Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt an Point electronic GmbH

Auftragswert

€41k

Zuschlag am

12. Juni 2026

TED·407421-2026

Upgrade von Nanoprober-Systemen (IMINA mi-BOT)

Auftragswert
~€65k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Fraunhofer-Institut für Mikrostruktur von Werkstoffen und Systemen (IMWS) schreibt ein technisches Upgrade für ein bestehendes 8-fach Probershuttle der Firma IMINA Technologies aus. Ziel ist die Umrüstung von sechs Micromanipulatoren der ersten Generation auf die leistungsstärkere Nano+-Version, um insbesondere den z-Hub zu erweitern. Die bestehende Infrastruktur bleibt dabei erhalten.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Das Fraunhofer IMWS betreibt seit 2014 ein 8-fach Probershuttle der Firma IMINA Technologies, ausgestattet mit sechs piezogetriebenen Nano mi-BOT Micromanipulatoren der ersten Generation. Auf Basis dieser bestehenden Systemplattform wurde durch IMINA Technologies mit der Version Nano+ eine leistungssteigernde Weiterentwicklung realisiert, insbesondere zur Erweiterung des z-Hubs. Aufgrund der modularen Systemarchitektur kann diese Weiterentwicklung als gezieltes Upgrade umgesetzt werden. Hierfür werden die Micromanipulatoren sowie die zugehörige Steuerung inklusive ausgewählter Verkabelung auf den aktuellen technischen Stand gebracht. Dies ist erforderlich, da die erweiterten Leistungsparameter der Nano+ Version mit höheren internen Spannungen einhergehen. Die bestehende Infrastruktur – insbesondere die in der Proberplattform integrierten EBIC/EBAC Stromverstärker sowie die Schaltmatrix der point electronic GmbH – bleibt vollständig erhalten und wird weiterhin genutzt.

VergabeHero-Einschätzung

Das Fraunhofer-Institut IMWS in Halle möchte seine vorhandene Laborausrüstung modernisieren. Es geht um ein spezielles System zur mikroskopischen Untersuchung von Werkstoffen, das sogenannte Probershuttle, welches mit sechs kleinen Roboterarmen (Micromanipulatoren) ausgestattet ist. Diese Arme sollen auf eine neuere, leistungsfähigere Version umgerüstet werden, da die aktuelle Technik für moderne Anforderungen nicht mehr ausreicht. Da es sich um ein spezifisches Upgrade für ein bestehendes System des Herstellers IMINA Technologies handelt, ist die Ausschreibung technisch sehr fokussiert. Die bestehende restliche Laborinfrastruktur wird dabei weiterverwendet.

Labor- und ForschungstechnikForschung und EntwicklungÖffentliche VerwaltungLaborausstattungMikroskopieForschung Und EntwicklungNanotechnologieFraunhofer
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Uprgrade Nanoprober IMINA mi-BOT

Das Fraunhofer IMWS betreibt seit 2014 ein 8-fach Probershuttle der Firma IMINA Technologies, ausgestattet mit sechs piezogetriebenen Nano mi-BOT Micromanipulatoren der ersten Generation. Auf Basis dieser bestehenden Systemplattform wurde durch IMINA Technologies mit der Version Nano+ eine leistungssteigernde Weiterentwicklung realisiert, insbesondere zur Erweiterung des z-Hubs. Aufgrund der modularen Systemarchitektur kann diese Weiterentwicklung als gezieltes Upgrade umgesetzt werden. Hierfür werden die Micromanipulatoren sowie die zugehörige Steuerung inklusive ausgewählter Verkabelung auf den aktuellen technischen Stand gebracht. Dies ist erforderlich, da die erweiterten Leistungsparameter der Nano+ Version mit höheren internen Spannungen einhergehen. Die bestehende Infrastruktur – insbesondere die in der Proberplattform integrierten EBIC/EBAC Stromverstärker sowie die Schaltmatrix der point electronic GmbH – bleibt vollständig erhalten und wird weiterhin genutzt.

CPV 42992000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Preiskriterium

    90%
  • quality

    Nachhaltigkeitskriterium

    10%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 15. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 12. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Point electronic GmbH · €41k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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