Unterhaltsreinigung für das Objekt Benrodestraße in Düsseldorf
Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt die Unterhaltsreinigung für das Objekt in der Benrodestraße 138 aus. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.09.2026. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit einer Gewichtung von 50 % für das Reinigungskonzept und 50 % für den Preis.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Unterhaltsreinigung ab 01.09.2026 im Objekt Benrodestraße
Die Stadt Düsseldorf sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Unterhaltsreinigung eines städtischen Objekts in der Benrodestraße. Der Auftrag startet zum 1. September 2026 und umfasst die klassischen Reinigungsleistungen für das Gebäude. Bei der Auswahl des Anbieters zählen sowohl das eingereichte Reinigungskonzept als auch der Preis zu gleichen Teilen. Es handelt sich um eine Standardausschreibung für Gebäudereinigungsdienste im öffentlichen Sektor.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß GWB-Ausschlusskriterien
- Einhaltung der Bestimmungen nach AEntG, AufenthG, MiLoG und SchwarzArbG
- Vorlage eines schlüssigen Reinigungskonzepts
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Aufteilung in Lose
1 LotUnterhaltsreinigung ab 01.09.2026 im Objekt Benrodestraße 138
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality50%
Reinigungskonzept
- price50%
Angebotspreis
Zeitplan
- 26. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 27. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung