Unterhaltsreinigung für das Finanzamt Mittelfranken-West und das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

Was wird ausgeschrieben
Der Freistaat Bayern schreibt die Unterhaltsreinigung für das Finanzamt Mittelfranken-West sowie das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Ansbach aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit einem einzigen Los. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem Preis vergeben.
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Unterhaltsreinigung für das Finanzamt Mittelfranken-West, Ansbach mit Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Ansbach
Der Freistaat Bayern sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Unterhaltsreinigung der Räumlichkeiten des Finanzamts Mittelfranken-West und des Amts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Ansbach. Die Reinigung umfasst die laufende Pflege der Büro- und Funktionsflächen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Behördenstandorte sicherzustellen. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben, wobei der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch Eigenerklärungen zu rechtlichen und wirtschaftlichen Standards nachweisen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß GWB
- Nachweis der Einhaltung von Mindestlohn- und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzen
- Nachweis über die Erfüllung von Steuer- und Sozialversicherungsabgaben
- Verpflichtungserklärung bei Einsatz von Unterauftragnehmern
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden, haben diese ebenfalls die entsprechende Eigenerklärung abzugeben Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotUnterhaltsreinigung für das Finanzamt Mittelfranken-West, Ansbach mit Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Ansbach
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 3. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 11. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung