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Unterhaltsreinigung, Küchen- und Wirtschaftsdienst für Kindertageseinrichtungen der Stadt Schmölln

Stadtverwaltung SchmöllnSchmölln, GermanyVeröffentlicht 26. Juni 2026
Auftragswert
€379k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
4. Aug. 2026
39 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadtverwaltung Schmölln schreibt die Unterhaltsreinigung sowie Küchen- und Wirtschaftsdienste für ihre Kindertageseinrichtungen aus. Der Auftrag umfasst die regelmäßige Reinigung und Unterstützung bei der Verpflegungslogistik in den städtischen Kitas. Der geschätzte Auftragswert liegt bei 379.000 EUR.

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Unterhaltsreinigung, Küchen- und Wirtschaftsdienst der Kindertageseinrichtungen der Stadt Schmölln

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Schmölln sucht einen Dienstleister für die Reinigung und den Küchenbetrieb in ihren Kindertagesstätten. Dabei geht es sowohl um die klassische Unterhaltsreinigung der Räumlichkeiten als auch um unterstützende Tätigkeiten in der Küche und im Wirtschaftsbereich, um den täglichen Betrieb der Einrichtungen sicherzustellen. Der Auftrag richtet sich an Unternehmen, die Erfahrung in der Gebäudereinigung und im hauswirtschaftlichen Bereich von öffentlichen Einrichtungen haben. Der geschätzte Gesamtwert des Auftrags beläuft sich auf 379.000 Euro.

ReinigungsdienstleistungenGastronomie- und VerpflegungsdiensteÖffentliche VerwaltungBildungswesenGebaeudereinigungUnterhaltsreinigungKuechendienstOeffentliche VerwaltungKindertagesstaettenWirtschaftsdienst
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Ausschreibung Unterhaltsreinigung, Küchen- und Wirtschaftsdienst der Kindertageseinrichtungen der Stadt Schmölln

Ausschreibung Unterhaltsreinigung, Küchen- und Wirtschaftsdienst der Kindertageseinrichtungen der Stadt Schmölln

CPV 90911200Frist 4. Aug. 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 26. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 4. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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