Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Götz-Gebäudemanagement RSL GmbH

Auftragswert

€560k

Zuschlag am

31. Juli 2026

TED·533946-2026

Unterhaltsreinigung der Außenstellen der Universität Regensburg

GebäudereinigungDienstleistungenBildungswesenÖffentliche VerwaltungGebaeudereinigungUnterhaltsreinigungUniversitaetOeffentliche AusschreibungDienstleistungen
Auftragswert
€539k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Universität Regensburg schreibt die Unterhaltsreinigung ihrer Außenstellen im Rahmen eines Dienstleistungsauftrags aus. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren mit einer Verlängerungsoption um weitere drei Jahre. Der geschätzte Auftragswert beläuft sich auf rund 539.384 EUR.

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Reinigung der Außenstellen, Teilvergabe der Ausschreibung

VergabeHero-Einschätzung

Die Universität Regensburg sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Unterhaltsreinigung ihrer verschiedenen Außenstellen. Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag, der zunächst für zwei Jahre abgeschlossen wird, wobei eine Verlängerungsoption um weitere drei Jahre besteht. Die Vergabe erfolgt auf Basis einer Kombination aus Preis und Qualität, wobei die Qualität mit 54 Prozent etwas stärker gewichtet wird als der Preis. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung in der professionellen Gebäudereinigung mitbringen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Unterhaltsreinigung Außenstellen
€539k

Unterhaltsreinigung Außenstellen Los 3 für 2 Jahre + 3 Jahre Option

CPV 909112001825 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    46 % Preiswertung

    46%
  • quality

    54% Qualität

    54%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 3. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 31. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Götz-Gebäudemanagement RSL GmbH · €560k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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