Unterhalts- und Grundreinigung für das Bezirkskrankenhaus Kaufbeuren

Was wird ausgeschrieben
Die Bezirkskliniken Schwaben schreiben Reinigungsdienstleistungen für das Bezirkskrankenhaus Kaufbeuren sowie zugehörige Flächen aus. Der Auftrag umfasst die regelmäßige Unterhalts- und Grundreinigung zur Sicherstellung hygienischer Standards. Das Verfahren ist als nicht offenes Verfahren gestaltet.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Reinigungsdienstleistungen für die Liegenschaften des Bezirkskrankenhaus Kaufbeuren
Die Bezirkskliniken Schwaben suchen einen Dienstleister für die professionelle Reinigung des Bezirkskrankenhauses in Kaufbeuren. Der Auftrag beinhaltet sowohl die laufende Unterhaltsreinigung als auch die Grundreinigung der verschiedenen Klinikgebäude und zugehöriger Flächen. Ziel ist es, die hygienischen Anforderungen in einem medizinischen Umfeld dauerhaft zu gewährleisten. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung nachweisen und dürfen keine Ausschlussgründe gemäß dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aufweisen. Die Vergabe erfolgt in einem nicht offenen Verfahren, bei dem die Zuschlagskriterien sowohl den Preis als auch qualitative Aspekte berücksichtigen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Erklärung zu Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Erklärung zu Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Erklärung zu Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB) Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB) Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB) Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB) Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 4 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Eignungsnachweise nachzufordern beziehungsweise ergänzen, erläutern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Von der Nachforderung ausgeschlossen sind die Kalkulationsdatei beziehungsweise das Preisblatt, sämtliche Preisangaben und preisbildenden Bestandteile sowie leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV bleibt unberührt. Nicht fristgerecht vorgelegte nachgeforderte Unterlagen führen nach Maßgabe des § 57 VgV zum Ausschluss.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand des Auftrags ist die fachgerechte, hygienisch einwandfreie und werterhaltende Erbringung von Unterhaltsreinigungsleistungen für die Liegenschaften des Bezirkskrankenhauses Kaufbeuren sowie für die in den Vergabeunterlagen ausgewiesenen zugeordneten Flächen der Bezirkskliniken Schwaben WuF. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die regelmäßige, raumgruppen- und frequenzbezogene Reinigung von Bodenflächen, Oberflächen, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen sowie die Reinigung und Bestückung von Hygieneartikelspendern. Bestandteil der Leistungen sind ferner die Entleerung und Reinigung von Abfall- und Wertstoffbehältern, die getrennte Sammlung der Abfälle sowie deren innerbetrieblicher Transport zu den vorgesehenen Sammelstellen. Die Reinigungsleistungen erstrecken sich unter anderem auf Büro- und Verwaltungsräume, Dienstzimmer, Besprechungs-, Unterrichts- und Aufenthaltsräume, Küchen und Teeküchen, Sanitär- und Umkleidebereiche, Flure, Hallen, Foyers und Eingangsbereiche, Treppenhäuser, Aufzüge, Bewohnerzimmer, Untersuchungs-, Behandlungs- und Therapieräume, Schmutz- und Fäkalräume, Lager- und Archivbereiche sowie Technik- und Versorgungsräume. Die Ausführung umfasst neben den laufenden Reinigungsarbeiten auch die in den Vergabeunterlagen festgelegten monatlichen, quartalsweisen, halbjährlichen und jährlichen Turnusleistungen. Die Kalkulationsunterlagen erfassen insgesamt 1.374 Raum- und Flächenpositionen mit einer Grundfläche von rund 31.706 m². Die voraussichtliche Jahresreinigungsfläche der regelmäßigen Unterhaltsreinigung beträgt rund 3,19 Mio. m². Die Leistungen sind entsprechend den objektspezifischen Reinigungshäufigkeiten grundsätzlich von Montag bis Sonntag einschließlich gesetzlicher Feiertage zu erbringen. Die Ausführung erfolgt regelmäßig bis 07:30 Uhr beziehungsweise ab 16:30 Uhr; abweichende Reinigungszeiten sind nur nach vorheriger Abstimmung und Freigabe durch den Auftraggeber zulässig. Der Auftragnehmer hat das erforderliche fachkundige Reinigungspersonal einschließlich Vorarbeiter- und Objektleitungspersonal sowie sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Reinigungs- und Pflegemittel, Maschinen, Geräte, Arbeitsmittel, Reinigungstextilien, persönliche Schutzausrüstung und Abfallsäcke bereitzustellen. Bestandteil des Auftrags sind außerdem die Erstellung und laufende Aktualisierung von Arbeits-, Revier- und Turnusplänen sowie die Durchführung und Dokumentation regelmäßiger elektronischer Qualitätskontrollen. Grund- und Intensivreinigungen, Regie- und Sonderleistungen sowie zusätzliche Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in epidemischen oder pandemischen Lagen, werden nach Bedarf und ausschließlich nach gesonderter Beauftragung ausgeführt. Hierzu zählen unter anderem Grundreinigungen und Einpflegen unterschiedlicher Bodenbeläge, textile Bodenreinigungen, Intensivreinigungen von Sanitär- und Küchenbereichen, Stuhl- und Polsterreinigungen, kleinflächige Glas- und Rahmenreinigungen sowie sonstige Reinigungsleistungen nach Zeitaufwand. Die Leistungserbringung erfolgt unter besonderer Beachtung der gesetzlichen Arbeitsschutz-, Hygiene-, Infektionsschutz-, Gefahrstoff- und Datenschutzanforderungen sowie der objektspezifischen Sicherheitsvorgaben eines psychiatrischen Krankenhausbetriebs. Die Durchführung von Montag bis Sonntag, die vorgegebenen Reinigungszeitfenster sowie die Anforderungen an Vorarbeiter, Objektleitung und elektronische Qualitätskontrollen ergeben sich ausdrücklich aus der Leistungsbeschreibung. Grundreinigungen werden nur gesondert beauftragt; zusätzliche Desinfektionsleistungen im Epidemie- oder Pandemiefall sind ebenfalls als gesondert abrufbare Leistungen vorgesehen.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price
Alle Informationen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen unter I 2.12 (Datei: 03_bkh-kf_reinigung_vergabebedingungen.pdf) zu entnehmen. Der Preis setzt sich aus den für alle Leistungen kalkulierten Jahressummen. Diese Gesamtsumme ist in der Kalkulationsdatei in der entsprechenden Zelle (U40) des Tabellenblatts (0_uebersicht) enthalten. Die Wertung der Angebote wird nach der Methode der UfAB 2018 vorgenommen. Es kommt die sogenannte einfache Richtwertmethode zur Anwendung. Im ersten Schritt wird zunächst für jedes Angebot das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl „Z“ errechnet. Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert: Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis des zu bewertenden Angebots, L = Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte) des zu bewertenden Angebotes, P = Preis (in EUR) des zu bewertenden Angebotes. Bei der Ermittlung der Kennzahl wird diese mit 10.000.000 skaliert. Es gewinnt das Angebot mit der höchsten Kennzahl „Z“.
- quality
Alle Informationen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen unter I 2.12 (Datei: 03_bkh-kf_reinigung_vergabebedingungen.pdf) zu entnehmen. Das Kriterium Leistung unterteilt sich in die nachfolgenden drei Unterkriterien: 300 Punkte für Arbeitseinsatz, 400 Punkte für Leistungswert und 300 Punkte für Ausführungen zur Leistungserbringung. Leistungs-Unterkriterium Arbeitseinsatz: Der Arbeitseinsatz setzt sich aus den für alle Leistungen kalkulierten produktiven Stunden zusammen. Diese Stunden sind in der Kalkulationsdatei in der entsprechenden Zelle U65 des Tabellenblatts (0_uebersicht) enthalten. Leistungs-Unterkriterium Leistungswert: Der durchschnittliche m²- Leistungswert ist in der Kalkulationsdatei in der entsprechenden Zelle (U75) des Tabellenblatts (0_uebersicht) enthalten. Leistungs-Unterkriterium: Ausführungen zur Leistungserbringung: Für das Unterkriterium sind konkret auf die Liegenschaft bezogene Ausführungen zur Leistungserbringung zu erarbeiten und darzustellen. Erläuterung für das Leistungs- Unterkriterium Arbeitseinsatz: Der Arbeitseinsatz setzt sich aus den für alle Leistungen kalkulierten produktiven Stunden zusammen. Diese Stunden sind in der Kalkulationsdatei in der entsprechenden Zelle U65 des Tabellenblatts (0_uebersicht) enthalten. Das Angebot mit dem höchsten Arbeitseinsatz erhält die maximalen 300 Punkte. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit 50 % des höchsten Arbeitseinsatzes. Alle Angebote mit darunterliegendem Arbeitseinsatz erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für dazwischenliegende Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Erläuterung für das Leistungs-Unterkriterium Leistungswert: Der durchschnittliche m²-Leistungswert ist in der Kalkulationsdatei in der entsprechenden Zelle (U75) des Tabellenblatts (0_uebersicht) enthalten. Der durchschnittliche m²-Leistungswert wird unter Zugrundelegung der gesamten Jahresreinigungsfläche und dem kalkulierten Arbeitseinsatz ermittelt. Es wird kaufmännisch auf zwei Stellen gerundet. Bei der Ermittlung des Gesamtdurchschnittswert wird jeweils das Angebot mit dem niedrigsten m²-Leistungswert sowie das Angebot mit dem höchsten m²-Leistungswert nicht berücksichtigt. Die Abweichungen werden wie nachfolgend bepunktet: 400,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt bis zu 1,50 %, 350,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 1,51 % und 3,00 %, 300,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 3,01 % und 4,50 %, 250,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 4,51 % und 6,00 %, 200,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 6,01 % und 7,50 %, 150,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 7,51 % und 9,00 %, 100,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 9,01 % und 10,50 %, 50,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 10,51 % und 12,00 % und 0 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt ab 12,01 % (In den Vergabeunterlagen unter I 2.12 (Datei: 03_bkh-kf_reinigung_vergabebedingungen.pdf) auf Seite 7 ist ein exemplarisches Berechnungsbeispiel visuell dargestellt.). Erläuterung für das Leistungs-Unterkriterium: Ausführungen zur Leistungserbringung: Für das Unterkriterium sind konkret auf die Liegenschaft bezogene Ausführungen zur Leistungserbringung zu erarbeiten und darzustellen. Für alle Angaben gilt: Aussagen können nur dann mit Punkten bewertet werden, wenn sie innerhalb der beschriebenen Leistungen und Aufgaben sowie den vertraglichen Vorgaben liegen. Fehlende Angaben oder Angaben außerhalb der beschriebenen Leistungen / Aufgaben sowie den vertraglichen Vorgaben führen zwingend zu einem Ausschluss. Jede Fragestellung wird anhand von vier Wertungsstufen bewertet: 45 Punkte: Die Fragestellung ist absolut schlüssig, vollständig, praxisgerecht beantwortet und berücksichtigt vollumfänglich die Anforderungen und Objektgegebenheiten. Insgesamt werden die Erwartungen sehr gut erfüllt. 30 Punkte: Die Fragestellung ist nur teilweise schlüssig, vollständig, praxisgerecht beantwortet und berücksichtigt gerade noch die Anforderungen und Objektgegebenheiten. Insgesamt werden die Erwartungen zufriedenstellend erfüllt. 15 Punkte: Die Fragestellung ist nur in geringem Umfang schlüssig, vollständig, praxisgerecht beantwortet und berücksichtigt sehr lückenhaft die Anforderungen und Objektgegebenheiten. Insgesamt werden die Erwartungen mangelhaft erfüllt. 0 Punkte: Die Fragestellung ist nicht schlüssig, vollständig, praxisgerecht beantwortet und berücksichtigt nicht die Anforderungen und Objektgegebenheiten bzw. enthält keine wertbaren Angaben. Insgesamt werden die Erwartungen ungenügend erfüllt.
Zeitplan
- 7. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung