TED·342272-2026·Schließt in 27 Tagen

Unterhaltsreinigung für Büro- und Funktionsflächen am Laser Zentrum Hannover

Laser Zentrum Hannover e.V.Hannover, GermanyVeröffentlicht 19. Mai 2026
Auftragswert
€420k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
25. Juni 2026
27 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Laser Zentrum Hannover e.V. schreibt die Unterhaltsreinigung seiner Räumlichkeiten mit einer Gesamtfläche von ca. 4.400 m² aus. Der Auftrag umfasst die werktägliche Reinigung von Büroflächen, Seminarräumen und Sanitäranlagen sowie optionale Grundreinigungen. Die Leistungen sind in einem offenen Verfahren zu vergeben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Unterhaltsreinigung am Laser Zentrum Hannover e.V.

VergabeHero-Einschätzung

Das Laser Zentrum Hannover sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Unterhaltsreinigung seiner Büroflächen, Flure, Seminarräume und Sanitäranlagen. Die zu reinigende Gesamtfläche umfasst etwa 4.400 Quadratmeter und soll werktäglich in den Abendstunden zwischen 19:00 und 22:00 Uhr gereinigt werden. Zusätzlich ist eine optionale Grundreinigung für bestimmte Bereiche wie Teeküchen und WC-Anlagen vorgesehen, die bei Bedarf separat beauftragt wird. Die Vergabe erfolgt nach einem Punktesystem, das zu gleichen Teilen den Preis und die Qualität der Leistung (z. B. Wochenarbeitsstunden und Qualitätskontrollen) bewertet.

GebäudereinigungFacility ManagementForschung und EntwicklungÖffentliche VerwaltungUnterhaltsreinigungGebaeudereinigungDienstleistungenFacility ManagementHannover
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Keine Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Erklärung zu Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
  • Erklärung zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz
  • Erklärung zu Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
  • Erklärung zu Verstößen gegen das Mindestlohngesetz

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes - gem. § 21 Abs. 1 - Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 - Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VGV nachgefordert.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Unterhaltsreinigung am LZH

Im Rahmen eines Offenen Verfahren soll die Unterhaltsreinigung von Büroflächen, Fluren, Seminarräumen, Teeküchen, WC-Anlagen, Duschen u.a. vergeben werden. Die zu reinigende Gesamtfläche beträgt ca. 4.400 m². Weiterhin wird eine optionale Grundreinigung für WC-Anlagen, Teeküchen und Sozialräume ausgeschrieben, die nur nach Einzelauftrag des Auftraggeber durchgeführt wird. Die Unterhaltsreinigung ist werktäglich außer samstags in der Zeit zwischen 19:00 Uhr und 22:00 Uhr durchzuführen. Die Reinigung an Feiertagen wird nicht nachgeholt. Grundreinigungen erfolgen samstags nach Absprache. Hygiene- und Verbrauchsmaterial (Toilettenpapier, Handtuchrollenpapier, Seife, Hand-Desinfektion, WC-Sitz-Desinfektion) werden vom AG bereitgestellt. Reinigungsmittel und übrige Verbrauchsmittel werden von AN bereitgestellt. Anforderungen an das Reinigungspersonal Die Reinigung darf ausschließlich nur durch entsprechend geschultes und erfahrenes Personal des (Auftragnehmer) AN erfolgen. Dies ist ebenfalls bei Vertretung zu berücksichtigen. Eine häufige Fluktuation der Reinigungskräfte ist zu vermeiden. Es muss sichergestellt sein, dass die Reinigungskräfte frei von ansteckenden Krankheiten sind. Eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung der Reinigungskräfte durch den Arbeitsmedizinischen Dienst wird daher vorgeschrieben. Die Kosten hierfür trägt der AN. Die Untersuchungsergebnisse sind mind. jährlich zu erneuern. Ein/e Vorarbeiter/in koordiniert bei jeder Reinigung die Arbeiten während der Reinigungszeiten. Weiterhin wird eine Objektleitung als Kontakt für das LZH eingesetzt. Die Objektleitung kontrolliert mindestens 1x wöchentlich die durchgeführte Reinigungsleistung vor Ort im Objekt. Für Vertretungen gelten dieselben Bedingungen. Das Reinigungspersonal muss die deutsche oder englische Sprache beherrschen. Sicherheitsunterweisung durch das LZH Das vom AN eingesetzte Personal wird vor Beginn der Tätigkeit durch die Sicherheits- bzw. Reinigungsbeauftragten in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen des AN im LZH unterwiesen. Die Unterweisung erfolgt nach Absprache in der regulären Arbeitszeit des LZH von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr. Zugang zum Objekt Der Auftragnehmer erhält für die Durchführung der Reinigung für jede Reinigungskraft einen Transponder. Verschlossene Räume sind grundsätzlich wieder abzuschließen. Entsorgung Derzeit besteht eine 3-teilige Mülltrennung in den Büros (Restmüll, Papier, Kunststoffe). Der Restmüll, Kunststoffe und das Papier in den Abfallbehältern ist vom Auftragnehmer an den entsprechenden Sammelstellen zu entsorgen. Bei Änderungen der Mülltrennung während der Vertragslaufzeit muss die Entsorgung entsprechend angepasst werden. Überlassene Räume Der Auftraggeber überlässt dem Auftragnehmer in den Diensträumen einen Putzmittelraum (2.OG, 11m², Raum 215) für die Aufbewahrung der Reinigungsmaschinen, Reinigungsgeräte und Reinigungsmittel. Der Auftraggeber haftet nicht für das Eigentum der Arbeitskräfte, das in diesem Raum aufbewahrt wird. Er haftet ferner nicht für Beschädigungen oder Diebstahl der vom Auftragnehmer eingesetzten Maschinen und Geräte. Die Reinigung des Raums 215 obliegt dem AN und ist regelmäßig durchzuführen. Wartungen oder Reparaturen der Maschinen/Geräte durch Fremdfirmen sind dem AG vorab anzukündigen; der AG nicht nicht für die Arbeiten verantwortlich und zeichnet dafür nicht gegen. Reinigungstextilien und sonstige Reinigungstücher sind mindestens 3x wöchentlich abzuholen, da im Objekt keine Reinigungsmöglichkeit besteht. Zur Reduzierung der Geruchsbelästigung und der Keimverschleppung hat die Zwischenlagerung in verschließbaren Boxen zu erfolgen. Die Abholung kann neben der o.g. Reinigungszeit auch wochentags während der regulären Arbeitszeit im LZH erfolgen. Wöchentlicher Termin mit der Objektleitung Einmal wöchentlich findet ein Abstimmungsgespräch (Jour fixe) im LZH mit Vertretern des LZH und dem Objektleiter des AN statt. Dies dient zur Optimierung und Aufrechterhaltung der Reinigungsqualität. Beseitigung von Mängeln Vom AG gemeldet Mängel sind unverzüglich entsprechend der Angaben in diesen Ausschreibungsunterlagen zu beseitigen. Als Mängel sind jegliche Abweichungen vom Reinigungsplan aufzufassen. Eine Vergütung der Mängelbeseitigung erfolgt nicht

CPV 90911200Frist 25. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Nettogesamtpreis für OZ 01 bis OZ 04. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 500 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis. Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Preis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 450 Punkte von 500 möglichen Punkten.

    500%
  • quality

    Folgenden Kriterien werden im Bereich Leistung beurteilt. Die Maximalsumme alle Teilkriterien beträgt 500 Punkte. A: Wochenarbeitsstunden (Höchstpunktzahl 200) B: Anzahl der Qualitätskontrollen pro Monat (Höchstpunktzahl 50) C: Prozentuale Anzahl der Räume pro Kontrolle (Höchstpunktzahl 50) D: Minuten nach vollständigem Eingehen der Beschwerde bis zum Eintreffen des Mitarbeiters im LZH zum Beheben der Beschwerde (Höchstpunktzahl 100) E: Angebotene Stunden Vorarbeiter/in nur für Qualitätskontrolle pro Monat (Höchstpunktzahl 25) F: Angebotene Stunden Objektleitung pro Monat (Höchstpunktzahl 75) Haben Angebot im Bereich Leistung unter 250 Punkte, wird dieses Angebot von der Wertung ausgeschlossen. A: Wochenarbeitsstunden (Höchstpunktzahl 200) Das Zuschlagskriterium Leistung wird auf Basis der Angaben in dem Dokument "03.8 Angaben zum Zuschlagskriterium "Leistung" unter dem Punkt 1 zur angebotenen Wochenarbeitsstunden ermittelt. Angebote mit höherer angebotenen Wochenarbeitszeit erhalten mehr Punkte. Die Mindestwochenarbeitsstunden beträgt 75 Stunden. Angebote mit einer angebotenen Wochenarbeitszeit unter 75 Stunden werden von der Wertung ausgeschlossen. Dabei werden die Punkte mit folgender Formel berechnet. PL=((AZmax - AZAngebot)/(AZmax-75)) x 200 mit PL = Punkte Zuschlagskriterium Leistung AZmax = Maximal angebotene Arbeitszeit aller abgegebenen Angebote AZ Angebot = Angebotene Arbeitszeit des zu wertenden Angebotes Somit erhält ein Angebot mit einer angebotenen Leistung von 75 h pro Woche 0 Punkte, das Angebot mit den maximal angebotenen Arbeitsstunden pro Woche erhält 200 Punkte. B: Anzahl der Qualitätskontrollen pro Monat (Höchstpunktzahl 50) Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagkriterium erfolgt auf Basis der Angaben in dem Dokument "03.8 Angaben zum Zuschlagskriterium "Leistung"" unter den Punkten 2.1. Die Staffelung der Einzelpunktzahlen lautet wie folgt: 20x oder mehr = 50 Punkte 18-19x = 45 Punkte 16-17x = 40 Punkte 14-15x = 35 Punkte 12-13x = 30 Punkte 10-11x = 25 Punkte 8-9x = 20 Punkte 6-7x = 15 Punkte 4-5x = 10 Punkte 2-3x = 5 Punkte 0-1x = 0 Punkte C: Prozentuale Anzahl der Räume pro Kontrolle (Höchstpunktzahl 50) Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagkriterium erfolgt auf Basis der Angaben in dem Dokument "03.8 Angaben zum Zuschlagskriterium "Leistung"" unter den Punkten 2.2. Die Staffelung der Einzelpunktzahlen lautet wie folgt: > 20% = 50 Punkte <= 20% = 45 Punkte <= 18% = 40 Punkte <= 16% = 35 Punkte <=14% = 30 Punkte <=12% = 25 Punkte <=10% = 20 Punkte <= 8% = 15 Punkte <= 6% = 10 Punkte <= 4% = 5 Punkte <= 2% = 0 Punkte D: Minuten nach vollständigem Eingehen der Beschwerde bis zum Eintreffen des Mitarbeiters im LZH zum Beheben der Beschwerde (Höchstpunktzahl 100) Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagkriterium erfolgt auf Basis der Angaben in dem Dokument "03.8 Angaben zum Zuschlagskriterium "Leistung"" unter den Punkten 2.3. Die Staffelung der Einzelpunktzahlen lautet wie folgt: <= 15 Minuten = 100 Punkte >= 20 Minuten = 90 Punkte >= 25 Minuten = 80 Punkte >= 30 Minuten = 70 Punkte >= 35 Minuten = 60 Punkte >= 40 Minuten = 50 Punkte >= 45 Minuten = 40 Punkte >= 50 Minuten = 30 Punkte >= 55 Minuten = 20 Punkte >= 60 Minuten = 10 Punkte < 60 Minuten = 0 Punkte E: Angebotene Stunden Vorarbeiter/in nur für Qualitätskontrolle pro Monat (Höchstpunktzahl 25) Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagkriterium erfolgt auf Basis der Angaben in diesem Leistungsverzeichnung unter OZ 02.01. Die Staffelung der Einzelpunktzahlen lautet wie folgt: > 20 Stunden = 25 Punkte <= 20 Stunden = 22,5 Punkte <= 18 Stunden = 20 Punkte <= 16 Stunden = 17,5 Punkte <= 14 Stunden = 15 Punkte <= 12 Stunden = 12,5 Punkte <= 10 Stunden = 10 Punkte <= 8 Stunden = 7,5 Punkte <= 6 Stunden = 5 Punkte <= 4 Stunden = 2,5 Punkte <= 2 Stunden = 0 Punkte F: Angebotene Stunden Objektleitung pro Monat (Höchstpunktzahl 75) Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagkriterium erfolgt auf Basis der Angaben in diesem Leistungsverzeichnung unter OZ 02.02. Die Staffelung der Einzelpunktzahlen lautet wie folgt: > 14 Stunden = 75 Punkte <= 14 Stunden = 65 Punkte <=12 Stunden = 55 Punkte <=10 Stunden = 45 Punkte <= 8 Stunden = 35 Punkte <= 7 Stunden = 25 Punkte <= 6 Stunden = 15 Punkte <= 5 Stunden = 5 Punkte <= 4 Stunden = 0 Punkte

    500%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 19. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 25. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link