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Unterhaltsreinigung der Direktion Bonn

Status
Offen
Angebotsfrist
02.11.2026, 09:45 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
296.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
01.10.2026
CPV-Codes
Gebäudereinigung (90911200)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
675249-2026
Verfahrensnummer
57e327db-eb05-4cbf-8702-8b08959648a9

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Reinigung ihrer Direktion in Bonn. Der Auftrag umfasst unter anderem die Reinigung von Böden und frei zugänglichen Oberflächen; der geschätzte Auftragswert beträgt 296.000 Euro, und Art, Umfang sowie Turnus sind in einem Leistungsverzeichnis festgelegt.

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Leistungsbeschreibung

Die Unterhaltsreinigung umfasst insbesondere: Die Reinigung sämtlicher Bodenfläche. Die Reinigung aller frei zugänglichen Oberflächen und Einrichtungsgegenstände z.B. Tische, Schränke, Rollcontainer, Regale, Fensterbänke, Heizkörper, Beleuchtungskörper usw. Büromaschinen und Einzelplatz-PCs sind von der Reinigung ausgenommen. Die Griffspuren an der Innenverglasung ,den Glastüren und an den verglasten Zwischenwänden (in Griffhöhe) sind zu entfernen. Die Innenverglasung selbst, zählt zur Glasreinigung. Art, Umfang und Turnus der Reinigung ergeben sich aus der Anlage D2 Leistungsverzeichnis.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Unterhaltsreinigung in der Direktion Bonn für die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik

    Die Unterhaltsreinigung umfasst insbesondere: Die Reinigung sämtlicher Bodenfläche. Die Reinigung aller frei zugänglichen Oberflächen und Einrichtungsgegenstände z.B. Tische, Schränke, Rollcontainer, Regale, Fensterbänke, Heizkörper, Beleuchtungskörper usw. Büromaschinen und Einzelplatz-PCs sind von der Reinigung ausgenommen. Die Griffspuren an der Innenverglasung, den Glastüren und an den verglasten Zwischenwänden (in Griffhöhe) sind zu entfernen. Die Innenverglasung selbst, zählt zur Glasreinigung. Art, Umfang und Turnus der Reinigung ergeben sich aus der Anlage D2 Leistungsverzeichnis.

    Frist: 02.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Versicherungsbestätigung kann ebenfalls nachgefordert werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Unterhaltsreinigung in der Direktion Bonn für die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik

Ausschlaggebend ist der niedrigste Gesamtpreis (netto). Die Gewichtung liegt bei 60%. Näheres hierzu finden Sie unter Punkt 12 der Anlage A Vergabeverfahrensbedingungen.
Ausschlaggebend ist höchste Reinigungszeit im vorgegebenen Rahmen. Die Gewichtung liegt bei 40%. Näheres hierzu finden Sie unter Punkt 12 der Anlage A Vergabeverfahrensbedingungen.

Vergabeunterlagen

19 Dateien laut Portal · Stand 01.10.2026
Angebotsschreiben - EU.docxAnschreiben -
Anlage A Vergabeverfahrensbedingungen - EU - Unterhalt.docxSonstiges195 KB
Anlage B Vertragsbedingungen.docxVertragsbedingungen110 KB
Anlage C Leistungsbeschreibung.docxLVLeistungsverzeichnis112 KB
Anlage D1 Flächenverzeichnis.xlsxSonstiges60 KB
Anlage D2 Leistungsverzeichnis.xlsxLVLeistungsverzeichnis53 KB
Anlage D3 SVS.xlsxSonstiges58 KB
Anlage D4 Preisblatt.xlsxSonstiges57 KB
Anlage E4 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit.docxSonstiges89 KB
Anlage F1 Unternehmensdarstellung Eigenerklärung Eignung.docxFormular97 KB
Anlage F1.1 Eigenerklärung Russlandsanktionen bei EU-Verfahren.docxFormular91 KB
Anlage F2 Eigenerklärung Referenzen.docxFormular91 KB
Anlage F3 Eigenerklärung Unterauftragnehmer.docxFormular87 KB
Anlage F4 Eigenerklärung Bietergemeinschaft.docxFormular86 KB
Anlage F5 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe.docxFormular85 KB
Besichtigungsbestätigung.docxSonstiges80 KB
Broschüre e-Rechnungen Anforderungen.pdfSonstiges430 KB
Broschüre e-Rechnungen Rechnungssteller.pdfSonstiges44 KB
Infoblatt Gleichwertigkeit von Nachweisen.pdfSonstiges163 KB

Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Versicherungsbestätigung kann ebenfalls nachgefordert werden.

Änderungen und Bieterfragen

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