Unterhaltsreinigung und Abfallentsorgung am Flughafen München

Was wird ausgeschrieben
Die Flughafen München GmbH schreibt umfangreiche Reinigungs- und Entsorgungsleistungen für verschiedene Terminalbereiche, Kantinen und Büroflächen aus. Der Auftrag ist in fünf Lose unterteilt und umfasst neben der Unterhaltsreinigung auch Glas-, Fassaden- und Industriereinigungen im laufenden Betrieb. Die Leistungen erstrecken sich über die gesamte Infrastruktur des Flughafens inklusive der Flächen der eurotrade GmbH.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Leistungen der Unterhaltsreinigung (Gebäudereinigung, Glasreinigung, Fassadenreinigung, Anlagenreinigung, Industriereinigung), sowie die Entleerung von Abfallbehältern (einschließlich des Transports der Abfälle zu den vorgesehenen Sammelstellen des Flughafens München) am Flughafen München in den Bereichen Terminal 1 inkl. Terminal 1 Pier und Gepäckförderanlage Terminal 1, Nördliches und südliches Bebauungsband, Kantinen, Munich Airport Center (MAC) und Zentralbereich, Verkaufs-, Büro- und Logistikflächen der eurotrade Flughafen München Handels-GmbH im Terminal 1, sowie im Terminal 1 Pier, Terminal 2 und Satelliten-Terminal unterteilt in folgende Lose: Los 1 - Terminal 1 inkl. Terminal 1 Pier und Gepäckförderanlage Terminal 1 Los 2 -Nördliches und südliches Bebauungsband Los 3 - Kantinen Los 4 - Munich Airport Center (MAC) und Zentralbereich Los 5 - Verkaufs-, Büro- und Logistikflächen der eurotrade Flughafen München Handels-GmbH im Terminal 1, sowie im Terminal 1 Pier, Terminal 2 und Satelliten-Terminal Passagierkapazitäten der Terminals p.a.: Terminal 1 & T1 Pier: ca. 20 Mio. Terminal 2 & Satellit: ca. 36 Mio.
Der Flughafen München sucht Dienstleister für die umfassende Reinigung und Abfallentsorgung in seinen Terminals, Kantinen und Bürogebäuden. Die Arbeiten finden teilweise im laufenden Flugbetrieb und unter Publikumseinfluss statt, was hohe Anforderungen an die Logistik und Zuverlässigkeit stellt. Der Auftrag ist in fünf Lose unterteilt, die unterschiedliche Bereiche wie das Terminal 1, das Munich Airport Center oder die Flächen der Flughafen-Handelsgesellschaft eurotrade abdecken. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch verschiedene Erklärungen, etwa zum Ausschluss von Straftaten oder zur Einhaltung von Lieferkettensorgfaltspflichten, nachweisen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
- Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe (Sanktionen)
- Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern gemäß Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO
Aufteilung in Lose
5 LoteGebäudereinigung, Glasreinigung, Fassadenreinigung, Anlagenreinigung, Industriereinigung und Abfallverbringung Die Leistungen sind sowohl im öffentlichen als auch im nichtöffentlichen Bereich des Flughafen München zu erbringen. Darüber hinaus sind die Leistungen während der Nacht, während der Flugbetriebszeit bzw. im laufenden Betrieb, sowie unter Publikumseinflüssen auszuführen. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zu reinigende Bodenfläche (Bodenfläche = Grundfläche des Objektes über alle Stockwerke in qm ohne Wände/Fassaden): ca. 238.000 m2 Passagierkapazitäten der Terminals p.a.: Terminal 1 & T1 Pier: ca. 20 Mio. Terminal 2 & Satellit: ca. 36 Mio.
Gebäudereinigung, Glasreinigung, Fassadenreinigung, Anlagenreinigung, Industriereinigung und Abfallverbringung Die Leistungen sind sowohl im öffentlichen als auch im nichtöffentlichen Bereich des Flughafen München zu erbringen. Darüber hinaus sind die Leistungen im laufenden Betrieb, sowie unter Publikumseinflüssen auszuführen. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zu reinigende Bodenfläche (Bodenfläche = Grundfläche des Objektes über alle Stockwerke in qm ohne Wände/Fassaden): ca. 134.000 m2 Passagierkapazitäten der Terminals p.a.: Terminal 1 & T1 Pier: ca. 20 Mio. Terminal 2 & Satellit: ca. 36 Mio.
Gebäudereinigung, Glasreinigung, Fassadenreinigung, Reinigung von Küchen und Kantinen und Abfallsammel- und Transportleistungen Die Leistungen sind sowohl im öffentlichen als auch im nichtöffentlichen Bereich des Flughafen München zu erbringen. Darüber hinaus sind die Leistungen während der Nacht, während der Flugbetriebszeit bzw. im laufenden Betrieb, sowie unter Publikumseinflüssen auszuführen. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zu reinigende Bodenfläche (Bodenfläche = Grundfläche des Objektes über alle Stockwerke in qm ohne Wände/Fassaden): ca. 8.500 m2 Passagierkapazitäten der Terminals p.a.: Terminal 1 & T1 Pier: ca. 20 Mio. Terminal 2 & Satellit: ca. 36 Mio.
Gebäudereinigung, Glasreinigung, Fassadenreinigung, Reinigung von Außenflächen, Winterdienst und Abfallverbringung Die Leistungen sind ausschließlich im öffentlichen Bereich des Flughafen München zu erbringen. Darüber hinaus sind die Leistungen während der Nacht, während der Flugbetriebszeit bzw. im laufenden Betrieb, sowie unter Publikumseinflüssen auszuführen. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zu reinigende Bodenfläche (Bodenfläche = Grundfläche des Objektes über alle Stockwerke in qm ohne Wände/Fassaden): ca. 86.000 m2 Passagierkapazitäten der Terminals p.a.: Terminal 1 & T1 Pier: ca. 20 Mio. Terminal 2 & Satellit: ca. 36 Mio.
Gebäudereinigung, Glasreinigung, Fassadenreinigung und Abfallverbringung Die Leistungen sind sowohl im öffentlichen als auch im nichtöffentlichen Bereich des Flughafen München zu erbringen. Darüber hinaus sind die Leistungen während der Flugbetriebszeit bzw. im laufenden Betrieb, sowie unter Publikumseinflüssen auszuführen. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zu reinigende Bodenfläche (Bodenfläche = Grundfläche des Objektes über alle Stockwerke in qm ohne Wände/Fassaden): ca. 27.000 m2 Passagierkapazitäten der Terminals p.a.: Terminal 1 & T1 Pier: ca. 20 Mio. Terminal 2 & Satellit: ca. 36 Mio.
Zuschlagskriterien
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Zeitplan
- 29. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung