Unterhaltsreinigung für das Finanzamt Mittelfranken-Ost am Standort Erlangen

Was wird ausgeschrieben
Der Freistaat Bayern schreibt die Unterhaltsreinigung für das Finanzamt Mittelfranken-Ost in Erlangen aus. Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag, der über ein offenes Verfahren vergeben wird. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 20. August 2026.
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Unterhaltsreinigung für das Finanzamt Mittelfranken-Ost am Standort Erlangen
Das Bayerische Landesamt für Steuern sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Unterhaltsreinigung des Finanzamts-Standorts in Erlangen. Die Aufgabe umfasst die laufende Reinigung der Büro- und Funktionsräume, um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Behörde sicherzustellen. Da es sich um eine öffentliche Ausschreibung handelt, müssen Bieter ihre Zuverlässigkeit und Eignung durch entsprechende Eigenerklärungen nachweisen, etwa zum Nichtvorliegen von Straftaten oder zur Einhaltung von Sozialversicherungspflichten. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem günstigsten Preis vergeben.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB
- Nachweis der Einhaltung von Mindestlohn- und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzen
- Nachweis der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Zuverlässigkeit
- Verpflichtungserklärung bei Einsatz von Unterauftragnehmern
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden, haben diese ebenfalls die entsprechende Eigenerklärung abzugeben Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotUnterhaltsreinigung für das Finanzamt Mittelfranken-Ost am Standort Erlangen
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 10. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 20. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung