TED·278397-2026

Unterhaltsreinigung sowie Glas- und Rahmenreinigung für Behördenliegenschaft in Bonn

Bundesamt für Soziale SicherungBonn, GermanyVeröffentlicht 23. Apr. 2026
Auftragswert
€1.6M
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
28. Mai 2026
-1 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundesamt für Soziale Sicherung in Bonn vergibt Reinigungsleistungen in zwei Losen. Los 1 umfasst die tägliche Unterhaltsreinigung von Büros, Fluren, Besprechungs- und Aufenthaltsräumen, Sanitäranlagen sowie sonstigen Flächen. Los 2 beinhaltet die Glas- und Rahmenreinigung aller Fensterflächen inklusive Rahmen, Fensterbänke und Glastüren zweimal jährlich. Der geschätzte Auftragswert liegt bei rund 1,7 Mio. EUR, die Angebotsfrist endet am 28. Mai 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Los 1: Unterhaltsreinigung: regelmäßige Reinigung von Büros, Fluren, Besprechungs- und Aufenthaltsräumen, Sanitäranlagen sowie sonstiger Flächen (täglicher Bedarf) Los 2: Glas- und Rahmenreinigung: Reinigung aller Fensterflächen inkl. Rahmen, Fensterbänke und Glastüren (2 x jährlich)

VergabeHero-Einschätzung

Die Bundesbehörde Bundesamt für Soziale Sicherung in Bonn vergibt die Reinigung ihrer Liegenschaft. Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1 ist die tägliche Unterhaltsreinigung von Büros, Fluren, Besprechungsräumen und Sanitäranlagen, Los 2 die twice-yearly Fensterreinigung inklusive Rahmen und Glastüren. Der geschätzte Gesamtwert beträgt etwa 1,7 Millionen Euro für die Vertragslaufzeit. Bieter müssen unter anderem Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen nach GWB, eine Antikorruptionserklärung sowie Nachweise zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorlegen. Zusätzlich ist eine Erklärung zum Bezug zur Russischen Föderation erforderlich.

Facility ServicesGovernmentFacility ManagementCleaning ServicesPublic Sector CleaningGovernment BuildingWindow CleaningOffice CleaningFederal Authority
Eignung

Zentrale Anforderungen

7 Punkte
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
  • Antikorruptionserklärung mit Vertragsstrafe (10 % des Auftragswerts)
  • Erklärung zum Bezug zur Russischen Föderation gemäß EU-Verordnung 833/2014
  • Nachweis der Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
  • Keine Einträge im Gewerbezentralregister
  • Nachweis ordnungsgemäßer Berufsgenossenschaftsbeiträge
  • Nachweis der Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

EIGENERKLÄRUNG ZU AUSSCHLUSSGRÜNDEN GEM: § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB I. Ich erkläre/ wir erklären, dass wir in dem Staat, in dem wir niedergelassen sind, zur Berufsausübung berechtigt sind. II. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n): III. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfülle(n): IV. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem noch bestehenden, nicht tilgungsreifen Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat (z.B. Verstoß nach § 21 Mindestlohngesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz), mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden bin/sind. Mir/Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber auch im Falle der vorstehenden Erklärung jederzeit zusätzliche Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung anfordern kann. Mir/Uns ist ebenfalls bekannt, dass der Auftraggeber bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,-- € inkl. USt. für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 Nr. 4 der Gewerbeordnung anfordert. V. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von Abs. 2 LkSG belegt worden sind. VI. Ich /wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an: VII. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmern zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen. Bezug zur Russischen Föderation Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren in der jeweils gültigen Fassung, Art. 1 Ziff. 12 der Verordnung (EU) 2022/879 des Rates vom 3. Juni 2022 und des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022. genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Antikorruptionserklärung 1. Die Vertragsparteien erklären ihren festen Willen, jeglicher Form von Korruption entgegenzuwirken. 2. Auftragnehmer oder ihre Beauftragten dürfen Personen, die beim Auftraggeber mit Aufgaben auf dem Gebiet der Planung oder Beschaffung betraut sind, weder unmittelbar noch mittelbar Vorteile im Sinne der §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches anbieten, versprechen oder gewähren. Diese Verpflichtung gilt auch für Nachunternehmer. 3. Handelt der Auftragnehmer der Verpflichtung nach Absatz 2 zuwider, steht dem Auftraggeber ein besonderes Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht hinsichtlich aller zwischen den Vertragsparteien bestehenden Verträgen zu. 4. Handelt der Auftragnehmer der Verpflichtung nach Absatz 2 zuwider, hat er dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 v. H. des (nach Zuwiderhandlung) vereinbarten Vertragspreises zu zahlen. Kommt es nach einer Zuwiderhandlung zu weiteren Aufträgen oder zu Unteraufträgen, sind bei der Berechnung der Vertragsstrafe auch alle weiteren Aufträge und Unteraufträge innerhalb von fünf Jahren einzurechnen. 5. Bei der Berechnung der Vertragsstrafe bleiben Aufträge außer Betracht, • bei denen der Auftragnehmer nachweist, dass die Zuwiderhandlung nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht geeignet war, den Auftrag oder die Aufträge unmittelbar oder mittelbar zu beeinflussen. In diesem Zusammenhang hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer auf Verlangen alle zur Beweisführung erforderlichen Unterlagen und Informationen aus ihrem Verantwortungsbereich zur Verfügung zu stellen. • die nach bekannt werden der Zuwiderhandlung erteilt werden. 6. Bei der Vergabe von Unteraufträgen verpflichtet sich der Auftragnehmer, mit dem Nachunternehmer die in den Absätzen 1 bis 5 enthaltenen Regelungen mit der Maßgabe zu vereinbaren, dass der Auftraggeber Begünstigter des Vertragsstrafenversprechens ist. Sonstige Eigenerklärungen Ich/Wir gebe(n) nachfolgende Eigenerklärungen hinsichtlich aller angebotenen Leistungen ab: 1. wir die deutschen Gesetze einhalten. 2. abweichende oder ergänzende eigene Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen nicht zum Bestandteil des Vertrages werden und den Ausschluss des Angebotes von der Wertung zur Folge haben können. 3. dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und wir mit anderen Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewährung von Vorteilen an Mitbewerber getroffen haben und auch nicht nach Abgabe des Angebotes treffen werden. 4. wir die vom Auftraggeber beschriebenen und zu erbringenden Leistungen als alleinverbindlich anerkennen. 5. wir mit der Speicherung und Verarbeitung der von uns mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren einverstanden sind. 6. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen uns als Bieter vorliegen und uns eine solche Eintragung auch nicht droht. 7. die Beiträge zur Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß entrichtet werden. 8. dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. den §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. 23 Abs. 2 und Abs.3 Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) nicht vorliegen. 9. Es liegen keine Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vor, die nach § 22 Abs. 2 S. 1 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden sind. 10. Mir/Uns ist bekannt, dass sich der AG vorbehält, im Fall der Zuschlagserteilung die Vorlage aktuell gültiger Bescheinigungen oder Nachweise zu den vorgenannten Punkten zu verlangen und diese innerhalb einer Frist von sechs Kalendertagen beim AG vorzulegen sind. Mir/uns ist bekannt, dass eine nicht form- oder fristgerechte Vorlage der Bescheinigungen, Nachweise oder Erklärungen zum Ausschluss meines Angebotes führt. 11. Mir/Uns ist außerdem bekannt, dass die Nichtvorlage einer der vorgenannten Eigenerklärungen (Formulare I bis VII) und Nachweise zu den Eigenerklärungen zum Ausschluss meines/unseres Angebotes aus dem Verfahren führt. Mir/uns ist bewusst, dass das Ausstellungsdatum der Nachweise zu Eigenerklärungen nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Angebotsfristende, sein darf. 12. Mir/Uns ist außerdem bekannt, dass der AG einen Abruf aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 Abs. 1 bzw. Abs. 2 WRegG vornehmen wird. 13. Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen (Formulare I bis VII) zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann. 14. Mir/Uns steht spätestens zum geplanten Ausführungsbeginn hinsichtlich fachlicher und persönlicher Eignung sowie Anzahl ausreichend Personal zur vertragsgemäßen Leistungserbringung zur Verfügung. 15. Ich/wir erklären, dass ich/wir, sofern von mir/uns kein Termin zur freiwilligen Objektbesichtigung mit dem AG abgestimmt und auch durchgeführt wurde, ich/wir auf die Möglichkeit der freiwilligen Objektbesichtigung verzichtet habe/n. 16. Ich/wir erklären, dass wir die vertraglich geforderten Reaktionszeiten einhalten werden können. 17. Ich/wir erkläre/n, dass mir/uns bewusst ist, dass auch die Erbringung der von mir/uns, angebotenen Reinigungsstunden auch eine vertragliche Hauptleistungspflicht im Rahmen eines ggf. abzuschließenden Vertrages ist. Ich/wir erkläre(n), dass die Erbringung dieser Reinigungsstunden ausreichend für die Sicherstellung des vertraglich vereinbarten Erfolgs (Ergebnis) ist. Sofern die von mir/uns angebotenen Reinigungsstunden nicht ausreichend sein sollten den vertraglich vereinbarten Erfolg (Ergebnis) zu erbringen, ist uns bewusst, dass dann mehr Reinigungsstunden zu unseren Lasten zu erbringen sind. Ich/wir haben das Angebot unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen (uneingeschränkte Erbringung der angebotenen Reinigungsstunden und Erzielung des vereinbarten Erfolgs (Ergebnis) der vereinbarten Reinigungsleistung) erstellt. Mir/uns ist bekannt, dass die Nichterbringung der vertraglich vereinbarten Reinigungsstunden zu einer Minimierung meines/unseres Vergütungsanspruchs neben einer Minderung der Vergütung wegen Schlechtleistung führen kann. Mir/uns ist bewusst, dass das Recht des AG zur Minimierung meines/unseres Vergütungsanspruchs auch dann besteht, wenn vertraglich geschuldete Reinigungsstundenden nicht erbracht wurden, aber keine Mängel festgestellt wurden. 18. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns die geforderten Erklärungen und ggf. Nachweise von Unterauftragnehmern zu fordern und innerhalb einer Frist von sechs Kalendertagen beim AG vorzulegen. 19. Ich/Wir habe(n) die Vergabeunterlagen vollständig geprüft, verstanden und bin/sind mit den Inhalten einverstanden. Der Auftraggeber wird im Einzelfall entscheiden, ob er auf der Grundlage von § 56 Abs. 2 VgV Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht auf Basis der korrigierten Formulare vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer Nachfrist nachfordert. Angebote von Bietern, die die korrigierten Formulare für die von der Vergabestelle geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise oder sonstige Angaben, auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist, nicht oder nicht vollständig enthalten, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass im Falle einer Korrektur der Preisblätter (D3 Los 1 Preisblatt Unterhaltsreinigung oder D5 Los 2 Preisblatt Glasreinigung) die Verwendung des bis dahin übersandten Preisblattes zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung führt! Eine Nachforderung des Preisblattes findet nicht statt.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Unterhaltsreinigung: regelmäßige Reinigung von Büros, Fluren, Besprechungs- und Aufenthaltsräumen, Sanitäranlagen sowie sonstiger Flächen (täglicher Bedarf)
€1.6M

Der AG und der AN vereinbaren die im Vertrag zur Erbringung von Reinigungsleistungen und den hier in dieser Leistungsbeschreibung samt Anlagen beschriebenen Leistungen zu den dort beschriebenen Bedingungen. Der AG beauftragt den AN mit • der Erbringung der laufenden Unterhaltsreinigung gemäß den in den weiteren Unterlagen vorgegebenen Reinigungsintervallen, • Sonderreinigungen auf Abruf des AG wie z. B. o Grund- bzw. Sonderreinigungen einzelner ausgewählter Gebäudebereiche und/oder ausgewählter Einrichtungsgegenstände o Bauzwischen- oder Endreinigungen und • der Steuerung, Koordination und Kontrolle dieser Leistungen, insbesondere regelmäßige Qualitätskontrollen als Eigenkontrollen sowie zusammen mit dem AG Ziele der Unterhaltsreinigung (gemäß vorgegebenen Reinigungsintervallen) sind der Werterhalt der zu pflegenden Reinigungsobjekte und die Sicherung eines zuverlässigen Hygieneniveaus in den Reinigungsobjekten. Dabei schuldet der AN insbesondere • den Werteerhalt der zu reinigenden und zu pflegenden Reinigungsobjekte (Böden, Einrichtungsgegenstände und Reinigungsobjekte) und die Sicherung des damit verbundenen Gebäudebetriebes mit dem dafür erforderlichen Reinigungs- und Hygieneniveau. • nicht nur die Erbringung der vereinbarten Leistungsstunden, sondern auch, dass die Leistungen auch in der vertraglich vereinbarten Qualität erbracht werden. Darüber hinaus ist es dem AG besonders wichtig, dass die Reinigungskräfte durch eine Objektleitung des AN in dem zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlichen Umfang fachlich und zeitlich betreut werden, da auch dieses maßgeblich die Qualität beeinflusst. Die nachfolgend beschriebenen Leistungen werden teilweise in der Anlage B2 Los 1 Leistungsverzeichnis Unterhaltsreinigung in Verbindung mit einer Kalkulationsdatei (vgl. Anlage D3 Los 1 Preisblatt Unterhaltsreinigung, Anlage D4 Los 1 Vorlage Kalkulation SVS Unterhaltsreinigung“) detaillierter beschrieben. Die Leistungsverzeichnisse und die Kalkulationsdatei sind dieser Leistungsbeschreibung als Anlagen beigefügt. In den nachfolgenden Beschreibungen wird auf diese Anlagen verwiesen. Sie sind auch nach abgestimmten Änderungen im Rahmen der Leistungserbringung Gegenstand der vom AN vertraglich geschuldeten Leistungen und demgemäß entsprechend zu berücksichtigen. Alle in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen sind mit der jeweils vereinbarten Vergütung abgedeckt, sofern das nicht explizit ausgeschlossen ist bzw. eine andere Vergütung vorgesehen ist. Die vertragsgegenständlichen Reinigungsobjekte werden in der Kalkulationsdatei (vgl. Anlage D3 Los 1 Preisblatt Unterhaltsreinigung aufgeführt. Hinsichtlich detaillierterer Informationen zum Reinigungsobjekt, insbesondere zu besonderen Reinigungsaufwänden, wird auf die beigefügte Kalkulationsdatei (vgl. Anlage D3 Los 1 Preisblatt Unterhaltsreinigung) verwiesen. Diese Leistungsbeschreibung zusammen mit ihren Anlagen untersetzt den im Vertrag beschriebenen und vom AN geschuldeten Leistungsumfang.

CPV 90911000Frist 28. Mai 2026
LOT-0002Los 2: Glas- und Rahmenreinigung: Reinigung aller Fensterflächen inkl. Rahmen, Fensterbänke und Glastüren (2 x jährlich)
€62k

Der AG und der AN vereinbaren die im Vertrag zur Erbringung von Reinigungsleistungen und den hier in dieser Leistungsbeschreibung samt Anlagen beschriebenen Leistungen zu den dort beschriebenen Bedingungen. Der AG beauftragt den AN mit • der Erbringung der regelmäßigen Glas- und Rahmenreinigung gemäß den in den weiteren Unterlagen vorgegebenen Reinigungsintervallen, • Sonderreinigungen auf Abruf des AG wie z. B. o Grund- bzw. Sonderglasreinigungen einzelner ausgewählter Gebäudebereiche und • der Steuerung, Koordination und Kontrolle dieser Leistungen Ziele der Glas- und Rahmenreinigung (gemäß vorgegebenen Reinigungsintervallen) sind der Werterhalt der zu pflegenden Reinigungsobjekte und die Sicherung eines zuverlässigen Hygieneniveaus in den Reinigungsobjekten. Dabei schuldet der AN insbesondere • den Werteerhalt der zu reinigenden und zu pflegenden Reinigungsobjekte (Glas- und Rahmenflächen), • nicht nur die Erbringung der vereinbarten Leistungsstunden, sondern auch, dass die Leistungen auch in der vertraglich vereinbarten Qualität erbracht werden. Die Durchführung der Glas- und Rahmenreinigung ist gemäß dieser Leistungsbeschreibung sowie in Verbindung mit den in der Kalkulationsdatei (vgl. Anlage D5 Los 2 Preisblatt Glasreinigung) beschrieben Leistungen durchzuführen. Alle in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen sind mit der jeweils vereinbarten Vergütung abgedeckt, sofern das nicht explizit ausgeschlossen ist bzw. eine andere Vergütung vorgesehen ist. Die vertragsgegenständlichen Reinigungsobjekte werden in der Kalkulationsdatei (vgl. Anlage D5 Los 2 Preisblatt Glasreinigung) aufgeführt. Hinsichtlich detaillierterer Informationen zu diesen Objekten wird auf die beigefügte Kalkulationsdatei (vgl. Anlage D5 Los 2 Preisblatt Glasreinigung) verwiesen. Diese Leistungsbeschreibung zusammen mit ihren Anlagen untersetzt den im Vertrag beschriebenen und vom AN geschuldeten Leistungsumfang.

CPV 90911000Frist 28. Mai 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

5 Kriterien
  • price

    Die maximal zu erreichende Punktzahl ist 45 Punkte. Die Punktverteilung je Angebot wird wie folgt ermittelt: Das Angebot mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme (brutto) erhält die maximale Punktzahl von 45 Punkten. Alle höheren, geprüften Angebotssummen (brutto) werden mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme (brutto) ins Verhältnis gesetzt, in dem der niedrigste, geprüfte Gesamtangebotspreis durch den geprüften Gesamtangebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 45 Punkten multipliziert wird. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = Angebotspreis niedrigstes Angebot x 45 / Angebotspreis des zu wertenden Angebotes Angebotene Skonti werden bei der Auswertung im Rahmen der Preisangabe nicht berücksichtigt.

  • quality

    Die maximal zu erreichende Punktzahl ist 50 Punkte. Die Punktverteilung je Angebot wird wie folgt ermittelt: Das Angebot mit der höchsten, geprüften Reinigungszeit pro Jahr erhält die maximale Punktzahl von 50 Punkten. Jede niedrigere, geprüfte Reinigungszeit pro Jahr wird mit der höchsten, geprüften Reinigungszeit pro Jahr ins Verhältnis gesetzt. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = Jahresreinigungsstunden des zu wertenden Angebotes x 50 / Höchste Anzahl Jahresreinigungsstunden An dieser Stelle wird noch einmal auf die Maßgaben zur Einhaltung der maximalen Leistungswerte je Raumgruppe hingewiesen. Bei Überschreitung des vorgegebenen Leistungsoberwertes einer Raumgruppe erfolgt der Ausschluss des Angebotes von der Wertung wegen Änderung an den Vergabeunterlagen.

  • quality

    Die maximal zu erreichende Punktzahl ist 5 Punkte. Die Punktverteilung je Angebot wird wie folgt ermittelt: Die Einsatzzeiten (freigestellte Zeit für Koordination, Steuerung und Kontrolle) der Objektleitung werden jeweils mit maximal 5 Punkten bewertet. Das Angebot mit der höchsten, geprüften Einsatzzeit pro Jahr erhält die maximale Punktzahl von 5 Punkten. Jede niedrigere, geprüfte Einsatzzeit pro Jahr wird mit der höchsten, geprüften Einsatzzeit pro Jahr ins Verhältnis gesetzt. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = Einsatzzeit des zu wertenden Angebotes x 5 / Höchste Einsatzzeit

  • price

    Die maximal zu erreichende Punktzahl ist 55 Punkte. Die Punktverteilung je Angebot wird wie folgt ermittelt: Das Angebot mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme (brutto) erhält die maximale Punktzahl von 55 Punkten. Alle höheren, geprüften Angebotssummen (brutto) werden mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme (brutto) ins Verhältnis gesetzt, in dem der niedrigste, geprüfte Gesamtangebotspreis durch den geprüften Gesamtangebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 55 Punkten multipliziert wird. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = Angebotspreis niedrigstes Angebot x 55 / Angebotspreis des zu wertenden Angebotes Angebotene Skonti werden bei der Auswertung im Rahmen der Preisangabe nicht berücksichtigt.

  • quality

    Die maximal zu erreichende Punktzahl ist 45 Punkte. Die Punktverteilung je Angebot wird wie folgt ermittelt: Das Angebot mit der höchsten, geprüften Reinigungszeit pro Jahr erhält die maximale Punktzahl von 45 Punkten. Jede niedrigere, geprüfte Reinigungszeit pro Jahr wird mit der höchsten, geprüften Reinigungszeit pro Jahr ins Verhältnis gesetzt. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = Jahresreinigungsstunden des zu wertenden Angebotes x 45 / Höchste Anzahl Jahresreinigungsstunden

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 23. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 28. Mai 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link