Unterhaltsreinigung für die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora
Was wird ausgeschrieben
Die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora schreibt einen Dienstleistungsauftrag für die Unterhaltsreinigung ihrer Liegenschaften aus. Der Vertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren, beginnend am 01.12.2026 bis zum 30.11.2031. Es handelt sich um ein nichtoffenes Verfahren.
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Vertrag für Reinigungsdienstleistungen von 01.12.2026 bis 30.11.2031
Die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Unterhaltsreinigung ihrer Standorte in Weimar und Nordhausen. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von fünf Jahren, von Dezember 2026 bis November 2031. Interessierte Unternehmen müssen sich in einem zweistufigen Verfahren bewerben, bei dem zunächst die Eignung geprüft wird. Da es sich um eine öffentliche Einrichtung handelt, müssen Bieter diverse gesetzliche Ausschlusskriterien erfüllen, die unter anderem die Zuverlässigkeit und Integrität des Unternehmens betreffen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß GWB-Ausschlussgründen
- Einhaltung der nationalen Ausschlussgründe nach ThürVgG
- Einhaltung der Vorgaben der VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs.1 Nr.6,7,8 und 9 GWB Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs.1 Nr.4 u. 5 GWB Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs.1 Nr.1 GWB Falkultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr.2 GWB Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs.1 Nr.2 u. 3 GWB Falkultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Falkultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr.7 GWB Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr.10 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Es gelten die nationalen Ausschlussgründe nach ThürVgG und VgV Falkultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr.3 GWB Falkultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr.8 u. 9 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr.1 GWB Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 Nr.1 GWB Falkultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr.4 GWB Falkultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr.6 GWB
Aufteilung in Lose
1 LotVertrag für Reinigungsdienstleistungen von 01.12.2026 bis 30.11.2031
Zeitplan
- 9. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung