Unterhaltsreinigung für den Neubau des LWL-Freilichtmuseums Detmold
Was wird ausgeschrieben
Das LWL-Freilichtmuseum Detmold vergibt einen Dienstleistungsauftrag für die Unterhaltsreinigung eines Neubaus. Der Auftrag umfasst sämtliche regelmäßigen Reinigungsleistungen im Gebäude. Die Vergabe erfolgt anhand der Kriterien Preis (50 %), ein auftragsspezifisches Konzept (30 %) und die angebotene durchschnittliche Reinigungsleistung (20 %). Die Angebotsfrist endet am 18. Mai 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Unterhaltsreinigung Neubau FM Detmold
Das LWL-Freilichtmuseum Detmold vergibt die Unterhaltsreinigung für seinen neuen Gebäudekomplex. Bei diesem Auftrag handelt es sich um eine klassische Facility-Management-Dienstleistung, die regelmäßige Reinigungsarbeiten in einem öffentlichen Museumsneubau umfasst. Die Vergabe erfolgt nach einem Mix aus Preis (50 %) und Qualitätskriterien wie dem Reinigungskonzept und der angebotenen Leistung (zusammen 50 %). Bieter müssen eine Eigenerklärung gemäß den §§ 123 bis 126 GWB vorlegen, um die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen zu erfüllen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: LWL-Freilichtmuseum Detmold)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung gemäß §§ 123-126 GWB (Nachweis der Nichtvorliegen von Ausschlussgründen)
- Bieter müssen die geforderten Erklärungen und Nachweise vollständig einreichen
- Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern
- Bei Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder die geforderten Erklärungen einreichen
- Vorsätzlich unzutreffende Erklärungen können zum Ausschluss führen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in einer Eigenerklärung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist, nachweisen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Informationen für jedes Mitglied der Gemeinschaft einzureichen. Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann. Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in einer Eigenerklärung, die den Vergabeiunterlagen beigefügt ist, nachweisen. Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs.2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogenen Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs.1 Nr.2 VgV).
Aufteilung in Lose
1 Lot- entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality30%
auftragsspezifisches Konzept
- quality20%
angebotene durschnittliche Reinigungsleistung
- price50%
Preis
Zeitplan
- 20. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 18. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung