Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit und Web-Betreuung für das attoworld-Team

Was wird ausgeschrieben
Die Ludwig-Maximilians-Universität München sucht einen Dienstleister für die Öffentlichkeitsarbeit des attoworld-Teams. Der Auftrag umfasst Web-Development, Wartung sowie PR-Assistenz im Rahmen eines 720-tägigen Rahmenvertrags. Die Leistungen dienen der verständlichen Aufbereitung komplexer Forschungsinhalte für verschiedene Medienkanäle.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit des attoworld-Teams auf der Grundlage eines Rahmenvertrags Dienstleistungen in den Bereichen Web Development und Maintenance sowie PR-Assistenz zu vergeben.
Die Ludwig-Maximilians-Universität München möchte die Öffentlichkeitsarbeit für das sogenannte attoworld-Team professionalisieren. Dabei geht es vor allem darum, komplexe wissenschaftliche Forschungsergebnisse für die breite Öffentlichkeit verständlich aufzubereiten. Der beauftragte Dienstleister übernimmt dabei Aufgaben in der Web-Entwicklung und -Wartung sowie allgemeine PR-Unterstützung. Der Vertrag ist auf eine Laufzeit von 720 Tagen angelegt und umfasst unter anderem die Betreuung der Webseiten für das Centre for Advanced Laser Applications (CALA) und das Laboratory for Extreme Photonics.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zur Nichtvorlage von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Eigenerklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Eigenerklärung zur Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Arbeitsrecht
- Eigenerklärung zur beruflichen Integrität und Wettbewerbstreue
- Nachweis über die besondere Berufserfahrung der vorgesehenen Mitarbeiter
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - weder das Unternehmen des Bewerbers noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen des Bewerbers nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Der Auftraggeber kann gemäß § 56 Abs. 2 S. 1 VgV den Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV). Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 S. 2 VgV). Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV). Es besteht kein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Vermittlung der Arbeit des attoworld-Teams in der Öffentlichkeit erfordert es, komplizierte Sachverhalte verständlich und nachvollziehbar für unterschiedliche Medien bzw. Kanäle aufzubereiten. Das Team der Öffentlichkeitsarbeit unterhält und pflegt mehrere Webseiten, die sich thematisch mit den einzelnen Forschungsfeldern beschäftigen. Dazu kommen Homepages für zwei Forschungscenter, dem Centre for Advanced Laser Applications (CALA) und dem Laboratory for Extreme Photonics. Zudem gibt es die Homepage www.photonworld.de, die sich populärwissenschaftlich mit dem Thema "Laser und Licht" beschäftigt. Neben den Webauftritten veröffentlicht das PR-Team regelmäßig Pressemitteilungen, Newsletter, Flyer und Broschüren zu den jeweiligen Forschungsthemen. Die Grundlage für eine Veröffentlichung ist meist eine wissenschaftliche Publikation in den renommierten Forschungsmagazinen "Nature" und "Science". Zum Aufgabenbereich des PR-Teams gehören auch Präsenzen auf Messen und den regelmäßig stattfindenden Tagen der offenen Tür auf dem Forschungscampus Garching, sowie öffentliche Vorträge, wie etwa in der Reihe "Wissenschaft für jedermann" im Deutschen Museum. Social-Media-Aktivitäten auf Facebook, Instagram und LinkedIn runden das PR-Portfolio ab und gewinnen immer mehr an Bedeutung. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit bettet sich der an den Auftragnehmer zu vergebende Auftrag ein. Er enthält Aufgabenfelder in den zwei Leistungsbereichen Web Development und Maintenance sowie PR-Assistenz. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price40%
Die Punkteverteilung im Wertungskriterium Preis erfolgt wie nachfolgend dargestellt: PAngebot = 5 x (Wniedrigst / WAngebot) PAngebot = Punktzahl zu bewertendes Angebot Wniedrigst = Wertungssumme des Angebots, in dem diese Summe von allen Angeboten im Wettbewerb am niedrigsten ist. WAngebot = Wertungssumme des zu bewertenden Angebots. Die in einem Wertungskriterium erzielten Punkte (P) werden zunächst mit der jeweiligen prozentualen Gewichtung (G) des Kriteriums multipliziert (bspw. 5 Punkte mal 40% = 200 Punkte), um jeweils die gewichtete Gesamtpunktzahl (GPZ) für das Wertungskriterium zu ermitteln. Die gewichteten Gesamtpunktzahlen werden schließlich addiert (bspw. 200 + 200 + 100 = 500). Der Bieter mit den meisten Punkten wird ausgewählt.
- quality40%
Das Konzept (schriftlich oder in Textform im Umfang von max. 10 Seiten DIN-A4, Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) soll eine prognostische Darstellung enthalten, wie der Bieter die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Aufgaben umzusetzen wird. In dem Konzept muss der Bieter insbesondere auf folgende Aspekte eingehen: - Personalansatz: Projektleiter / Hauptansprechpartner, zur Auftragsausführung vorgesehene Mitarbeiter / Teamstruktur, Umgang mit Personalausfällen und Kündigungen (Personalersatz) - Projektstruktur: interne und externe Steuerung der Projekte, regelmäßig vorgesehene Maßnahmen und Abläufe (wie bspw. regelmäßige Besprechungen), Reaktionszeiten, Kommunikation mit dem Auftraggeber - Dokumentation: Darstellung, wie der Bieter die vollständige Dokumentation der Leistungen vornehmen und hierdurch sicherstellen wird, dass künftig ein Dritter die Leistungen erbringen kann - Beispiel für Web Development und Maintenance: Darstellung, wie der Bieter eine Performanceanalyse und -optimierung von Seitenaufrufen vornimmt Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorgenannten Punkten nicht um Unterkriterien handelt, die selbstständig bewertet werden, sondern um Vorgaben für den Inhalt des Konzepts. Die Bewertung des Konzepts erfolgt nach dem nachfolgend dargestellten Maßstab: 5 Punkte: Die Voraussetzungen für eine Bepunktung mit 4 Punkten (s.u.) sind erfüllt. Darüber hinaus lässt das Konzept des Bieters im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und den Konzeptvorgaben genannten Ziele und Vorgaben in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers eine außergewöhnlich gute Vertragsdurchführung erwarten, beispielsweise weil konzeptionelle Aspekte behandelt werden, die in der Leistungsbeschreibung und den Konzeptvorgaben nicht benannt bzw. gefordert worden sind und/oder welche die einzelnen Leistungsbereiche in besonderer Weise miteinander verknüpfen und deren Umsetzung in besonderem Maße als dienlich erscheint ("Übererfüllung"). 4 Punkte: Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und den Konzeptvorgaben genannten Ziele und Vorgaben lässt das Konzept des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers eine einwandfreie Vertragsdurchführung erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung keine Kritikpunkte/Schwächen. 3 Punkte: Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und den Konzeptvorgaben genannten Ziele und Vorgaben lässt das Konzept des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers eine im Wesentlichen ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung nur wenige Kritikpunkte / Schwächen. 2 Punkte: Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und den Konzeptvorgaben genannten Ziele und Vorgaben lässt das Konzept des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers eine mit Einschränkungen noch ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung mehrere Kritikpunkte/Schwächen. 1 Punkt: Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und den Konzeptvorgaben genannten Ziele und Vorgaben lässt das Konzept des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers eine mit erheblichen Defiziten behaftete, gerade noch als den Anforderungen dieser Vergabeunterlagen genügende Vertragsdurchführung erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung zahlreiche Kritikpunkte/Schwächen. 0 Punkte: Im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung und den Konzeptvorgaben genannten Ziele und Vorgaben lässt das Konzept des Bieters in der prognostischen Bewertung des Auftraggebers keine den in diesen Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen genügende Vertragsdurchführung erkennen oder erwarten; der Auftraggeber erkennt in der prognostischen Beurteilung gravierende Kritikpunkte/Schwächen. Hinweis: Bei der Bewertung eines Konzeptes mit 0 Punkten erfolgt der Ausschluss des Angebots! Die in einem Wertungskriterium erzielten Punkte (P) werden zunächst mit der jeweiligen prozentualen Gewichtung (G) des Kriteriums multipliziert (bspw. 5 Punkte mal 40% = 200 Punkte), um jeweils die gewichtete Gesamtpunktzahl (GPZ) für das Wertungskriterium zu ermitteln. Die gewichteten Gesamtpunktzahlen werden schließlich addiert (bspw. 200 + 200 + 100 = 500). Der Bieter mit den meisten Punkten wird ausgewählt.
- quality20%
Die Bewertung in diesem Kriterium erfolgt auf der Grundlage einer Eigenerklärung bzgl. der besonderen Berufserfahrung der zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter. Die Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen als Anlage 5 beigefügt. Aus Gründen der Vergleichbarkeit der Angebote dürfen in der Eigenerklärung nur Angaben für maximal vier zur Auftragsausführung vorgesehene Mitarbeiter gemacht werden. Je Mitarbeiter dürfen jeweils nur Angaben für einen der beiden Leistungsbereiche gemacht werden, d.h. also entweder für den Leistungsbereich Web Development und Maintenance oder für den Leistungsbereich PR-Assistenz. Der Auftraggeber behält sich vor, die besondere Berufserfahrung durch Vorlage von Arbeitszeugnissen / Arbeitsbescheinigungen des ehemaligen oder aktuellen Arbeitsgebers zu überprüfen! Wird festgestellt, dass die zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter nicht über die in den Eigenerklärungen benannte besondere Berufserfahrung verfügen, wird das Angebot ausgeschlossen! Wenn die zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter in einem der beiden Leistungsbereiche (Web Development und Maintenance oder PR-Assistenz) über die nachfolgend genannte besondere Berufserfahrung verfügen, wird/werden hierauf je Unterkriterium ein Punkt(e) vergeben. Je Mitarbeiter können somit maximal fünf Punkte erzielt werden. 1) Leistungsbereich Web Development und Maintenance Berufserfahrung in der strategischen Konzeption, Planung, Koordination und Weiterentwicklung von Website- und Digitalprojekten: 1 Punkt Berufserfahrung in der Begleitung der Umsetzung, technischen Betreuung und Weiterentwicklung moderner Websites und digitaler Plattformen mit besonderem Schwerpunkt auf TYPO3 sowie Kenntnisse in HTML, CSS, JavaScript, gängigen Frameworks und weiteren Content-Management-Systemen: 1 Punkt Berufserfahrung mit den Programmiersprachen Java und C++ sowie Kenntnisse in objektorientierter Programmierung: 1 Punkt Berufserfahrung in der Abstimmung technischer, gestalterischer und redaktioneller Anforderungen, der Koordination interner und externer Beteiligter sowie in der Qualitätssicherung digitaler Projekte: 1 Punkt Berufserfahrung in den Bereichen Datenbanken, Systemadministration, Hosting, Monitoring, Datenschutz und digitale Barrierefreiheit sowie sicherer Umgang mit Adobe Creative Cloud, insbesondere Photoshop, Illustrator und InDesign: 1 Punkt 2) Leistungsbereich PR-Assistenz Produktion von Kurzfilmen (Redaktion und Postproduktion) 1 Hörspiel - Produktion zur populärwissenschaftlichen Vermittlung von Forschungsthemen (für Kinder- und Jugendliche): 1 Punkt Redaktion von Artikeln für Online und Print Veröffentlichungen: 1 Punkt Erfahrung im Verfassen von Redebeiträgen: 1 Punkt Kuratieren von Ausstellungen: 1 Punkt Da nur Angaben für maximal vier zur Auftragsausführung vorgesehene Mitarbeiter (und je Mitarbeiter jeweils nur für einen der beiden Leistungsbereiche Web Development und Maintenance ODER PR-Assistenz) gemacht werden dürfen, können in diesem Wertungskriterium insgesamt maximal 20 Punkte erzielt werden. Die erzielte Punktzahl wird sodann durch die Anzahl der Mitarbeiter dividiert, für die Angaben gemacht worden sind (maximal 4 Mitarbeiter); das so erzielte Punktergebnis (insgesamt maximal 5 Punkte) fließt in die unter Ziffer 5 genannte Wertungsmatrix ein. Die in einem Wertungskriterium erzielten Punkte (P) werden zunächst mit der jeweiligen prozentualen Gewichtung (G) des Kriteriums multipliziert (bspw. 5 Punkte mal 40% = 200 Punkte), um jeweils die gewichtete Gesamtpunktzahl (GPZ) für das Wertungskriterium zu ermitteln. Die gewichteten Gesamtpunktzahlen werden schließlich addiert (bspw. 200 + 200 + 100 = 500). Der Bieter mit den meisten Punkten wird ausgewählt.
Zeitplan
- 28. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 27. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung