Unterhalts- und Grundreinigung von 22 Objekten

Status
Offen
Angebotsfrist
30.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Kirchhain
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
02.11.2026
CPV-Codes
Gebäudereinigung (90911200)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
756420-2026
Verfahrensnummer
ad759f35-6155-40fe-a6e6-2210bec2cfc8

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Kirchhain schreibt die Unterhalts- und Grundreinigung von 22 Objekten in Kirchhain aus. Der Umfang beträgt jährlich etwa 1 Million Quadratmeter Unterhaltsreinigung und rund 2.800 Quadratmeter Grundreinigung; ein Auftragszeitraum ist nicht angegeben.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhalts- und Grundreinigung von 22 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 1 Mio. Quadratmetern und einer Grundreinigungsfläche von ca. 2.800 Quadratmetern. Die Ausschreibung enthält ein Los.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Unterhalts- und Grundreinigung

    Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhalts- und Grundreinigung von 22 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 1 Mio. Quadratmetern und einer Grundreinigungsfläche von ca. 2.800 Quadratmetern. Die Ausschreibung enthält ein Los.

    Frist: 30.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer angemessenen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.

Vergabeunterlagen

5 Dateien laut Portal · Stand 02.11.2026
Angebotsdatei Stadt Kirchhain.xlsxSonstiges -
Anlage BVB - Besondere Vertragsbedingungen Stadt Kirchhain.pdfVertragsbedingungen242 KB
Anlage DEF - Begriffsdefinitionen Stadt Kirchhain.pdfSonstiges197 KB
Anlage LV Leistungsverzeichnis Stadt Kirchhain.pdfLVLeistungsverzeichnis327 KB
Aufforderung zur Angebotsabgabe Stadt Kirchhain.pdfAnschreiben187 KB

Anforderungen

Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer angemessenen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

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