Unterhaltsreinigung für drei Objekte im Bezirk 3 der Stadt Düsseldorf

Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt die Unterhaltsreinigung für drei Objekte im Stadtbezirk 3 aus. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.12.2026. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit einer Gewichtung von 50 % für das Reinigungskonzept und 50 % für den Preis.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Unterhaltsreinigung ab 01.12.2026
Die Stadt Düsseldorf sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Unterhaltsreinigung von drei städtischen Gebäuden im Stadtbezirk 3. Der Auftrag startet zum 1. Dezember 2026 und umfasst die klassischen Reinigungsleistungen, um den Betrieb der Objekte sicherzustellen. Bei der Auswahl des Anbieters zählen sowohl die Qualität des eingereichten Reinigungskonzepts als auch der angebotene Preis zu gleichen Teilen. Es handelt sich um ein offenes Verfahren, bei dem Unternehmen ihre Angebote direkt einreichen können.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß GWB §§ 123, 124
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
- Einhaltung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
- Vorlage eines schlüssigen Reinigungskonzepts
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Aufteilung in Lose
1 LotUnterhaltsreinigung von 3 Objekte im Stadtgebiet im Bezirk 3 ab 01.12.2026
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality50%
Reinigungskonzept
- price50%
Preis
Zeitplan
- 30. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung