Unterhaltsreinigung der Direktion Bonn
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 02.11.2026, 09:45 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 296.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 01.10.2026
- CPV-Codes
- Gebäudereinigung (90911200)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 675249-2026
- Verfahrensnummer
- 57e327db-eb05-4cbf-8702-8b08959648a9
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Reinigung ihrer Direktion in Bonn. Der Auftrag umfasst unter anderem die Reinigung von Böden und frei zugänglichen Oberflächen; der geschätzte Auftragswert beträgt 296.000 Euro, und Art, Umfang sowie Turnus sind in einem Leistungsverzeichnis festgelegt.
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Leistungsbeschreibung
Die Unterhaltsreinigung umfasst insbesondere: Die Reinigung sämtlicher Bodenfläche. Die Reinigung aller frei zugänglichen Oberflächen und Einrichtungsgegenstände z.B. Tische, Schränke, Rollcontainer, Regale, Fensterbänke, Heizkörper, Beleuchtungskörper usw. Büromaschinen und Einzelplatz-PCs sind von der Reinigung ausgenommen. Die Griffspuren an der Innenverglasung ,den Glastüren und an den verglasten Zwischenwänden (in Griffhöhe) sind zu entfernen. Die Innenverglasung selbst, zählt zur Glasreinigung. Art, Umfang und Turnus der Reinigung ergeben sich aus der Anlage D2 Leistungsverzeichnis.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Unterhaltsreinigung in der Direktion Bonn für die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Die Unterhaltsreinigung umfasst insbesondere: Die Reinigung sämtlicher Bodenfläche. Die Reinigung aller frei zugänglichen Oberflächen und Einrichtungsgegenstände z.B. Tische, Schränke, Rollcontainer, Regale, Fensterbänke, Heizkörper, Beleuchtungskörper usw. Büromaschinen und Einzelplatz-PCs sind von der Reinigung ausgenommen. Die Griffspuren an der Innenverglasung, den Glastüren und an den verglasten Zwischenwänden (in Griffhöhe) sind zu entfernen. Die Innenverglasung selbst, zählt zur Glasreinigung. Art, Umfang und Turnus der Reinigung ergeben sich aus der Anlage D2 Leistungsverzeichnis.
Frist: 02.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Versicherungsbestätigung kann ebenfalls nachgefordert werden.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Unterhaltsreinigung in der Direktion Bonn für die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
- Ausschlaggebend ist der niedrigste Gesamtpreis (netto). Die Gewichtung liegt bei 60%. Näheres hierzu finden Sie unter Punkt 12 der Anlage A Vergabeverfahrensbedingungen.
- Ausschlaggebend ist höchste Reinigungszeit im vorgegebenen Rahmen. Die Gewichtung liegt bei 40%. Näheres hierzu finden Sie unter Punkt 12 der Anlage A Vergabeverfahrensbedingungen.
Vergabeunterlagen
19 Dateien laut Portal · Stand 01.10.2026| Anschreiben | - | |
| Sonstiges | 195 KB | |
| Vertragsbedingungen | 110 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 112 KB | |
| Sonstiges | 60 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 53 KB | |
| Sonstiges | 58 KB | |
| Sonstiges | 57 KB | |
| Sonstiges | 89 KB | |
| Formular | 97 KB | |
| Formular | 91 KB | |
| Formular | 91 KB | |
| Formular | 87 KB | |
| Formular | 86 KB | |
| Formular | 85 KB | |
| Sonstiges | 80 KB | |
| Sonstiges | 430 KB | |
| Sonstiges | 44 KB | |
| Sonstiges | 163 KB |
Anforderungen
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Versicherungsbestätigung kann ebenfalls nachgefordert werden.
Änderungen und Bieterfragen
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