossen in Stahlbetonbauweise und wird über zwei, nahe den Gie¬bel¬wän¬den be¬find¬li¬chen, Trep¬pen¬häu¬ser er¬schlos¬sen. Im Übergang vom Bestand zum Neubau wird ein Aufzug errichtet. Die BGF beträgt insgesamt ca. 3.500 m2. Der Leistungsumfang umfasst die Abbrucharbeiten im Innen-, Dach- und Fassadenbereich, einschl. der Entsorgung der gefährlichen und nicht gefährlichen Abbruchmaterialien.
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf plant die Sanierung eines Bestandsgebäudes in Stahlbetonbauweise und sucht hierfür einen Fachbetrieb für die notwendigen Abbrucharbeiten. Der Leistungsumfang erstreckt sich über den Rückbau im Innenbereich, am Dach sowie an der Fassade und beinhaltet zudem die Entsorgung der anfallenden gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle. Da es sich um einen Typenbau aus den 80er Jahren handelt, ist eine präzise Entsorgungsplanung erforderlich. Die Vergabe erfolgt zu 60 Prozent auf Basis eines qualitativen Rückbaukonzepts und zu 40 Prozent über den Preis.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB
- Beachtung der Hinweise zu restriktiven Maßnahmen gegenüber Russland (Vordruck Wirt 124.1)
- Vorlage eines Rückbaukonzepts gemäß Anlage 1 BNB_BK 5.1.7
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt 124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Nachforderung fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter unternehmensbezogener Unterlagen (insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen werden nicht nachgefordert. Es wird von §16a Abs. 1 VOB A EU i.V.m. §16a Abs. 3 VOB/A EU Gebrauch gemacht.
Aufteilung in Lose
1 LotVE 03 Abbrucharbeiten Kurze Beschreibung: Das Bestandsgebäude (Typenbau SK Berlin, aus den 80er Jahren) wird saniert und durch einen kleinen Erweiterungsbau ergänzt. Das Bestandsgebäude bestehend aus fünf oberirdischen Geschossen in Stahlbetonbauweise und wird über zwei, nahe den Gie¬bel¬wän¬den be¬find¬li¬chen, Trep¬pen¬häu¬ser er¬schlos¬sen. Im Übergang vom Bestand zum Neubau wird ein Aufzug errichtet. Die BGF beträgt insgesamt ca. 3.500 m2. Der Leistungsumfang umfasst die Abbrucharbeiten im Innen-, Dach- und Fassadenbereich, einschl. der Entsorgung der gefährlichen und nicht gefährlichen Abbruchmaterialien.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price40%
Zuschlagskriterien: 40 % - Preis; 60 % - Rückbaukonzept entsp. Anlage 1 BNB_BK 5.1.7 Siehe dazu im Ordner "Vergabeunterlagen I" unter Anlagen "239_G11_260706_Zuschlagskriterien V1.pdf"
- quality60%
Zuschlagskriterien: 40 % - Preis; 60 % - Rückbaukonzept entsp. Anlage 1 BNB_BK 5.1.7 Siehe dazu im Ordner "Vergabeunterlagen I" unter Anlagen "239_G11_260706_Zuschlagskriterien V1.pdf"
Zeitplan
- 9. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 14. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung