Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Wackler Service Group GmbH & Co. KG

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

22. Mai 2026

TED·362811-2026

Unterhaltsreinigung für das Finanzamt Kempten und die Außenstelle Immenstadt

GebäudereinigungDienstleistungenÖffentliche VerwaltungGebaeudereinigungUnterhaltsreinigungOeffentliche VerwaltungDienstleistungenFinanzamt
Auftragswert
~€350k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Freistaat Bayern schreibt die Unterhaltsreinigung für das Finanzamt Kempten und dessen Außenstelle in Immenstadt aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, die jeweils eines der beiden Standorte umfassen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.

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Unterhaltsreinigung für das Finanzamt Kempten sowie für die Außenstelle Immenstadt

VergabeHero-Einschätzung

Das Bayerische Landesamt für Steuern sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Unterhaltsreinigung der Finanzamtsgebäude in Kempten und Immenstadt. Der Auftrag ist in zwei separate Lose aufgeteilt, sodass Unternehmen sich entweder für einen oder für beide Standorte bewerben können. Da als einziges Zuschlagskriterium der Preis festgelegt wurde, gewinnt das wirtschaftlich günstigste Angebot. Es handelt sich um eine klassische Gebäudereinigungsleistung für öffentliche Verwaltungsgebäude im Allgäu.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Unterhaltsreinigung Finanzamt Kempten

Unterhaltsreinigung Finanzamt Kempten

CPV 90911200
LOT-0002Unterhaltsreinigung Außenstelle Immenstadt

Unterhaltsreinigung Außenstelle Immenstadt

CPV 90911200
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 27. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 22. Mai 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Wackler Service Group GmbH & Co. KG · €0k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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