Unterstützungsleistungen für digitale Produktentwicklung und Backend-Anbindung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
11.07.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
BARMER Beschaffung und VergabeProfil ansehen
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
12.06.2025
Bekanntmachungsnummer
379981-2025
Verfahrensnummer
c6b5dfbc-06e9-4d93-8e10-4eed0e376632
CPV-Codes
72000000 · IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

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Kurzbeschreibung

Die BARMER Beschaffung und Vergabe in Wuppertal sucht im Rahmen eines Rahmenvertrags einen Dienstleister zur Unterstützung bei der Entwicklung digitaler Produkte sowie bei der Vorbereitung und Begleitung einer Backend-Anbindung. Insgesamt können höchstens 32.150 Personentage abgerufen werden. Angebote müssen bis zum 11. Juli 2025 um 08:00 Uhr eingereicht werden; der Leistungsbezug liegt in der Region Wuppertal.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Zur Erfüllung der vielfältigen und umfangreichen Aufgaben im Bereich der Digitalisierung benötigt der AG einen Dienstleister (AN) für verschiedene Unterstützungsleistungen bei der Entwicklung digitaler Produkte. Der AG beabsichtigt, einen Dienstleister als Auftragnehmer für die Unterstützungsleistung bei der Produktentwicklung und der Vorbereitung und Begleitung einer Backend-Anbindung zu beauftragen (Rahmenvertrag).

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Unterstützung bei der Entwicklung digitaler Projekte

    Maximal kann der Auftraggeber Leistungen in Höhe von 32.150 PT abrufen. Sobald dieser Wert erreicht ist, können nur noch die Standardleistungen bei Vertragsbeendigung nach Ziff. 7.2.1 der Leistungsbeschreibung beauftragt. Darüber hinaus kann aus der Rahmenvereinbarung kein Abruf mehr erfolgen, auch nicht gem. Ziff. 7.2.2 der Leistungsbeschreibung. (Höchstmenge i. S. v. EuGH Entscheidung vom 17. Juni 2021, C‑23/20 - Simonsen & Weel) Zukünftige Auftragsänderungen nach §132 Abs. 2 und Abs. 3 GWB verbleiben vorbehalten.

    Frist: 11.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung unter Ziff. 2.1 im Dokument "00-03_Fragenkatalog_Eignungsanforderungen_V1", im Folgenden auch "Fragenkatalog" genannt" Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt insgesamt, dass er den Anforderungen gemäß §§ 123, 124 GWB genügt und keine weiteren Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegen (siehe Anhang 3: "Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB"). Falls die Frage mit "Nein" beantwortet wird, hat der Bieter in einem separaten Dokument zu erläutern, welche Maßnahmen der Selbstreinigung er gemäß § 125 GWB getroffen hat. Fehlt eine sol-che Erläuterung oder handelt es sich um eine unzureichende Selbstreinigungsmaßnahme, wird das Angebot ausgeschlossen . Die Anforderungen, die der Bieter mit dieser Eigenerklärung bestätigt, sind im Detail dem Anhang 3: "Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB" zu entnehmen, dessen Inhalt nachfolgend aufgelistet ist. Zusätzlich ist im Falle einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleihe der Anhang 4: "Erklärende Unternehmen - Zuverlässigkeit" auszufüllen. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat das geschäftsführende Mitglied diese Erklärung stellvertretend für die anderen Mitglieder abzugeben. Eigenerklärung unter Ziff. 2.1 im Dokument "00-03_Fragenkatalog_Eignungsanforderungen_V1", im Folgenden auch "Fragenkatalog" genannt" (s.o.) (Fortsetzung) Anhang 3: "Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB" Der Bieter erklärt mit der Einreichung seines Angebots, dass I. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: •§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (krimi-nelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), •§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Straf-gesetzbuchs zu begehen, •§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), •§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, •§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, •§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Ge-sundheitswesen), •§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuches (unzulässige Interessenwahrnehmung), •den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), •Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder •den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (Hinweis für den Bieter: Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.) II. Ferner erklärt der Bieter mit der Einreichung seines Angebots, dass sein Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung stets nachgekommen ist und keine entsprechende rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung ergangen ist. III. Weiterhin erklärt der Bieter mit der Einreichung seines Angebots, dass •sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, •sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sein Unternehmen sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, •sein Unternehmen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, •sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, •kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für die BARMER tätigen Person bei der Durch-führung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, •keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass sein Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, •sein Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft er-füllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, •sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat und wir auch in der Lage sind, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder •sein Unternehmen o nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung der BARMER in unzulässiger Weise zu beeinflussen o nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnten, oder o nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung der BARMER erheblich beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln. s.o. Eigenerkärung zu Russlandbezug unter Ziffer 2.2. des Fragenkatalogs Der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, durch Ankreuzen von "JA" 1. dass dieser nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878, genannten Personen, Orga-nisationen oder Einrichtungen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. d. h., a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisa-tionen handeln. 2. in seinem Teilnahmeantrag keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Perso-nen, Organisationen oder Einrichtungen mit Russland-Bezug als Nachunternehmen, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Vergabeverordnung) in Anspruch genommen werden, vorgesehen sind, auf die jeweils mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. 3. dass sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtli-nien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Vergabeverordnung) in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt. Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 vom 21. Juli 2022 lautet wie folgt: (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungs-bereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtli-nie 2009/81/ fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu ver-geben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisati-onen handeln, einschließlich — wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt — Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Zusätzlich ist im Falle einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleihe der Anhang 5: "Erklärende Unternehmen - Nichtvorliegen eines Russlandbezuges" auszufüllen. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat das geschäftsführende Mitglied diese Erklärung stellvertretend für die anderen Mitglieder abzugeben. Bieter haben während des Vergabeverfahrens eintretende Umstände und Veränderungen, die negativen Einfluss auf ihre Eignung haben könnten, unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen - insbesondere, wenn hierdurch die mit dem Angebot eingereichten Nachweise und Erklärungen unrichtig geworden sind. Der Auftraggeber wird dann in eine erneute Eignungsprüfung des betroffenen Bieters eintreten. Ein nachträglicher Ausschluss des Bieters vom Verfahren ist in diesem Fall bis zum Zuschlag möglich. Der Fragenkatalog ist von jedem Bieter (bzw. jeder Bietergemeinschaft) auszufüllen. Alle Vorgaben in dieser Unterlage, die sich auf Bieter beziehen, gelten gleichermaßen für Bieterge-meinschaften, soweit nicht für Bietergemeinschaften ausdrücklich gesonderte Regelungen getroffen sind. Es sind alle Fragen zu beantworten. Dem Angebot ist ferner die jeweils gefor-derte Unterlage "Nachweis Unternehmensreferenzen" sowie bei Eignungsleihe gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO die entsprechende "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" vollständig ausgefüllt beizufügen. Bei nicht beantworteten Fragen oder sonstigen fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen oder Angaben wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV / § 41 Abs. 2 UVgO über eine Nachforderung entscheiden. Referenzen sind nur dann gültig, wenn sie die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen; eine Nachforderung erfolgt in diesem Fall nicht. Fehlt die Angabe einer Ansprechperson auf Seiten des die Referenz gebenden Auftraggebers zum Prüfungszeitraum oder ist diese unter der angegebenen Telefonnummer nicht erreichbar und auskunftsfähig, kann eine Nachforderung einer erreichbaren und auskunftsfähigen Ansprechperson erfolgen. Entscheidet sich der Auftraggeber gegen eine Nachforderung oder reicht der Bieter die Antworten bzw. Unterlagen oder Angaben innerhalb der vom Aufraggeber gesetzten Frist nicht oder nicht vollständig nach, wird das Angebot ebenfalls ausgeschlossen. Es können mehr Referenzen als die geforderte Mindestanzahl vorgelegt werden. Berücksichtigt werden jedoch nur die Referenzen, die die Mindest-anforderungen erfüllen. Beabsichtigt der Bieter Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben, so hat er dies unter Ziffer 4.1 im Fragenkatalog darzustellen. Sofern der Bieter beabsichtigt, für seine Eignung (wirtschaftlich und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so hat er dies ebenfalls im Fragenkatalog unter Ziff. 1.4. darzustellen. Die Angaben der Bieter zur Erfüllung der Eignungskriterien, einschließlich der Angaben in vorgelegten Erklärungen und Nachweisen, insbesondere die Angaben zur Qualifikation und Erfahrung der zum Einsatz kommenden Mitarbeiter gelten im Auftragsfall als vertraglich zugesichert. Dieser Fragenkatalog ist durch die verschlüsselte elektronische Übermittlung an den Auftraggeber ohne Unterschrift gültig. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, im Rahmen der Auswertung den Inhalt bei dem jeweiligen Bieter verifizieren zu lassen. Inhaltliche Änderungen des vorgegebenen Formulartextes sind unzulässig; räumliche Erweiterungen, soweit erforderlich, zulässig. Transitionskonzept, gemäß Ziff. 4.1 und Lösungskonzept, gemäß Ziff. 4.2 sind zwingend mit dem Angebot abzugeben und können nicht nachgefordert werden. Ihr Fehlen bedingt den zwingenden Ausschluss des Angebotes.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Unterstützung bei der Entwicklung digitaler Projekte

siehe 00-01_Angebotswertung_V1.docx, 00-02_Angebotsbewertungsmatrix_V1.xlsx
50 %
siehe Anlage 00-01_Angebotswertung_V1.docx
50 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Eigenerklärung unter Ziff. 2.1 im Dokument "00-03_Fragenkatalog_Eignungsanforderungen_V1", im Folgenden auch "Fragenkatalog" genannt" Der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt insgesamt, dass er den Anforderungen gemäß §§ 123, 124 GWB genügt und keine weiteren Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegen (siehe Anhang 3: "Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB"). Falls die Frage mit "Nein" beantwortet wird, hat der Bieter in einem separaten Dokument zu erläutern, welche Maßnahmen der Selbstreinigung er gemäß § 125 GWB getroffen hat. Fehlt eine sol-che Erläuterung oder handelt es sich um eine unzureichende Selbstreinigungsmaßnahme, wird das Angebot ausgeschlossen . Die Anforderungen, die der Bieter mit dieser Eigenerklärung bestätigt, sind im Detail dem Anhang 3: "Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB" zu entnehmen, dessen Inhalt nachfolgend aufgelistet ist. Zusätzlich ist im Falle einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleihe der Anhang 4: "Erklärende Unternehmen - Zuverlässigkeit" auszufüllen. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat das geschäftsführende Mitglied diese Erklärung stellvertretend für die anderen Mitglieder abzugeben. Eigenerklärung unter Ziff. 2.1 im Dokument "00-03_Fragenkatalog_Eignungsanforderungen_V1", im Folgenden auch "Fragenkatalog" genannt" (s.o.) (Fortsetzung) Anhang 3: "Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB" Der Bieter erklärt mit der Einreichung seines Angebots, dass I. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist (dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung), rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: •§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (krimi-nelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), •§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Straf-gesetzbuchs zu begehen, •§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), •§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, •§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, •§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Ge-sundheitswesen), •§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuches (unzulässige Interessenwahrnehmung), •den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), •Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder •den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (Hinweis für den Bieter: Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.) II. Ferner erklärt der Bieter mit der Einreichung seines Angebots, dass sein Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung stets nachgekommen ist und keine entsprechende rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung ergangen ist. III. Weiterhin erklärt der Bieter mit der Einreichung seines Angebots, dass •sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, •sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sein Unternehmen sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, •sein Unternehmen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, •sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, •kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für die BARMER tätigen Person bei der Durch-führung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, •keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass sein Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, •sein Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft er-füllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, •sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat und wir auch in der Lage sind, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder •sein Unternehmen o nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung der BARMER in unzulässiger Weise zu beeinflussen o nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnten, oder o nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung der BARMER erheblich beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln. s.o. Eigenerkärung zu Russlandbezug unter Ziffer 2.2. des Fragenkatalogs Der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, durch Ankreuzen von "JA" 1. dass dieser nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878, genannten Personen, Orga-nisationen oder Einrichtungen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. d. h., a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisa-tionen handeln. 2. in seinem Teilnahmeantrag keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Perso-nen, Organisationen oder Einrichtungen mit Russland-Bezug als Nachunternehmen, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Vergabeverordnung) in Anspruch genommen werden, vorgesehen sind, auf die jeweils mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. 3. dass sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtli-nien über die öffentliche Auftragsvergabe (siehe Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU und § 47 Vergabeverordnung) in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt. Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Nr. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 vom 21. Juli 2022 lautet wie folgt: (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungs-bereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtli-nie 2009/81/ fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu ver-geben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisati-onen handeln, einschließlich — wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt — Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Zusätzlich ist im Falle einer Bietergemeinschaft oder Eignungsleihe der Anhang 5: "Erklärende Unternehmen - Nichtvorliegen eines Russlandbezuges" auszufüllen. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat das geschäftsführende Mitglied diese Erklärung stellvertretend für die anderen Mitglieder abzugeben. Bieter haben während des Vergabeverfahrens eintretende Umstände und Veränderungen, die negativen Einfluss auf ihre Eignung haben könnten, unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen - insbesondere, wenn hierdurch die mit dem Angebot eingereichten Nachweise und Erklärungen unrichtig geworden sind. Der Auftraggeber wird dann in eine erneute Eignungsprüfung des betroffenen Bieters eintreten. Ein nachträglicher Ausschluss des Bieters vom Verfahren ist in diesem Fall bis zum Zuschlag möglich. Der Fragenkatalog ist von jedem Bieter (bzw. jeder Bietergemeinschaft) auszufüllen. Alle Vorgaben in dieser Unterlage, die sich auf Bieter beziehen, gelten gleichermaßen für Bieterge-meinschaften, soweit nicht für Bietergemeinschaften ausdrücklich gesonderte Regelungen getroffen sind. Es sind alle Fragen zu beantworten. Dem Angebot ist ferner die jeweils gefor-derte Unterlage "Nachweis Unternehmensreferenzen" sowie bei Eignungsleihe gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO die entsprechende "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" vollständig ausgefüllt beizufügen. Bei nicht beantworteten Fragen oder sonstigen fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen oder Angaben wird der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV / § 41 Abs. 2 UVgO über eine Nachforderung entscheiden. Referenzen sind nur dann gültig, wenn sie die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllen; eine Nachforderung erfolgt in diesem Fall nicht. Fehlt die Angabe einer Ansprechperson auf Seiten des die Referenz gebenden Auftraggebers zum Prüfungszeitraum oder ist diese unter der angegebenen Telefonnummer nicht erreichbar und auskunftsfähig, kann eine Nachforderung einer erreichbaren und auskunftsfähigen Ansprechperson erfolgen. Entscheidet sich der Auftraggeber gegen eine Nachforderung oder reicht der Bieter die Antworten bzw. Unterlagen oder Angaben innerhalb der vom Aufraggeber gesetzten Frist nicht oder nicht vollständig nach, wird das Angebot ebenfalls ausgeschlossen. Es können mehr Referenzen als die geforderte Mindestanzahl vorgelegt werden. Berücksichtigt werden jedoch nur die Referenzen, die die Mindest-anforderungen erfüllen. Beabsichtigt der Bieter Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben, so hat er dies unter Ziffer 4.1 im Fragenkatalog darzustellen. Sofern der Bieter beabsichtigt, für seine Eignung (wirtschaftlich und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) gemäß § 47 VgV / § 34 UVgO die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so hat er dies ebenfalls im Fragenkatalog unter Ziff. 1.4. darzustellen. Die Angaben der Bieter zur Erfüllung der Eignungskriterien, einschließlich der Angaben in vorgelegten Erklärungen und Nachweisen, insbesondere die Angaben zur Qualifikation und Erfahrung der zum Einsatz kommenden Mitarbeiter gelten im Auftragsfall als vertraglich zugesichert. Dieser Fragenkatalog ist durch die verschlüsselte elektronische Übermittlung an den Auftraggeber ohne Unterschrift gültig. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, im Rahmen der Auswertung den Inhalt bei dem jeweiligen Bieter verifizieren zu lassen. Inhaltliche Änderungen des vorgegebenen Formulartextes sind unzulässig; räumliche Erweiterungen, soweit erforderlich, zulässig. Transitionskonzept, gemäß Ziff. 4.1 und Lösungskonzept, gemäß Ziff. 4.2 sind zwingend mit dem Angebot abzugeben und können nicht nachgefordert werden. Ihr Fehlen bedingt den zwingenden Ausschluss des Angebotes.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 26.08.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 554209-2025
Vergleichbare Verfahren269vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag287 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 39 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

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SSSVA System Vertrieb Alexander GmbHWiesbaden3002.03.202625,5 Mio. €steigend
HGHansefit GmbHBremen2007.09.20261 Mio. €stabil
]A]init[ AG für digitale KommunikationBerlin2004.08.20262,8 Mio. €steigend
UAUNITY AGBüren2002.06.20261,4 Mio. €steigend
HGHBSN GmbHHornburg2027.03.2026 - steigend
SGSThree GmbHFrankfurt am Main2027.02.202616,9 Mio. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (73) · Berlin (66) · Bayern (32) · Baden-Württemberg (16) · Hamburg (15) · Niedersachsen (13)

Laufende Rahmenverträge

Nordrhein-Westfalen
  • Datenanalysesoftware IDEA mit Lizenzen, Pflege und HerstellerdienstleistungenCaseWare Germany GmbHBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonn, Deutschland
    16,5 Mio. €
    15.10.2024noch 1 Monat15.10.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Software und Dienstleistungen für ein Gesundheitsinformationsmanagementsystemthe i-engineers GmbHBAAINBw G2.1Koblenz, Deutschland
    16.12.2024noch 1 Monat31.10.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • First-Level-IT-Support und User-Help-Desk für die Datenschutzbeauftragte des BundesPaul IT-Service GmbHBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonn, Deutschland
    08.11.2024noch 2 Monate08.11.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Beratung zu IT-Netz-Infrastrukturen für BundesbehördenCONET Solutions GmbHBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonn, Deutschland
    13.11.2024noch 2 Monate13.11.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lieferung von Cloud-SG-Produkten und produktnahen DienstleistungenBechtle AGBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonn, Deutschland
    42 Mio. €
    26.11.2024noch 2 Monate26.11.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Entwicklung von Prüfkriterien und Prüfmethoden für cloudbasierte KI-SystemePricewaterhouseCoopers GmbH WPGBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonn, Deutschland
    2 Mio. €
    23.12.2024noch 3 Monate23.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

BARMER Beschaffung und Vergabe

Aktiv seit 2023 · 104 Verfahren
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Verfahren pro Jahr37Ø seit 2023
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 104 seit 2023Spitze KW 21 · 2026 · 6

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Rahmenverträge für Arzneimittel mit verschiedenen WirkstoffenAuftragnehmer nicht veröffentlichtBARMER Beschaffung und VergabeWuppertal, Deutschland
    02.09.2025noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Erstellung von Seminarpaketen und Durchführung von Online-Seminaren zur SozialversicherungMBO Verlag GmbHBARMER Beschaffung und VergabeWuppertal, Deutschland
    12.12.2024noch 5 Monate28.02.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Druck und Lieferung monatlicher BriefbeilegerWarlich Druck Meckenheim GmbHBARMER Beschaffung und VergabeWuppertal, Deutschland
    29.04.2024noch 7 Monate30.04.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Arzneimittel mit Denosumab und TeriflunomidAuftragnehmer nicht veröffentlichtBARMER Beschaffung und VergabeWuppertal, Deutschland
    19.06.2025noch 9 Monate30.06.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag über Arzneimittel mit verschiedenen Wirkstoffen und BeitrittsoptionAuftragnehmer nicht veröffentlichtBARMER Beschaffung und VergabeWuppertal, Deutschland
    18.12.2025noch 9 Monate30.06.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenverträge für diverse Arzneimittel mit BeitrittsoptionAuftragnehmer nicht veröffentlichtBARMER Beschaffung und VergabeWuppertal, Deutschland
    19.12.2025noch 12 Monate30.09.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rabattvereinbarungen für Abirateron-Fertigarzneimittel in zwei WirkstärkenZentiva Pharma GmbH +2 weitereBARMER Beschaffung und VergabeWuppertal, Deutschland
    -1 €
    30.06.2025noch 15 Monate31.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Beschaffung und Verlängerung von Softwarelizenzen und SubskriptionenAuftragnehmer nicht veröffentlichtBARMER Beschaffung und VergabeWuppertal, Deutschland
    24.01.2024noch 16 Monate23.01.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Pflege, Wartung und Weiterentwicklung von SAP- und GKV-AnwendungssystemenAuftragnehmer nicht veröffentlichtBARMER Beschaffung und VergabeWuppertal, Deutschland
    14 Mio. €
    02.04.2024noch 18 Monate31.03.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Beschaffung und Verlängerung von Standardsoftware-Lizenzen und SubskriptionenAuftragnehmer nicht veröffentlichtBARMER Beschaffung und VergabeWuppertal, Deutschland
    31.01.2024noch 18 Monate31.03.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
17.09.2026Arzneimittelverträge für Cyanocobalamin zur parenteralen AnwendungOffen - -
17.09.2026Nicht exklusive Arzneimittel-Rabattvereinbarungen mit BeitrittsoptionOffen - -
17.09.2026Rahmenvertrag für betrieblich-medizinische Screenings zur betrieblichen GesundheitsförderungOffen - -
09.09.2026Briefzustellung mit IdentitätsprüfungGeplant - -
04.09.2026Betrieb des GKV-Kernsystems oscare® in einer SAP-S/4HANA-UmgebungGeplant - -
03.09.2026Bundesweite Lieferung und Montage von Büro- und BesucherstühlenOffen - -
25.08.2026Arzneimittelrahmenverträge mit Beitrittsoption für diverse WirkstoffeOffen - -
24.08.2026Rahmenvertrag mit Beitrittsoption für diverse Arzneimittel und WirkstoffeOffen - -
24.08.2026Arzneimittelrahmenverträge mit Beitrittsoption für diverse WirkstoffeOffen - -
20.08.2026Rahmenvertrag für nicht exklusive Rabattvereinbarungen zu 47 ArzneimittelnOffen - -
20.08.2026Arzneimittelverträge für Clobazam mit BeitrittsoptionOffen - -
20.08.2026Arzneimittelverträge für Estriol (OVU) mit BeitrittsoptionOffen - -
19.08.2026Benchmark-Tracking zur Kundenloyalität mit OnlinebefragungenOffen - -
12.08.2026Add-In für Microsoft Word zur Erstellung barrierefreier DokumenteVergebenADaxes4 Deutschland GmbH -
12.08.2026Rahmenvertrag für betriebliche Gesundheitsförderung – psychische Gesundheit und gesundheitsorientierte Führung am ArbeitsplatzVergebenIGinsa Gesundheitsmanagement GmbH -
11.08.2026Analysevorhaben zur Weiterentwicklung des RisikostrukturausgleichsGeplant - -
05.08.2026Bereitstellung und Betrieb einer Mobile Device Cloud (MDC) inklusive SupportGeplant - -
22.07.2026Beschaffung von Microsoft Volumenlizenzen und Premium-SupportleistungenGeplant - -
22.07.2026Abschluss von Rabattvereinbarungen für diverse ArzneimittelOffen - -
21.07.2026Sanierung elektrischer Anlagen, Kommunikations- und Sicherheitstechnik sowie GebäudeautomationOffen - -
21.07.2026Sanierung der Sanitäranlagen und Feuerlöschtechnik im BARMER-Campus WuppertalOffen - -
21.07.2026Sanierung der Wärmeversorgung und Klimatisierung am BARMER-Campus WuppertalOffen - -
21.07.2026Sanierung der Lüftungsanlagen auf dem BARMER-Campus in WuppertalOffen - -
14.07.2026Rahmenvertrag für Gesundheitsförderung und Prävention in PflegeeinrichtungenVergebenTGTeam Gesundheit GmbH -
02.07.2026Erstellung, Personalisierung und Bereitstellung von elektronischen Gesundheitskarten sowie LichtbildserviceOffen - -

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