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Kartierung von Lebensraumtypen und geschützten Biotopen im Landkreis Mansfeld-Südharz

Sachsen-Anhalt
Halle (Saale), Germany·Veröffentlicht 13. Juli 2026
UmweltdienstleistungenWissenschaftliche DienstleistungenÖffentliche VerwaltungUmweltschutzUmweltgutachtenBiotopkartierungOekologische KartierungGis DatenerfassungNaturschutzUmweltplanung
Auftragswert
~€35k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
1. Sept. 2026
51 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt schreibt die ökologische Kartierung von FFH-Lebensraumtypen und gesetzlich geschützten Biotopen im südwestlichen Landkreis Mansfeld-Südharz aus. Der Auftrag umfasst die flächendeckende Begehung, die digitale Aufbereitung der Daten in GIS-Systemen sowie die Erstellung eines Ergebnisberichts. Die Arbeiten dienen der Erfüllung gesetzlicher Berichtspflichten und der Aktualisierung des Biotopkatasters.

Vollständige Beschreibung anzeigen

1. Einordnung des Vorhabens Das Vorhaben dient zur Erfassung aktueller Vorkommensdaten von Lebensraumtypen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-RL) sowie gesetzlich geschützter Biotope. Die Daten bilden die Grundlage für die turnusgemäßen Berichtspflichten über die Erhaltungszustände der Lebensraumtypen und zur Aktualisierung des Katasters geschützter Biotope im Land. 2. Leistungsumfang Die Leistung umfasst die 1. Erfassung von FFH-Lebensraumtypen (LRT) und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) im Nordwestteil des Landkreises Mansfeld-Südharz außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse in dem unter Punkt 3 näher bezeichneten Gebiet 2. Datenaufbereitung in GIS und Datenbank BioLRT aller kartierten Objekte 3. Erstellung eines Kurzberichts über die erhaltenen Ergebnisse 3. Bearbeitungsgebiet und Flächenkulisse Bearbeitungsgebiet ist der Bereich der nachfolgend aufgeführten Topographischen Karten (DTK10) 4533NO (Sangerhausen) 4533SO (Oberröblingen, anteilig ca. 80% LK MSH und außerhalb des FFH-Gebietes) 4533SW (Brücken/ Helme, anteilig ca. 75% LK MSH und außerhalb der FFH-Gebiete) 4533NW (Wallhausen, anteilig ca. 85% außerhalb der FFH-Gebiete) Die bezeichneten Gebiete werden flächendeckend - mit Ausnahme der Ausschlussflächen -begangen und alle aufgefundenen Objekte gemäß Punkt 2.1. kartiert. Ausschlussflächen sind • Natura2000-Gebiete (s.o.) • Flächenkulisse der Steppenrasenkartierung und des FFH-Monitorings

VergabeHero-Einschätzung

Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt sucht einen Dienstleister für eine ökologische Bestandsaufnahme im Landkreis Mansfeld-Südharz. Dabei geht es darum, bestimmte Lebensräume und geschützte Biotope außerhalb bereits geschützter Gebiete (Natura 2000) zu erfassen, um die Daten für Umweltberichte und das offizielle Biotopkataster zu aktualisieren. Die Arbeit besteht aus einer flächendeckenden Begehung der betroffenen Gebiete, der digitalen Aufbereitung der Ergebnisse in einem Geoinformationssystem (GIS) und der Erstellung eines Kurzberichts. Da es sich um eine fachliche Kartierung handelt, müssen Bieter mit den entsprechenden methodischen Vorgaben des Landes vertraut sein.

Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
  • Nachforderung auf Grundlage von § 56 VgV

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Nachforderung auf Grundlage von § 56 VgV

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Untersuchungen zur Verbreitung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie und gesetzlich geschützten Biotopen im Landkreis Mansfeld-Südharz außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse – südwestlicher Landkreis

Beachten Sie bitte auch die Anlagen 02.a_ZusatzblätterLRT, 02.b_Übersicht_Kartierung LK MSH 10, 02.c_Ausschlussflächen und 02.d_DTK10_Umriss. 4. Hinweise und Erläuterungen 4.1. Methodische Hinweise Die Kartierung der Lebensraumtypen erfolgt nach den methodischen Vorgaben der Kartieranleitung Lebensraumtypen (KA LRT) des LAU Teil Offenland (Stand 2010) und Teil Wald (Stand 2014). Für die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope ist die Biotoptypenrichtlinie Sachsen-Anhalts (Stand 2020) anzuwenden. Die in der Biotoptypenrichtlinie nicht aufgeführten Biotope, die erst nach Veröffentlichung derselben in das BNatSchG aufgenommen wurden, sind ebenfalls zu erfassen. Für die Kartierung ist der in der KA LRT genannte optimale Kartierzeitraum und die Begehungszahl (einmalig, zweimalig) zu beachten. Eine Nachvollziehbarkeit der Einstufung als LRT nach der FFH-Richtlinie und dessen Bewertung ist durch Erfassung der vorkommenden Pflanzenarten zu gewährleisten, wobei die charakteristischen Arten besonders zu berücksichtigen sind. Für alle erfassten Flächen ist eine ausführliche Beschreibung anzufertigen. Sie soll Dritten ermöglichen, die LRT- oder GGB-Einstufung anhand der aktuellen Charakteristik der Einzelfläche nachzuvollziehen und bei Wiederholungskartierungen tatsächliche Veränderungen von individuellen Abweichungen bei der Anwendung des Kartier- und Bewertungsschlüssels zu trennen. Weiterhin sind flächenspezifische Managementhinweise zu geben. Vegetationsaufnahmen sind nicht anzufertigen Die Ansprache syntaxonomischer Einheiten erfolgt sofern möglich aufgrund des vorgefundenen Pflanzenarteninventars. Die LRT-Vorkommen und Biotope sind möglichst als Einzelflächen zu erfassen. Unterschiedliche Erhaltungszustände und Ausprägungen sind jeweils gesondert zu erfassen. Multipart-Objekte sollten vermieden werden. Lineare Strukturen sind ab einer Breite von 10 m als Fläche darzustellen, schmalere Erfassungseinheiten können in Linien-shapes dargestellt werden. Kartographische Grundlage der Kartierung sind die georeferenzierten Luftbilder des LVermGeo der jeweils aktuellsten Befliegung. Die Flächenausdehnung der LRT-Vorkommen ist an die gültigen Grenzen der FFH-Gebiete anzupassen. Weiterhin ist eine Grenzanpassung an die in diesem Auftrag nicht zu bearbeitenden LRT vorzunehmen. Dazu erfolgen Abstimmungen mit dem AG. Die Dokumentation der Sachdaten erfolgt auf den gruppenspezifischen Erhebungsbögen. Es ist zu beachten, dass die zur Bewertung des Erhaltungsgrades erforderlichen Kriterien dokumentiert werden. Der Zustand der Flächen ist fotografisch zu dokumentieren (mindestens 1 aussagekräftiges Foto pro Fläche/ Bogen). ... 5. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2027 sind Teilleistungen in Höhe von ca. 50% der Gesamtleistung zu erbringen und abzurechnen. Dies müssen eigenständig verwertbare Leistungen sein. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2028 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Der Auftragnehmer (AN) hat mindestens einen Kontrollbegang im Gelände nach Vorliegen erster Kartierergebnisse mit dem AG einzuplanen. Sollten sich ein Bieter auf mehr als ein Angebot bewerben, wird nach entsprechender Auswertung der Zuschlagskriterien jeweils nur ein Auftrag pro Bieter vergeben. ... Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Informationen der Leistungsbeschreibung - Anlage 02 der Vergabeunterlagen.

CPV 90700000Frist 1. Sept. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    35 %

  • quality

    65 %

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 13. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 1. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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