Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Gies Dienstleistungen GmmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

17. Juli 2026

TED·503359-2026

Unterhaltsreinigung für den Campus Ost der Technischen Universität Braunschweig

Niedersachsen
Braunschweig, Germany·Veröffentlicht 21. Juli 2026
GebäudereinigungDienstleistungenBildungswesenÖffentliche VerwaltungGebaeudereinigungUnterhaltsreinigungOeffentliche VerwaltungDienstleistungenUniversitaet
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Technische Universität Braunschweig schreibt die Unterhaltsreinigung für den Bereich Campus Ost (3. Teil) aus. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der Gebäudereinigung. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Unterhaltsreinigung Campus Ost 3. Teil

VergabeHero-Einschätzung

Die Technische Universität Braunschweig sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Unterhaltsreinigung am Campus Ost, konkret für den dritten Teilbereich des Geländes. Unterhaltsreinigung bedeutet hier die laufende, wiederkehrende Reinigung der Räumlichkeiten, um den täglichen Betrieb sicherzustellen. Da es sich um eine öffentliche Ausschreibung handelt, müssen interessierte Reinigungsunternehmen ihre Eignung und ihr Preisangebot einreichen. Der Auftrag ist als offenes Verfahren gestaltet, was bedeutet, dass sich jedes Unternehmen bewerben kann, das die Anforderungen erfüllt.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Unterhaltsreinigung Campus Ost 3. Teil

siehe Vergabeunterlagen

CPV 90911200
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    siehe Vergabeunterlagen

    1%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 21. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 17. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Gies Dienstleistungen GmmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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