Unterhaltsreinigung für das LWL-Museum für Kunst und Kultur in Münster

Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Status
Offen
Angebotsfrist
20.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
21.09.2026
Originalbekanntmachung
lwl.org
Bekanntmachungsnummer
648760-2026
Verfahrensnummer
169b3995-8a74-43ec-90e0-f681f13aa2c6
CPV-Codes
Gebäudereinigung (90911200)

Kurzbeschreibung

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) sucht ein Unternehmen für die laufende Unterhaltsreinigung des LWL-Museums für Kunst und Kultur in Münster. Die Leistung soll ab dem 1. Februar 2027 übernommen werden; konkrete Flächen oder Mengen sind nicht angegeben. Angebote können bis zum 20. Oktober 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Übernahme der Unterhaltsreinigung im Bereich des LWL-Museums für Kunst und Kultur in Münster.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Unterhaltsreinigung - LWL-Museum für Kunst und Kultur

    Ziel der Ausschreibung ist es, einen kompetenten und zuverlässigen Auftragnehmer zu finden, der ab dem 01.02.2027 die Unterhaltsreinigung im LWL-Museum für Kunst und Kultur in Münster übernimmt.

    Frist: 20.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Unterhaltsreinigung - LWL-Museum für Kunst und Kultur

Konzeptionelle Bewertung der Umsetzung der zu erbringenden Leistungen
30 %
Bewertung der durchschnittlich angebotenen Reinigungsleistungen (m²/h)
10 %
Bewertung des Angebotspreises
60 %

Vergabeunterlagen

19 Dateien laut Portal · Stand 21.09.2026
Angebotsschreiben.pdfAnschreiben411 KB
Anlage A - Leistungsbeschreibung.pdfLVLeistungsverzeichnis149 KB
Anlage B1 - Flächenverzeichnis.xlsxSonstiges48 KB
Anlage B2 - Nutzlasten Fußboden.pdfSonstiges809 KB
Anlage B3 - Pflegeanleitung Auditorium Parkett.pdfSonstiges165 KB
Anlage B4 - Pflegeanleitung Industrieparkett.pdfSonstiges233 KB
Anlage B5 - Pflegeanleitung Terrazzo.pdfSonstiges468 KB
Anlage B6 - Pflege- und Bedienungsanleitung Dorma-Trennwand.pdfSonstiges864 KB
Anlage C1 - Vordruck Bietereignung.docxFormular78 KB
Anlage C2 - Eigenerklaerung_19_3_MiLoG.pdfFormular684 KB
Anlage C3 - Eigenerklärung Sanktionspaket.pdfFormular641 KB
Anlage D1 - Vertragsbedingungen.pdfVertragsbedingungen162 KB
Anlage D2 - BVB TVgG-NRW.pdfSonstiges959 KB
AUFFORDERUNG_ANGEBOTSABGABE_LWL.pdfAnschreiben1.011 KB
Bewerbungsbedingungen.pdfAnschreiben136 KB
Elektronische Angebotsabgabe beim LWL.pdfSonstiges1,8 MB
Hinweis Umsetzungskonzept.pdfSonstiges40 KB
Information Datenschutzhinweise_02.2026.pdfSonstiges191 KB
Leistungsverzeichnis_Preisblatt.xlsxLVLeistungsverzeichnis28 KB

Anforderungen

Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen. Unternehmen haben durch eine Eigenerklärung das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu bestätigen; liegt ein Ausschlussgrund vor, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und ist vom Unternehmen in einer gesonderten Anlage darzulegen Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

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