Erstellung eines Abfallwirtschaftsplans für Siedlungs-, Bau- und Abbruchabfälle in NRW

Was wird ausgeschrieben
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW sucht Unterstützung bei der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans für Siedlungsabfälle sowie dessen Erweiterung um Bau- und Abbruchabfälle. Der Auftrag umfasst die fachliche Ausarbeitung, Datenanalyse und die Begleitung der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren für den Planungszeitraum bis 2038. Die Laufzeit erstreckt sich über die Erarbeitung des integrierten Teilplans.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Unterstützung bei der Erarbeitung des "Abfallwirtschaftsplans - Teilplan für die Bereiche Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle" Einführung/Ausgangslage Hintergrund Abfallwirtschaftspläne stellen eine zentrale Planungsgrundlage der Bundesländer zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit und zur Umsetzung der Abfallhierarchie dar. Sie enthalten unter anderem Informationen zu Rechtsgrundlagen sowie zu Art, Menge, Ursprung und Verbleib der Abfälle. Sie stellen die Entsorgungsstruktur und zu Grunde liegende Leitprinzipien dar und benennen Ziele und Maßnahmen zur Förderung der Abfallhierarchie, insbesondere der Abfallvermeidung, der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings. Zudem werden in Abfallwirtschaftsplänen die Abfallmengen für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren prognostiziert und der Anlagenbestand wird mit dem künftigen Bedarf verglichen. Der derzeitige "Abfallwirtschaftsplan - Teilplan (AWP - TP) Siedlungsabfälle" des Landes Nordrhein-Westfalen wurde im April 2016 im Ministerialblatt veröffentlicht und wurde im März 2023 durch eine Technische Ergänzung an neue Anforderungen der EU-Abfallrahmenrichtlinie (ARRL) an Abfallwirtschaftspläne angepasst. Da mehrere Inhalte des "AWP - TP Siedlungsabfälle" nicht mehr aktuell sind, ist dieser jetzt für den Planungszeitraum bis 2038 fortzuschreiben. Ergänzt werden soll der TP Siedlungsabfälle um den Bereich der Bau- und Abbruchabfälle, sodass ein integrierter Teilplan für die Bereiche Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle erstellt wird. Ziele Mit der Erstellung des "AWP - TP Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle" soll die Entsorgungssicherheit in NRW gesichert, dokumentiert und die Umsetzung der Abfallhierarchie gestärkt werden. Vorgaben zur Erstellung von Abfallwirtschaftsplänen sind im Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes (KrWG) sowie im Landeskreislaufwirtschaftsgesetz NRW (LKrWG) enthalten. Gemäß § 30 KrWG müssen Abfallwirtschaftspläne unter anderem die folgenden Aspekte darstellen: - Ziele der Abfallvermeidung, der Abfallverwertung, insbesondere der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings, sowie der Abfallbeseitigung, - getroffene Maßnahmen zur Abfallvermeidung und die bestehende Situation der Abfallbewirtschaftung, - erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallverwertung und Abfallbeseitigung einschließlich einer Bewertung der Maßnahmen hinsichtlich ihrer Eignung zur Zielerreichung sowie - Abfallentsorgungsanlagen, die zur Sicherung der Beseitigung von Abfällen sowie der Verwertung von gemischten Abfällen aus privaten Haushaltungen einschließlich solcher, die dabei auch in anderen Herkunftsbereichen gesammelt werden, erforderlich sind. Außerdem ist eine Prognose mit Blick auf die zu erwartenden Entwicklungen des Abfallaufkommens und des zukünftigen Bedarfs an Abfallentsorgungsanlagen in NRW für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren zu erstellen. Darüber hinaus müssen Abfallwirtschaftspläne Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhinderung jeglicher Form von Vermüllung sowie zur Reinigung der Umwelt von Abfällen jeder Art enthalten. Zusätzlich müssen Abfallwirtschaftspläne geeignete qualitative und quantitative Indikatoren und Zielvorgaben enthalten, in Bezug auf a) die Menge des anfallenden Abfalls und seine Behandlung und b) die Siedlungsabfälle, die energetisch verwertet oder beseitigt werden. Ein Überblick über alle erforderlichen Inhalte von Abfallwirtschaftsplänen findet sich zudem in § 30 KrWG. Bei der Erstellung von Abfallwirtschaftsplänen sind gemäß § 31 KrWG die Gemeinden und die Landkreise sowie ihre jeweiligen Zusammenschlüsse und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu beteiligen. Außerdem sind die Abfallwirtschaftspläne zwischen den Bundesländern abzustimmen und die Öffentlichkeit ist gemäß § 32 KrWG zu beteiligen. Im Rahmen dieses Auftrags soll das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) bei der Ausarbeitung bestimmter Inhalte des "AWP - TP Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle" und bei der Durchführung des Beteiligungsverfahrens unterstützt werden.
Das Umweltministerium von Nordrhein-Westfalen lässt einen neuen Abfallwirtschaftsplan erstellen, der die Entsorgung von Siedlungsabfällen sowie Bau- und Abbruchabfällen für die kommenden Jahre regelt. Ein externer Dienstleister soll das Ministerium dabei unterstützen, die notwendigen Daten auszuwerten, den Plan inhaltlich auszuarbeiten und die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung von Kommunen und Öffentlichkeit zu organisieren. Da der bisherige Plan veraltet ist, muss dieser für den Zeitraum bis 2038 grundlegend überarbeitet und um den Bereich Bau- und Abbruchabfälle ergänzt werden. Es handelt sich um eine komplexe fachliche Beratungs- und Planungsleistung im Bereich der öffentlichen Umweltverwaltung.
Aufteilung in Lose
1 LotDer "AWP - TP Siedlungsabfälle- sowie Bau- und Abbruchabfälle" wird federführend vom MUNV erstellt. Die Datenbereitstellung erfolgt durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) sowie durch das Statistische Landesamt (IT.NRW). Zur Erstellung des "AWP - TP Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle" wird das MUNV durch die Auftragnehmerin unterstützt, die Teile des o.g. Prozesses in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber konkretisiert, ausarbeitet und verschriftlicht. Folgende Leistungen sind durch die Auftragnehmerin zu erbringen: a) Leistungsbaustein A: Erstellung der Zehnjahresprognosen für (1) Siedlungsabfälle sowie (2) Bau- und Abbruchabfälle hinsichtlich der Entwicklung des Abfallaufkommens und des zukünftigen Bedarfs an Abfallentsorgungsanlagen (z.B. Deponien, Siedlungsabfallverbrennungsanlagen) in NRW. Die beiden Prognosen für (1) Siedlungsabfälle sowie (2) Bau- und Abbruchabfälle sollen - jeweils auf Daten des Jahres 2025 basieren und den Prognosezeitraum bis 2038 abdecken und - jeweils die Entwicklung von zwei Szenarien beinhalten, die auf unterschiedlichen Grundannahmen - z.B. zur abfallwirtschaftlichen Entwicklung - beruhen. Die Auftragnehmerin stimmt sich zu Beginn der Projektlaufzeit mit dem Auftraggeber über die verwendete Methodik zur Prognoseerstellung ab. Daten (z.B. zu Abfallaufkommen, Deponiekapazitäten und Bevölkerung) für die Jahre bis 2025 sowie Bevölkerungsprognosen werden vom LANUK sowie von IT.NRW in digitaler Form bereitgestellt. Bei den Daten handelt es sich in Teilen um Rohdaten; also um Datentabellen aus denen die Auftragnehmerin in Abstimmung mit dem Auftraggeber die für die Prognose erforderlichen Daten ableitet bzw. auswählt. Zur Entwicklung der beiden Prognosen für Siedlungsabfälle sowie für Bau- und Abbruchabfälle führt die Auftragnehmerin zwei Workshops unter Beteiligung u.a. von Fachverwaltung, Verbänden und weiteren Experten durch (sollte ggf. ein zusätzlicher Workshop notwendig sein, wird der Auftraggeber dies frühzeitig der Auftragnehmerin mitteilen). Die Inhalte der Workshops werden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin abgestimmt. Die Workshops können dazu dienen, weitere Hinweise zur Datengrundlage zu erhalten oder vorläufige Ergebnisse zu besprechen. Die Auftragnehmerin organisiert und protokolliert die Workshops in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die Moderation der Workshops wird gemeinsam von Auftraggeber und Auftragnehmerin durchgeführt. b) Leistungsbaustein B: Entwicklung von Maßnahmenempfehlungen zur Umsetzung der Abfallhierarchie für die folgenden Abfallströme : - Sperrmüll, - Wertstoffe (d.h. Kunststoff, Holz, Glas, Metall, Papier, Textilien), - kritische Rohstoffe aus Elektroaltgeräten - Bau- und Abbruchabfälle Darüber hinaus sollen Maßnahmenempfehlungen zur Bekämpfung und Verhinderung jeglicher Form von Vermüllung (Littering) sowie zur Reinigung der Umwelt von Abfällen jeder Art entwickelt werden. Die empfohlenen Maßnahmen sollen insbesondere durch das Land NRW sowie durch die öffentlich-rechtlichen Entsorger (örE) bzw. die Kommunen umgesetzt werden können. Sie sollen in Form von fünf drei- bis sechsseitigen Diskussionspapieren als Word-Dokumente verschriftlicht werden, die u.a. als Vorbereitung für fünf Workshops zu abfallstromspezifischen Themen sowie zum Thema Littering dienen. An diesen Workshops nehmen neben Vertreter*innen der Landesverwaltung insbesondere Fachexpert*innen und Verbandsvertreter*innen teil. Der inhaltliche Zuschnitt der Diskussionspapiere wird zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin abgestimmt. Die Workshops finden im Dienstgebäude des MUNV statt und werden durch den Auftraggeber organisiert, durchgeführt und protokolliert. Die oben genannten fünf Diskussionspapiere sind in finaler, d.h. bereits mit dem Auftraggeber abgestimmter, Form dem Auftraggeber spätestens bis zu den folgenden Zeitpunkten vorzulegen: - ein Diskussionspapier bis zum 28. Februar 2027 - zwei weitere Diskussionspapiere bis zum 31. März 2027 - zwei weitere Diskussionspapiere bis zum 30. April 2027 c) Leistungsbaustein C: Entwicklung von Empfehlungen für geeignete qualitative und quantitative Indikatoren und Zielvorgaben für die Menge des anfallenden Abfalls und seine Behandlung bei den folgenden Abfallströmen: - Restmüll, - Sperrmüll, - Wertstoffe (d.h. Kunststoff, Holz, Glas, Metall, Papier, Textilien), - Bio- und Grünabfälle, - kritische Rohstoffe aus Elektroaltgeräten sowie - Bau- und Abbruchabfälle Die Auftragnehmerin erstellt Empfehlungen zu entsprechenden Indikatoren und Zielen für Siedlungsabfälle, die energetisch verwertet oder beseitigt werden. d) Leistungsbaustein D: Unterstützung des Auftraggebers bei der Durchführung der Beteiligungsverfahren gemäß § 31 Abs. 2 und § 32 KrWG. Insbesondere erstellt die Auftragnehmerin in Abstimmung mit dem Auftraggeber eine Synopse der Rückmeldungen aus dem Verfahren zur Beteiligung von Kommunen, Landkreisen, kreisfreien Städten, öffentlich-rechtlichen Entsorgern und allgemeiner Öffentlichkeit. Die Rückmeldungen aus dem Beteiligungsverfahren leitet das MUNV der Auftragnehmerin in digitaler Form zu. Zudem verfasst die Auftragnehmerin in Abstimmung mit dem Auftraggeber Vorschläge zur Einarbeitung der Rückmeldungen aus dem Beteiligungsverfahren in den AWP-Entwurf. Details zu dem konkreten Leistungsinhalt und den einzelnen Leistungsbausteinen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Zeitplan
- 27. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung