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Unterhaltsreinigung von vier Rathäusern

Status
Offen
Angebotsfrist
12.11.2026, 15:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
07.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Reinigungs- und Hygienedienste (90900000)
  • Reinigungsdienste (90910000)
Bekanntmachung
evergabe.de
Bekanntmachungsnummer
691803-2026
Verfahrensnummer
6c3b0cd7-5ad6-4d80-b039-778f20de84ca

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Bernburg (Saale) schreibt die Unterhaltsreinigung ihrer vier Rathäuser in Bernburg (Saale) aus. Über drei Jahre umfasst die Gesamtreinigungsfläche rund 2,1 Millionen Quadratmeter; Sonder- und Grundreinigungen richten sich nach den Vergabeunterlagen.

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Auf einen Blick

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Leistungsbeschreibung

Gebäudereinigung von vier Rathäusern

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Stadt Bernburg (Saale) - Gebäudereinigung Rathäuser

    Unterhaltsreinigung für vier Rathäuser Gesamtreinigungsfläche (drei Jahre): 2.100.599 qm Berücksichtigung von Sonderreinigung/Grundreinigung: siehe Vergabeunterlagen

    Frist: 12.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

1) Informationen zum Verfahren können auf der eVergabe-Plattform https://www. evergabe.de abgerufen werden (Angebots-, Vergabeunterlagen (VGU), usw.). 2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist (gemäß §10a Abs. 6 VOB/A EU bzw. § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV) ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die ErstellungdesAngebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 KalendertagevorAblauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen. 3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail- Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröff entlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren,werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben, 4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Anworten-Informationen-Katalog über die eVergabe- Plattform zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung desAngebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil. 5) Nachforderungen: Gem. § 56 VgV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob er Unterlagen nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen nachzureichen. 6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern. 7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 8) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern/ Bietern keine Kosten erstattet. 9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU VGV - VOB/A EU (Ausschlussklausel) Etwaige Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters/Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrags. (Bieteranfragen) Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. (Angebotsabgabe ausschließlich elektronisch möglich) Eine Registrierung auf der Vergabeplattform des Bundes ist für die Angebotsabgabe erforderlich, Hinweise dazu stehen unter nachfolgendem Link zur Verfügung: https://www.evergabe.de/konto-erstellen Die Registrierung ist unkompliziert und kostenlos, eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Durch die Registrierung werden Sie automatisch über Änderungender Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieteranfragen u. ä. unterrichtet. (Angebotsabgabe Telefax/E-Mail) Angebote, die in Form von Telefax oder E-Mail zugesandt werden, werden von der Wertung ausgeschlossen. Die Auftragserteilung erfolgt in schriftlicher Form, Versand vorab per E-Mail und auf dem Postweg.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Stadt Bernburg (Saale) - Gebäudereinigung Rathäuser

Grundreinigung
2 %
Reinigungsmittel EU-zertifiziert
8 %
Revier- und Reinigungsplan
5 %
Interne Qualitätskontrolle
5 %
Preis
80 %

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.

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Anforderungen

1) Informationen zum Verfahren können auf der eVergabe-Plattform https://www. evergabe.de abgerufen werden (Angebots-, Vergabeunterlagen (VGU), usw.). 2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist (gemäß §10a Abs. 6 VOB/A EU bzw. § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV) ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die ErstellungdesAngebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 KalendertagevorAblauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen. 3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail- Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröff entlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren,werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben, 4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Anworten-Informationen-Katalog über die eVergabe- Plattform zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung desAngebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil. 5) Nachforderungen: Gem. § 56 VgV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob er Unterlagen nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen nachzureichen. 6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern. 7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 8) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern/ Bietern keine Kosten erstattet. 9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU VGV - VOB/A EU (Ausschlussklausel) Etwaige Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters/Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrags. (Bieteranfragen) Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. (Angebotsabgabe ausschließlich elektronisch möglich) Eine Registrierung auf der Vergabeplattform des Bundes ist für die Angebotsabgabe erforderlich, Hinweise dazu stehen unter nachfolgendem Link zur Verfügung: https://www.evergabe.de/konto-erstellen Die Registrierung ist unkompliziert und kostenlos, eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Durch die Registrierung werden Sie automatisch über Änderungender Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieteranfragen u. ä. unterrichtet. (Angebotsabgabe Telefax/E-Mail) Angebote, die in Form von Telefax oder E-Mail zugesandt werden, werden von der Wertung ausgeschlossen. Die Auftragserteilung erfolgt in schriftlicher Form, Versand vorab per E-Mail und auf dem Postweg.

Änderungen und Bieterfragen

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