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Lieferung von Oberbaustoffen für Gleisbauarbeiten

Baden-Württemberg
Karlsruhe, Germany·Veröffentlicht 17. Juli 2026
LieferaufträgeVerkehrsinfrastrukturÖffentliche VerwaltungVerkehr und TransportGleisbauOeffentlicher NahverkehrSchieneninfrastrukturLieferauftragVerkehrstechnik
Auftragswert
~€650k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
20. Aug. 2026
35 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH schreibt die Lieferung von Oberbaustoffen für den Bereich Rintheimer Straße/Tulla Straße aus. Der Lieferumfang umfasst unter anderem Rillenweichen, Rillenkreuzungen sowie verschiedene Schienentypen und das System Rheda City. Die Ausschreibung erfolgt als offenes Verfahren mit einem Zuschlagskriterium, das ausschließlich auf dem Preis basiert.

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Lieferung Oberbaustoffe

VergabeHero-Einschätzung

Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe benötigen für Instandsetzungs- oder Neubauarbeiten an den Gleisanlagen in der Rintheimer und Tulla Straße neues Material. Konkret geht es um die Lieferung von speziellen Weichen, Kreuzungen und verschiedenen Schienenarten sowie Komponenten für das Gleissystem Rheda City, das häufig im städtischen Nahverkehr eingesetzt wird. Da der Zuschlag rein über den Preis erfolgt, ist eine präzise Kalkulation der Materialkosten entscheidend. Der Auftrag richtet sich an spezialisierte Lieferanten für Schieneninfrastruktur.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000V 26-26 GDE Rintheimer-/Tulla Straße Oberbaustoffe

Lieferung von 6 Rillenweichen 3 Rillenkreuzungen gerade Schienen ca. 920 m (davon Rillenschienen: ca. 320m, davon Vignolschienen: ca. 600 m) gebogene Rillenschienen ca. 360 m System Rheda City ca. 180 m

CPV 34941800Frist 20. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 17. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 20. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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