Unterhaltsreinigung für das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr in Erfurt
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 06.07.2026, 08:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 08.06.2026
- Originalbekanntmachung
- ted.europa.eu ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 390544-2026
- Verfahrensnummer
- d570a686-55cf-45a4-bd1b-153948e802b8
- CPV-Codes
- Gebäudereinigung (90911200)
Kurzbeschreibung
Ausgeschrieben werden Reinigungsdienstleistungen für die Unterhaltsreinigung des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr (TLBV) am Standort Erfurt. Die Angebotsfrist endet am 6. Juli 2026; der Zuschlag wird ausschließlich nach dem Preis erteilt.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Reinigungsdienstleistungen (Unterhaltsreinigung) für das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) Erfurt
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Unterhaltsreinigung
Unterhaltsreinigung für das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) Erfurt
Frist: 06.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB Im Angebot ist durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärung zur Eignung zu erklären: --- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft [ ] Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/ werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers vorlegen. --- Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich erkläre/Wir erklären, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. --- Erklärung zur Zuverlässigkeit Ich erkläre/Wir erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/ unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder §124 GWB vorliegen. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. Ich erkläre/Wir erklären, dass ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). Nur ankreuzen, wenn die folgende Aussage zutrifft: [ ] Ich erkläre/Wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt. [ ] Ich erkläre/Wir erklären, dass zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. --- Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/ haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/ werden wir auf Verlangen des AG eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse bei der die meisten Beschäftigten meines/unseres Unternehmens versichert sind vorlegen. --- Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz oder Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogenen Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichenoder zu vervollständigen ( § 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Eignungsleihe Ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er/sie nachweist, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er z. B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so haftet Bieter der und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam. Sofern die geforderten Referenzen im Rahmen der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV durch einen Dritten nachgewiesen werden, sind dem Angebot das Formblatt "8.0_Verzeichnis der Leistungen und Kapazitäten anderer Unternehmen", die jeweilige "9.1_Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Nachunternehmer" sowie die jeweilige "2.1_Eigenerklärung zur Eignung" des benannten Unternehmens beizufügen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter ein benanntes Unternehmen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist ersetzen muss, falls dieses das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen.
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Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB Im Angebot ist durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärung zur Eignung zu erklären: --- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft [ ] Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/ werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers vorlegen. --- Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich erkläre/Wir erklären, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. --- Erklärung zur Zuverlässigkeit Ich erkläre/Wir erklären, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/ unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder §124 GWB vorliegen. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. Ich erkläre/Wir erklären, dass ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). Nur ankreuzen, wenn die folgende Aussage zutrifft: [ ] Ich erkläre/Wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt. [ ] Ich erkläre/Wir erklären, dass zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. --- Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/ haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/ werden wir auf Verlangen des AG eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse bei der die meisten Beschäftigten meines/unseres Unternehmens versichert sind vorlegen. --- Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz oder Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogenen Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichenoder zu vervollständigen ( § 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Eignungsleihe Ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er/sie nachweist, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er z. B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so haftet Bieter der und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam. Sofern die geforderten Referenzen im Rahmen der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV durch einen Dritten nachgewiesen werden, sind dem Angebot das Formblatt "8.0_Verzeichnis der Leistungen und Kapazitäten anderer Unternehmen", die jeweilige "9.1_Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Nachunternehmer" sowie die jeweilige "2.1_Eigenerklärung zur Eignung" des benannten Unternehmens beizufügen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter ein benanntes Unternehmen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist ersetzen muss, falls dieses das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB bzw. fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 21.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 649568-2026
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